„Wenn ihr irgendwann nach Deutschland zurückkehren solltet, müsst ihr aus dieser von den Nazis gegründeten Zentralen (Zwangs)Vereinigung der Juden wieder austreten. Im Judentum kann es keine Einheitsgemeinden geben“.
 
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Politische Verpflichtung zur Wiederherstellung

„Für uns Juden aus Deutschland ist eine Geschichtsepoche
zu Ende gegangen. Eine solche geht zu Ende, wenn immer
eine Hoffnung, ein Glauben, eine Zuversicht endgültig
zu Grabe getragen werden muss. Unser Glaube war es,
dass deutscher und jüdischer Geist auf deutschem
Boden sich treffen und durch ihre Vermählung zum
Segen werden könnten. Dies war eine Illusion –
die Epoche der Juden in Deutschland
ist ein für alle Mal vorbei.“  

Leo Baeck, New York, 4.12.1945

Nach der Wende gab es im Land Brandenburg kaum eine Handvoll Juden. Nachdem die deutsche Regierung 1989 sich verpflichtet erklärt hat, das vernichtete

 
 
Standort der ehemaligen Synagoge
in Potsdam

jüdische Leben in Deutschland wieder herzustellen und zur Erfüllung dieser Verpflichtung sowjetische Juden aufzunehmen, kommen die Juden aus der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland. Nach dem Willen G`ttes ist nun unserer Generation beschieden, das jüdische Leben in diesem Land wieder herzustellen und sich dabei die Hilfe jenes Volkes zu erhoffen, das dieses Leben vor einigen Jahrzehnten zerstört und vernichtet hat.

Praktisch alle Mitglieder der heutigen jüdischen Gemeinden im Land Brandenburg sind Kontingentflüchtlinge aus der ehemaligen Sowjetunion. Mit einem großen Vertrauensvorschuss sind diese Menschen ins Land Brandenburg gekommen mit der Hoffnung, das vernichtete jüdische Leben hier wiederbeleben zu können. Dabei ging man davon aus, dass die deutsche Gesellschaft eine besondere Verpflichtung hat, die Wiederbelebung des jüdischen Lebens allseitig zu unterstützen und für den Wiederaufbau der jüdischen Gemeinden schnellstmöglich und unbürokratisch eine konkrete und wirksame finanzielle und politische Hilfe zu leisten.

Staatsverträge als Rechtsgrundlage

Ein Gesetz über die Wiederherstellung vernichteten jüdischen Lebens gibt es in der Bundesrepublik Deutschland nicht. Die Bundesländer unterstützen die jüdischen Gemeinden im Rahmen der sogenannten Staatsverträge.

Ein Beweis dafür, dass es in Deutschland, trotz der in der ganzen Welt allgemein verbreiteten Meinung, doch ein jüdisches Leben geben kann, ist die vertrauensvolle Beziehung zwischen dem Land Berlin und der jüdischen Gemeinde zu Berlin. Im Artikel 1 (Gewährleistung jüdischer Glaubensfreiheit) des Staatsvertrages mit der Jüdischen Gemeinde zu Berlin ist folgendes zu lesen:

„In Verantwortung vor der deutschen Geschichte, die durch die Verfolgung und Vernichtung von deutschen und europäischen Menschen jüdischen Glaubens und jüdischer Herkunft mitgeprägt ist, und in dem Bewusstsein des Verlustes, den Berlin und Deutschland dadurch erlitten haben, bekräftigt Berlin seine Verpflichtung, im Rahmen staatlicher Religions- und Weltanschauungsneutralität das Bekenntnis und die Ausübung jüdischen Glaubens allzeit zu stützen und zu sichern.“

Neben der großen Jüdischen Gemeinde KdöR gibt es in Berlin auch eine weitere jüdische Gemeinde „Adass Jisroel“ KdöR, die vom Land nach dem Prinzip der Gleichbehandlung mit anderen (auch kirchlichen) Religionsgemeinschaften Staatsleistungen erhält.

Zu den jüdischen Einrichtungen Berlins gehören: sechs Synagogen, drei jüdische Friedhöfe, zwei jüdische Schulen, ein Jüdisches Gymnasium, ein jüdisches Krankenhaus, ein Jüdisches Museum, zwei koschere Lebensmittelsgeschäfte, eine jüdische Volkshochschule, ein jüdisches Theater, zahlreiche Seniorenwohnheime usw.

Land Brandenburg – Wiederherstellung jüdischen Lebens scheitert

Seit 1989 leben wieder die Juden im Land Brandenburg. 1991 gründete sich in Potsdam eine (liberale) jüdische Gemeinde - „Jüdische Gemeinde Land Brandenburg e.V.“, die 1993 eine Bestätigung des Status Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) erhielt. 1999 gründete sich die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Brandenburg wieder. Die wieder gegründete Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde hat, ihrer Satzung entsprechend, die Funktionen des vernichteten Halberstädter Verbandes KdöR auf dem Territorium des Landes Brandenburg übernommen und versteht sich als Rechtsnachfolger dieses vor der Machtübernahme der Nationalsozialisten auf dem Territorium des heutigen Landes Brandenburg existierenden Preußischen Landesverbandes Gesetzestreuer Synagogengemeinden KdöR.

Die Wiederbelebung vernichteten jüdischen Lebens ist, insbesondere für das Land Brandenburg, wo die ausländerfeindlichen und antisemitischen Stimmungen in der letzten Zeit in allen Schichten der Gesellschaft bemerkenswert zugenommen haben, sehr aktuell und von höchster politischer Bedeutung.

Die Wiederherstellung des jüdischen Lebens im Land Brandenburg scheitert aber gewaltig an dem plakativ zur Schau gestellten Desinteresse der Politiker dieses Bundeslandes. Was in der jüdischen Gemeinschaft seit Beginn der Einwanderung 1990 läuft, ist keine Wiederbelebung und Integration, sondern

Assimilation und Auswanderung:

- seit 1990 haben ca. 4600 von ca. 6600 aufgenommenen jüdischen Zuwanderern – überwiegend ältere Menschen - das Land Brandenburg wieder verlassen, weil sie hier kein jüdisches Leben gefunden haben,
- es gibt im Land Brandenburg keine einzige jüdische Einrichtung wie jüdische Schule, Synagoge, Gemeindehaus, jüdischer Kindergarten, Seniorenwohnheim, Mikwe usw. Für die Wiederbelebung jüdischen Lebens hat die Landesregierung 1993 auf dem jüdischen Friedhof in Potsdam mit großem finanziellen und politischen Aufwand eine Trauerhalle renovieren lassen,
- Brandenburg ist das einzige Bundesland, wo es keinen Staatsvertrag mit den jüdischen Gemeinden gibt, d.h. das einzige Bundesland, das bis jetzt seine Verpflichtung an der Wiederherstellung jüdischen Lebens praktisch nicht anerkannt hat,
- ca. 90% der noch gebliebenen jüdischen Emigranten sind arbeitslos, haben praktisch keine

Neurenovierte Trauerhalle in Potsdam

Chancen, hier einen Job zu finden, und immer weniger Hoffnung, dass hier ein jüdisches Leben irgendwann wieder entstehen kann,
- die Landesregierung hat sich seit 1990 bis jetzt nicht einmal die Mühe gegeben, eine finanzierbare Konzeption der Wiederherstellung des vernichteten jüdischen Lebens im Lande Brandenburg zu erarbeiten und eine rechtliche Grundlage für die Wiederherstellung jüdischen Lebens zu schaffen.

Die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde hat vom Landtag seit 1999 keinen Cent erhalten.

Staatliche Zuwendungen oder freiwillige Almosen

Das zuständige Kulturministerium betrachtet die Staatsleistungen, die die jüdischen Gemeinden in Deutschland vom Staat erhalten, nicht als tatsächliche Erfüllung eines aufgrund der Vernichtung jüdischen Lebens und aufgrund der Gleichbehandlung mit den Kirchen bestehenden Rechtsanspruches der jüdischen Gemeinden auf die Staatsleistungen, sondern als freiwillige Almosen des Landes .

Als Folge von Ignoranz und Desinteresse am jüdischen Leben herrscht im Kulturministerium des Landes eine irreführende Meinung, dass eine von zwei innerhalb des Judentums existierenden Religionsgemeinschaften von der anderen Religionsgemeinschaft finanziell, religiös, administrativ und organisatorisch abhängig gemacht werden kann, was dem Ministerium als „besonders praktikabel“ erscheint.

Würde das Ministerium dieselben Maßstäbe den bestehenden christlichen Konfessionen gegenüber anwenden, dann müsste es – entsprechend der jeweiligen konfessionellen Überzeugung – sich entscheiden, ob im Bereich des Christentums entweder die katholische Konfession oder die evangelische Konfession die „alle christlichen Glaubensrichtungen umfassende“ christliche Gemeinde bildet.

Trotz knapper Kassen unterstützt das Land Brandenburg die Kirchen mit Millionenbeträgen. Die Staatsleistungen für die evangelische Kirche betragen im Haushaltsjahr 2004 10,7 Mio. EUR. Die katholische Kirche erhält eine Million Euro. Auch die russisch- orthodoxe Kirche in Potsdam kriegt jährlich Zuwendungen vom Land. Darüber hinaus werden die Kirchen mit zahlreichen Projektförderungen finanziell unterstützt. Nach der Behauptung des Kulturministeriums des Landes sind Staatsleistungen für die Kirchen verfassungsrechtlich geschützt. Ihr Ursprung sei die Entziehung kirchlichen Vermögens im 18. Jahrhundert.

Die Vernichtung aller jüdischen Gemeinden in Deutschland und Holocaust stellen nach der Meinung des Kulturministeriums des Landes Brandenburg keine rechtliche Grundlage für die Gewährung von Staatsleistungen an die jüdischen Gemeinden dar, da „ihnen keine Vermögensentziehung zugefügt worden war...“.

Daseinsberechtigung durch das Gericht! Untätigkeitsklage erfolgreich

Wegen der willkürlichen Ungleichbehandlung war die Gesetzestreue Landesgemeinde gezwungen, beim Verwaltungsgericht um Rechtsschutz nachzusuchen. Zum ersten Mal in der Nachkriegsgeschichte Deutschlands war eine wieder gegründete jüdische Gemeinde gezwungen, ihre Daseinsberechtigung durch das Gericht (Klage vom August 2000) bestätigen und sich vor Diskriminierung und Willkür der Landesregierung schützen zu lassen.

Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Potsdam vom 27.07.2003 (AZ: 12 K 4144/00) haben die fünf Richter der 12. Kammer des Verwaltungsgerichtes Potsdam den Anspruch der Klägerin auf Gleichbehandlung für Recht erkannt und die Förderpraxis des brandenburgischen Kulturministeriums als rechtswidrig aufgehoben. Die Klage ist als Untätigkeitsklage zugelassen worden. Das Gericht hat befunden, dass der Kläger (die Gesetzestreue Landesgemeinde) als Religionsgemeinschaft (Art. 19, Abs. 3 GG) das aus dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG abgeleitete Grundrecht auf Gleichbehandlung mit anderen Religionsgemeinschaften inne hat. Eine Ungleichbehandlung des Klägers im Verhältnis zu einer anderen Religionsgemeinschaft lege darin, dass diese durch die Gewährung von erheblichen Zuwendungen gefördert wird.

Gegen das Urteil des Gerichtes hat das Kulturministerium des Landes Berufung eingelegt.

Verpflichtungen erfüllen – Mittel zur Verfügung stellen

Zur Erfüllung der Verpflichtung der Wiederherstellung vernichteten jüdischen Lebens und der Gewährleistung jüdischer Glaubensfreiheit und der Gleichbehandlung mit den Kirchen im Lande Brandenburg ist es dringend erforderlich, dass die Landesregierung in Zusammenarbeit mit Vertretern der beiden im Land Brandenburg existierenden Jüdischen Landesgemeinden und entsprechenden Kommunen eine diesem Ziel entsprechende finanzierungsfähige und wirksame Konzeption erarbeitet und dafür notwendige Mittel in Form der Staatsleistungen und Projektförderungen zur Verfügung stellt.

Diese Konzeption soll unter anderem folgende wichtige Themen umfassen:

- Aufnahme- und Verteilungspolitik, Unterbringung jüdischer Zuwanderer,
- berufliche und soziale Integration, Beratung und Betreuung jüdischer Zuwanderer,
- Rückübertragung bzw. Neuschaffung der für die Ausübung jüdischer Religion und für das Gemeindeleben in erster Linie notwendigen jüdischen Einrichtungen (Synagogen, Gemeindehäuser, jüdische Schule, Seniorenwohnheim),
- Schaffung eines Beirates für jüdische Angelegenheiten als Ansprechpartner der Landesregierung , bestehend aus Vertretern beider jüdischen Religionsgemeinschaften, zur Vertretung der gemeinsamen jüdischen Interessen im Lande Brandenburg,
- Beteiligung der Kommunen an der Wiederherstellung jüdischen Lebens,
- Gleichstellung der jüdischen Religions- gemeinschaften mit christlichen Kirchen, jüdische Feiertage, Schulange-legenheiten, Religionsunterricht,
- seelsorgerische Betreuung der Juden in Brandenburg,
- staatliche Zuschüsse und Zuwendungen,
- Sicherheit der jüdischen Einrichtungen.

Potsdam, Tischri 5765


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Antisemitische Politik wird fortgesetzt
Klage eingereicht

Der Vorstand der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg hat im August 2004 beim Verwaltungsgericht Potsdam gegen das Brandenburgische Kulturministerium eine weitere Klage eingereicht

Grund dafür ist: das Brandenburgische Kulturministerium (Kulturministerin Frau Wanka, CDU) weigert sich, der im Januar 1999 wieder gegründeten Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg eine Bestätigung ihres kraft Gesetzes bestehenden Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes zu erteilen und setzt damit seine antisemitische Politik fort.

Die im Januar 1999 wieder gegründete Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Brandenburg hat die Funktionen des ehemaligen „Halberstädter Verbandes KdöR“ übernommen und versteht sich als Rechtsnachfolgerin dieses Verbandes auf dem heutigen Territorium des Landes Brandenburg.

Nach dem bis zum 01.01.2000 geltenden Kirchensteuergesetz (§ 2 Nr. 3) sind „die jüdischen Kultusgemeinden Körperschaften des öffentlichen Rechtes“. Die sämtlichen vor dem 01.01.2000 in Deutschland entstanden jüdischen Gemeinden einschließlich der jüdischen Gemeinden in der damaligen DDR wurden sofort gemäß § 2 Nr. 3 KiStG als öffentlich- rechtliche Körperschaften behandelt. Die Mitgliederzahl spielte zu Recht keine Rolle. Eine „Debatte“ über den Status ist in den anderen ostdeutschen Bundesländern erst gar nicht entstanden. Auch der 1991 in Potsdam vorerst als eingetragener Verein gegründeten liberalen jüdischen Gemeinde Land Brandenburg e.V. wurde vom Kulturministerium des Landes 1993 (ca. 150 Gemeindemitglieder) der Status KdöR ohne weitere Diskussion bestätigt.

Einen Sieg über das Kulturministerium hat die Gesetzestreue Landesgemeinde im Rechtsstreit wegen der Ungleichbehandlung bei der Vergabe der Fördermittel bereits errungen. Das Verwaltungsgericht Potsdam hat am 27. Juni 2003 mit seinem Urteil die Förderpraxis des Landes für rechtswidrig befunden und aufgehoben. Das Ministerium hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt und spielt damit auf Zeit.

Fakten:

- seit 1991 haben 4600 von 6600 aufgenommenen jüdischen Zuwanderern – überwiegend ältere Menschen - das Land Brandenburg wieder verlassen, weil sie hier kein jüdisches Leben gefunden haben,

- es gibt im Land Brandenburg keine einzige jüdische Einrichtung wie jüdische Schule, Synagoge, Gemeindehaus, jüdischer Kindergarten, Seniorenwohnheim, Mikwe usw. Für die Wiederbelebung jüdischen Lebens hat die Landesregierung 1993 auf dem jüdischen Friedhof in Potsdam mit großem finanziellen und politischen Aufwand eine Trauerhalle renovieren lassen,


- Brandenburg ist das einzige Bundesland, wo es keinen Staatsvertrag mit den jüdischen Gemeinden gibt, d.h. das einzige Bundesland, das bis jetzt seine Verpflichtung an der Wiederherstellung jüdischen Lebens nicht anerkannt hat,

- die Gesetzestreue Jüdische Landes-gemeinde Brandenburg (gegenwärtig 200 Mitglieder) hat seit ihrer Gründung 1999 vom Kulturministerium keinen Cent erhalten!

Scheinverhandlungen statt Staatsleistungen

Nach dem Scheitern der Verhandlungen über den Staatsvertrag mit dem Vertreter der jüdischen Gemeinde Land Brandenburg KdöR, Herrn Geschäftsführer des Zentralrates der Juden in Deutschland Steffen Kramer, hat Frau Kulturministerin Wanka die Scheinverhandlungen über den Staatsvertrag mit der zahlungsunfähigen jüdischen Gemeinde Land Brandenburg KdöR aufgenommen, um die öffentlich- politische Meinung dadurch zu manipulieren und den Eindruck eines weiteren „großen Engagements“ zu erwecken.

Die Konten der jüdischen Gemeinde Land Brandenburg KdöR sind seit 2000 gesperrt, die Gemeinde hat bereits mehr als 1.000.000 EUR Schulden angehäuft und ist seit Jahren nicht in der Lage, dem Kulturministerium ein Sanierungskonzept vorzulegen. Seit 2001 ermittelt die Staatsanwaltschaft Potsdam wegen Untreueverdacht.

Es ist sehr fraglich, ob nach dem geltenden Recht der Abschluss eines Staatsvertrages mit einer Religionsgemeinschaft möglich ist, die handlungs- und zahlungsunfähig ist und sich selbst durch eigenes Misswirtschaften und evtl. Veruntreuung öffentlicher Gelder in diese Lage versetzt hat.

Von diesen Tatsachen abgesehen setzt die Kulturministerin die Scheinverhandlungen und damit die politische Farce fort, um ihre „judenfreundliche Politik“ in der Öffentlichkeit zu repräsentieren. Mit den legitimen Vertretern der seit fünf Jahren wieder gegründeten Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg will Frau Wanka aber nicht verhandeln, weil es hier um eine ernsthafte Wiederherstellung des gesetzestreuen Judentums aufgrund orthodox- jüdischer Traditionen geht, was Frau Ministerin Wanka offensichtlich grundsätzlich ablehnt.

Potsdam, Tischri 5765


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Demokratische Institutionen, Kirchen und politische Parteien im Land Brandenburg schauen einfach weg.
Auch der Zentralrat hat aufgegeben: nach dem Beschluss des Direktoriums und des Präsidiums des Zentralrats der Juden in Deutschland wurde dem als Sanierungsbeauftragte im Brandenburg eingesetzten Geschäftsführer des Zentralrats übertragene Mandat im Mai 2003 niedergelegt. Zentralratspräsident Paul Spiegel kritisierte die Landesregierung und äußerte „Enttäuschung und Befremden“.
Der Vorstand der Gesetzestreuen
Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg
wendet sich an die Mitglieder des Landtages

Der Staatsvertrag mit der jüdischen Gemeinde Land Brandenburg KdöR
- eine Schande für das Land Brandenburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach jahrelangen Vorbereitungen hat nun die Landesregierung dem Parlament zur Ratifizierung einen Staatsvertrag mit der jüdischen Gemeinde Land Brandenburg KdöR vorgelegt.

Dieser Vertrag spiegelt eine volle Interesselosigkeit und Ignoranz der Landesregierung in Fragen der Wiederherstellung jüdischen Lebens im Lande Brandenburg wieder. Der Staatsvertrag ist ein weiterer Beweis dafür, dass das Kulturministerium des Landes seine seit Jahren betriebene antisemitische Politik auch weiter fortsetzen will.

Mit diesem dem Landtag zur Entscheidung vorgelegten Staatsvertrag will sich die Landesregierung ihrer Verpflichtung - das vernichtete jüdische Leben wieder herzustellen und die Ausübung jüdischen Glaubens im Lande Brandenburg allzeit zu stützen und zu sichern - entziehen.

Von der Tatsache abgesehen, dass der Staatsvertrag den jüdischen Gemeinden im Land Brandenburg weder finanzielle – 200.000 Euro im Jahr für die zwei über sieben Städten des Landes zerstreuten mittellosen jüdischen Landesgemeinden - noch politische Sicherheit bietet noch das Land zum Wiederaufbau der zerstörten Synagogen und Gebetshäuser verpflichtet, verletzt die Landesregierung mit dem Staatsvertrag das im Grundgesetz verankerte Paritätsgebot und das Prinzip der Gleichbehandlung verschiedener Religionsgemeinschaften.

Im Staatsvertrag ist eine Regelung vorgesehen, dass die Jüdische Gemeinde Land Brandenburg KdöR darüber zu entscheiden hat, ob und ggf. in welcher Höhe sie die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Brandenburg– eine unabhängige und mit der Jüdischen Gemeinde Land Brandenburg konkurrierende Religionsgemeinschaft - aus Mitteln des Staatsvertrages fördern möchte.

Die Gesetzestreue Landesgemeinde fühlt sich in ihren Rechten verletzt und wird gegen diesen Vertrag Rechtsmittel einlegen, sollte der Vertrag vom Parlament gebilligt werden. Darüber hinaus sind verschiedene politische Aktionen geplant. Unter anderem werden die Gemeindemitglieder am 22. Mai 2005 gegen antisemitische Politik der Landesregierung demonstrieren.

Wir wenden uns hiermit an alle Politiker des Landes Brandenburg, die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde in ihrem Kampf gegen antisemitische Stimmungen in der Landesregierung zu unterstützen und den beschämenden Staatsvertrag nicht zu ratifizieren.

Potsdam, Adar I 5765


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Erneut gegen Antisemitismus

Am 13. September 2005 haben die Mitglieder der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg in Potsdam vor dem Sitz des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur gegen antisemitische Politik, Diskriminierung, Willkür und Vertreibung der Juden aus dem Land Brandenburg demonstriert.

Mit dem neusten Urteil des Oberverwaltungsgerichts wurde bestätigt, dass das Kulturministerium die Gesetzestreue Landesgemeinde fast sieben Jahre lang ungleich behandelt, d.h. diskriminiert hat.

Trotz des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes lehnt das Kulturministerium des Landes die Gleichbehandlung der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg weiter ab und hält an seiner bisherigen diskriminierenden und antisemitischen Politik fest.

Die Gesetzestreue Landesgemeinde  fordert erneut den Rücktritt von Ministerin Wanka und das Ende der antisemitischen Politik der Landesregierung.

Video (Windows Media): >> hohe Qualität >> niedrige Qualität Potsdam, Elul 5765

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Niemand ist vergessen, nichts ist vergessen!

Am 9. November 2005 um 17.00 Uhr am Platz der Einheit in Potsdam (der Standort der ehemaligen Synagoge) hat die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Brandenburg das 67. Jahrestag jener tragischen Ereignisse – des Beginns der durch den nationalsozialistischen deutschen Staat entfesselten Enteignung und Vernichtung der europäischen Juden begangen.

In jener Novembernacht 1938 zündeten die Faschisten fast alle Synagogen in Deutschland an, plünderten jüdische Einrichtungen und Geschäfte und brachten viele jüdischen Mitbürger um.

Nach 67 Jahren gibt es im Land Brandenburg keine einzige jüdische Einrichtung, keine einzige Synagoge und keinen einzigen amtierenden Rabbiner. Seit 1990 haben ca. 5.500 Personen von 7.500 aufgenommenen jüdischen Zuwanderern das Land wieder verlassen, da die Landesregierung nicht in der Lage ist, die Verantwortung für die Wiederherstellung vernichteten jüdischen Lebens zu übernehmen.

Gegen das Brandenburgische Kulturministerium hat die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Zwangsvollstreckung sowie eine einstweilige Verfügung des Gerichtes beantragt, da das Ministerium sich weigert, das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes entsprechend umzusetzen.

Potsdam, Cheschwan 5766


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Das Oberverwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) bestätigt das Recht der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg auf Gleichbehandlung

IM NAMEN DES VOLKES
Urteil des Oberverwaltungsgerichtes vom 10.05.2005
(Volltext, PDF-Datei ca.700 kB)

Auch in zweiter Instanz hat das Oberverwaltungsgericht am 10. Mai 2005 der Klage der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg gegen das Kulturministerium des Landes in vollem Umfang stattgegeben. Das Gericht hat die Berufung des Kulturministeriums des Landes zurückgewiesen und sowohl den Förderbescheid zugunsten der jüdischen Gemeinde Land Brandenburg als auch den Ablehnungsbescheid zulasten der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde aufgehoben und damit die gesamte bisherige Förderpraxis des Kulturministeriums, soweit diese die zwei in Brandenburg existierenden unabhängigen jüdischen Religionsgemeinschaften zum Gegenstand hat, für rechtswidrig erklärt, da diese Praxis gegen das Gleichbehandlungsprinzip sowie gegen das staatskirchliche Gebot der Neutralität und Parität verstößt.

Potsdam, Ijar 5765

 

https://www.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=212832&template=seite_ovg_1

Klage der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde auf Neuverteilung von Fördermitteln hat vor dem Oberverwaltungsgericht Erfolg;
Urteil des 1. Senats vom 10. Mai 2005 - 1 A 744/03 –

Das Oberverwaltungsgericht hat in einem Berufungsverfahren über die Klage der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde gegen das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg entschieden, dass die Vergabe der Fördermittel des Jahres 2000 für jüdische Kulturgemeinden neu vorgenommen werden muss. Das beklagte Ministerium hatte die vom Haushaltsgesetzgeber mit dem Haushaltsplan des Jahres 2000 in Höhe von 350.000 DM zur Verfügung gestellten Zuschüsse für jüdische Kulturgemeinden ausschließlich - und zwar in Höhe von 300.000 DM - an die auch schon in den Vorjahren in ähnlicher Höhe unterstützte Jüdische Gemeinde Land Brandenburg vergeben. Anträge der Klägerin, die eine orthodoxe Ausrichtung des jüdischen Glaubens vertritt, blieben hingegen erfolglos. Zur Begründung hatte das Ministerium im Wesentlichen ausgeführt, dass die Förderung auf eine Landesgemeinde konzentriert werden solle und die erst 1999 gegründete Klägerin nur eine kleine und unbedeutende Absplitterung von der bereits 1991 gegründeten Mehrheitsgemeinde darstelle. Auf die hiergegen erhobene Klage der Klägerin hat das Verwaltungsgericht die angefochtene Bewilligung der Zuschüsse zugunsten der zum gerichtlichen Verfahren beigeladenen Jüdischen Gemeinde Land Brandenburg aufgehoben, aber das Begehren der Klägerin auf Neubescheidung ihres eigenes Förderantrages abgelehnt. Zur Begründung hat es im Kern darauf abgestellt, dass die Vergabe von Fördermitteln für Religionsgemeinschaften jedenfalls in dem hier gewährten Umfang, der einer institutionellen Förderung gleichkomme, nicht allein auf haushaltsmäßiger Grundlage geschehen dürfe, sondern durch ein materielles Parlamentsgesetz geregelt werden müsse.

Der 1. Senat hat mit dem Urteil der Klage der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde in vollem Umfang stattgegeben und das erstinstanzliche Urteil entsprechend geändert. Zur Begründung hat der 1. Senat hervorgehoben, dass auch im Bereich der Förderung von Religionsgemeinschaften die Verteilung der Mittel grundsätzlich der ebenfalls an den Gleichbehandlungsgrundsatz gebundenen Exekutive überlassen sei. Ein Ausnahmefall, bei dem wegen des Vorbehalts des Gesetzes für mit Grundrechtseingriffen verbundene Subventionen eine weitergehende gesetzliche Regelung erforderlich sei, liege hier nicht vor. Insbesondere greife die Förderung jüdischer Kulturgemeinden nicht in Grundrechte Dritter ein. Allerdings verstoße die Entscheidung des Beklagten über die Verteilung der Mittel für das Jahr 2000 gegen den Gleichheitsgrundsatz und das staatskirchenrechtliche Gebot der Neutralität und Parität der Religionsgemeinschaften. Der Staat sei zwar nicht verpflichtet, alle Religionsgemeinschaften schematisch gleich zu behandeln, sondern dürfe bei einer Förderung etwa nach ihrer Größe und Beständigkeit differenzieren. Dies dürfe aber im konkreten Fall nicht so weit gehen, die größere Jüdische Gemeinde Land Brandenburg dauerhaft und weitreichend zu unterstützen und zugleich der Klägerin als der daneben bestehenden kleineren Gemeinde, die nach ihrer religiösen Überzeugung eine Mitgliedschaft in der Mehrheitsgemeinde ablehne, eine Förderung zu versagen. Auch der kürzlich geschlossene und vom Landesgesetzgeber gebilligte Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und der Jüdischen Gemeinde Land Brandenburg sehe ausdrücklich vor, dass auch solche Gemeinden an der Förderung angemessen teilhaben sollen, die nicht Mitglied in der Jüdischen Gemeinde Land Brandenburg oder dem Zentralrat der Juden in Deutschland seien.

Im Ergebnis hat der 1. Senat deshalb das erstinstanzliche Urteil bestätigt, soweit hierdurch die Bewilligung von Zuschüssen zugunsten der beigeladenen Jüdischen Gemeinde Land Brandenburg aufgehoben worden ist, und den Beklagten verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Zuschüssen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden.


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An die Fraktionen des Deutschen Bundestags
Wiederherstellung jüdischen Lebens im Land Brandenburg gescheitert

Hilfeaufruf

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Januar 1999 kämpft die Gesetzestreue Jüdische Landes-gemeinde Brandenburg für Wieder-herstellung jüdischen Lebens im Lande Brandenburg – bis jetzt leider ohne Erfolg.

Es gibt im Land Brandenburg immer noch keine einzige jüdische Einrichtung und keinen einzigen amtierenden Rabbiner.

Die langjährige antijüdische Politik der Landesregierung hat zur Folge, dass bereits mehr als 5.000 von 7.500 seit 1990 nach Brandenburg aufgenommenen jüdischen Zuwanderern das Land wieder verlassen haben, weil die Juden jede Hoffnung aufgegeben haben, jüdisches Leben in diesem Bundesland wiederherstellen zu können und hier wie Juden zu leben.

Mit dem rechtskräftigen Urteil vom 10. Mai 2005 hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Brandenburg das Recht der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg auf Gleichbehandlung anerkannt und die bisherige Förderpraxis des Kulturministeriums des Landes für rechtswidrig erklärt.

Das Oberverwaltungsgericht hat festgestellt, dass das Land gegen das Gleichbehandlungsprinzip sowie gegen das staatskirchliche Gebot der Neutralität und Parität verstößt. Eine gesetzeswidrige Ungleichbehandlung ist eine Diskriminierung! Und wer eine jüdische Gemeinde diskriminiert – ist ein Antisemit!

Ungeachtet des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes lehnt die Kulturministerin des Landes die Gleichbehandlung der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg weiter ab und hält an ihrer bisherigen diskriminierenden und antisemitischen Politik fest.

Am 27. April 2004 und am 13. September 2005 haben Mitglieder der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg vor dem Sitz der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg in Potsdam gegen die langjährige Diskriminierung und Vertreibung der Juden sowie gegen antisemitische Politik demonstriert.

Das am 26. April 2005 vom Brandenburgischen Parlament verabschiedete Zustimmungsgesetz zu dem Vertrag zwischen dem Land und der jüdischen Gemeinde – Land Brandenburg bestätigt das volle Desinteresse des Landes an der Wiederherstellung des von deutschen Faschisten vernichteten jüdischen Lebens und bekräftigt die Vertreibungspolitik des Landes Brandenburg.

Der Vorstand der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg hat sich mehrmals an den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, Herrn Matthias Platzeck, gewandt mit der Bitte, in der Sache eine klare Position zu beziehen und den Prozess der Wiederherstellung jüdischen Lebens persönlich zu unterstützen. Der Ministerpräsident hat der Landesgemeinde bis jetzt leider keine Antwort gewidmet.

Wir übersenden Ihnen hiermit unser Schreiben an den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, Herrn Matthias Platzeck, mit der Bitte um Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Schalom

Im Auftrag des Vorstandes

V. Liebermann
Vorsitzender
Potsdam, Kislew 5766

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Dritte Demonstration gegen antisemitische Politik

Jom ha-Shoa ist der in der gesamten jüdischen Welt begangene Gedenk- und Trauertag für die Opfer der nationalsozialistischen Gewalt. Seit 1951 wird in Israel am 27. Nissan mit einem staatlichen Gedenktag an die Opfer der Schoa und die Ghetto-Widerstandskämpfer erinnert.

An diesem Tag, 25. April 2006 (nach dem jüdischen Kalender – 27. Nissan 5766) – gedenkt die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Brandenburg der Opfer des Nationalsozialismus. An diesem Tag demonstrieren die Vertreter der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg vor der Staatskanzlei in Potsdam zum dritten Mal!!! gegen die antisemitische Politik des Kulturministeriums des Landes Brandenburg.

  Potsdam, Nissan 5766

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Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht

Gegen den im Frühjahr 2005 zwischen dem Land und der hoch überschuldeten und seit Ende 2000 zahlungs- und handlungsunfähigen jüdischen Gemeinde Land Brandenburg KdöR verabschiedeten Staatsvertrag hat jetzt die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde erhoben. Mit dem Staatsvertrag hat das Land die konkurrierende jüdische Gemeinde Land Brandenburg beauftragt, das vom Brandenburgischen Landtag für beide jüdischen Landesgemeinden zur Verfügung stehende Geld zwischen den beiden Landesgemeinden zu verteilen, und hat damit „den Bock zum Gärtner gemacht“.

Potsdam, Tamus 5766


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Gedenken und Proteste...
Am 9. November 2006 demonstrierte die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Brandenburg am ehemaligen Synagogenstandort in Potsdam anlässlich des 68. Jahrestages der Pogromnacht 1938 gegen antisemitische Politik, Diskriminierung und Vertreibung der Juden aus dem Land Brandenburg.

An diesem Abend haben die Mitglieder der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg der jüdischen Opfer der Pogromnacht gedacht und die Landesregierung noch einmal aufgefordert, die Verantwortung für die wiederherstellung jüdischen Lebens im Land Brandenburg zu übernehmen! Die Vertreter der Landesregierung und der Landeshauptstadt Potsdam sind von der Veranstaltung ferngeblieben (siehe aktuelle Presseerklärung.)

Potsdam, Cheschwan 5767


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Gedenken und Proteste...

Die Vertreter der Landesregierung und der Landeshauptstadt Potsdam
sind von der Veranstaltung ferngeblieben.
Am 8. November 2007 de­monstrierte die Gesetzes­treue Jüdische Landes­gemeinde Brandenburg am ehemaligen Synagogen­standort in Potsdam anlässlich des 69. Jahrestages der Pogromnacht 1938 gegen antisemitische Politik, Diskri­minierung und Vertreibung der Juden aus dem Land Brandenburg.

An diesem Abend haben die Mitgliederder Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg der jüdischen Opfer der Pogromnacht gedacht und die Landesregierung noch einmal aufgefordert, die Verantwortung für die wiederherstellung jüdischen Lebens im Land Brandenburg zu übernehmen!

Potsdam, 28. Cheschwan 5768

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An alle demokratische Institutionen
Demonstration gegen die antijüdische Politik der Landesregierung

Sehr geehrte Damen und Herren,

anlässlich des 10-jährigen Bestehens des Konzeptes "Tolerantes Brandenburg" möchten wir Sie noch einmal über die äußerst bedenkliche Lage der seit 1990 nach Brandenburg eingewanderten Juden informieren und um Ihre Unterstützung der Wiederherstellung jüdischen Lebens im Land Brandenburg bitten.

Unsere Entscheidung - nach Deutschland auszuwandern und im Land Brandenburg eine gesetzestreue jüdische Gemeinde wieder zu gründen - war mit der Hoffnung verbunden, dass auch die Landesregierung Brandenburg ihrer Verpflichtung zur Wiederherstellung vernichteten jüdischen Lebens nachkommen will und dementsprechend jüdische Gemeinden mit dieser für das Land äußerst wichtigen Aufgabe beauftragen wird. Wir haben gehofft, dass das Land Brandenburg sich verpflichtet sieht, einst vom deutschen Staat vernichtete jüdische Einrichtungen wiederherzustellen und mit Leben zu füllen.

In G'ttes Namen und mit dem Segen des Rabbiners Izhak Hakohen Halberstadt sel. A. haben aus der ehemaligen Sowjetunion eingewanderte Juden im Januar 1999 in Potsdam die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Brandenburg als Funktions- und Rechtsnachfolger des 1938 von deutschen Faschisten vernichteten Preußischen Landesverbandes Gesetzestreuer Synagogengemeinden KdöR (sog. Halberstädter Verband) wieder gegründet.

Nach mehreren Kontakten und Gesprächen mit Vertretern der Landesregierung hat es sich herausgestellt, dass die Landesregierung sich nicht verpflichtet fühlt, das vernichtete jüdische Leben wiederherzustellen und für diesen Auftrag benötigte finanzielle Mittel bereitzustellen. Mit dieser antijüdischen und verfassungswidrigen Politik stellt sich die Landesregierung gegen die in allen anderen Bundesländern bereits fest installierten Prinzipien einer verantwortungsvollen und judenfreundlichen Politik und hofft sogar mit dieser antijüdischen Politik ein Musterland für alle anderen Bundesländer zu werden. Bei unserer ersten Vorsprache im Kulturministerium im März 1999 hat man uns den kraft des Gesetzes bestehenden Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts sowie auch jede weitere Unterstützung abgesagt.

Offensichtlich ist das Ziel der Landesregierung die Wiederherstellung jüdischen Lebens im Land Brandenburg zu verhindern und die brandenburgischen orthodox-jüdischen Familien dazu zu zwingen, das Land wieder zu verlassen. Die langjährige ausgeklügelte Vertreibungspolitik der Landesregierung hat zur Folge, dass bereits ca. 5.700 von den 7.600 seit 1990 nach Brandenburg aufgenommenen jüdischen Zuwanderern das Land wieder verlassen haben, weil sie jede Hoffnung aufgegeben haben, jüdisches Leben in diesem Bundesland wiederherstellen und hier wie Juden leben zu können. Es gibt im Land Brandenburg keinen einzigen amtierenden Rabbiner und keine einzige jüdische Einrichtung (Schule, Synagoge, Kindergarten, Seniorenwohnheim, Jugendzentrum usw.). Keine der jüdischen Gemeinden im Land Brandenburg hat einen hauptamtlichen Mitarbeiter.
Bereits die Aufnahmepolitik des Landes Brandenburg entsprach dem Ziel, jüdische Zuwanderer über das ganze Land in kleinen Gruppen zu zerstreuen, um die Bildung starker jüdischer Gemeinden zu verhindern, was auch gut gelungen ist. Seit Januar 2005 erhalten nun die über sieben Städte des Landes zerstreuten kleinen jüdischen Gruppierungen vom Kulturministerium (staats)vertragliche Zuwendungen je ca. 1.200,- € im Monat. Diese Zuwendungen könnten unbestritten für private Budgets der sieben Vorsteher (alle sind Harz-IV- Empfänger) dieser Gruppierungen von großem Interesse sein. Sie sind aber für die Wiederherstellung jüdischen Lebens nicht ausreichend! Die Wiederherstellung jüdischen Lebens ist offensichtlich auch nicht das Ziel der von Harz IV lebenden Gemeindevorsteher, da sie sonst den beschämenden (Staats)Vertrag über 200.000 Euro im Jahr nicht unterschrieben hätten. Diese als "Staatsvertrag" und "Konzept des jüdischen Lebens" bezeichnete illegale Absprache zwischen der Landesregierung und den von Harz IV lebenden Gemeindevorsitzenden der 7 Ortsgruppierungen schadet dem Ansehen des Landes und verhindert die Wiederherstellung jüdischen Lebens.

Als Mittel zum Zweck betreibt die Landesregierung besonders aktiv Assimilations- und Diskriminierungspolitik. Am 10. Mai 2005 hat das Oberverwaltungsgericht Brandenburg mit seinem Urteil die 6-jährige Diskriminierung der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg seitens der Landesregierung verurteilt und die Förderpraxis der Landesregierung für rechtswidrig erklärt. Unbeeindruckt betreibt aber die Landesregierung ihre antijüdische Politik weiter.

Die Landesregierung hat im Rahmen des 2005 geschlossenen Staatsvertrages mit der aus unserer Sicht atheistischen bzw. reformorientierten jüdischen Gruppierung, die nicht nur jüdische Traditionen und Gesetze missachtet, sondern auch selbst die Grundsätze des Judentums ablehnt, vereinbart, dass diese Gruppe aus den bereitgestellten jährlichen Zuwendungen von 200.000 Euro ihre in den Jahren 2000 - 2004 angehäuften Schulden in Höhe von ca. 900.000 Euro begleichen darf und vom evtl. gebliebenen Rest auch noch die von ihrer Konkurrenz religiös, politisch, fiskalisch und organisatorisch unabhängige Religionsgemeinschaft - Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Brandenburg - unterstützen kann. Mit dieser diskriminierenden Politik will die Landesregierung der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde gerade in der sehr sensiblen Gründungs- und Aufbauphase ihre Daseinsberechtigung absprechen und die gesetzestreuen jüdischen Familien aus dem Land Brandenburg weiter vertreiben, um das neue jüdische Leben im Land Brandenburg im Keim zu ersticken und unsere Bemühungen - hier eine feste Grundlage für die Entstehung jüdischen Lebens zu schaffen - zu vereiteln. Gegen den diskriminierenden "Staatsvertrag" hat die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Brandenburg beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde erhoben.

Ungeachtet des grundlegenden Urteils des OVG vom 10. Mai 2005 fördert die Landesregierung den von einem christlichen Bauverein geplanten Synagogenbau in Potsdam für die mit der Gesetzestreuen Landesgemeinde konkurrierenden Gruppierungen. Die Landesregierung hat diesen Gruppierungen zugesagt, ein Grundstück für den Synagogenbau zu schenken. Einen Antrag auf Übergabe eines Grundstücks zum Zweck des Synagogenbaus für die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde hat der Ministerpräsident Platzeck abgelehnt.

Mit fünf Demonstrationen vor dem Kulturministerium, vor dem Sitz des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg und an dem Standort der ehemaligen Synagoge der Gesetzestreuen Jüdischen Gemeinde zu Potsdam haben die Mitglieder der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg in den vergangenen Jahren gegen die antisemitische Politik der Landesregierung öffentlich protestiert.

Zum 10-jährigen Jubiläum des Konzeptes "Tolerantes Brandenburg" sehen wir uns wieder veranlasst gegen die antijüdische Politik der Landesregierung zu protestieren.

Vorstand

Potsdam, 24. Juni 2008
Potsdam, 21. Siwan 5768

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Gedenken und Proteste
zum 70. Jahrestag der Pogromnacht

Am 9. November 2008 um 17.30 Uhr demonstriert die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Brandenburg am ehemaligen Synagogenstandort in Potsdam anlässlich des 70. Jahrestages der Reichspogromnacht 1938 gegen antisemitische Politik der Landesregierung Brandenburg, gegen Diskriminierung und Vertreibung der Juden aus dem Land Brandenburg.

An diesem Abend werden wir der jüdischen Opfer der Pogromnacht gedenken und die Landesregierung noch einmal auffordern, die Verantwortung für die Wiederherstellung jüdischen Lebens im Land Brandenburg zu übernehmen!

Es gibt im Land Brandenburg keine einzige jüdische Einrichtung, und ca. 6000 jüdische Zuwanderer haben das Land Brandenburg wieder verlassen, weil sie hier kein jüdisches Leben gefunden haben. Die jüdischen Gemeinden haben weiter Abwanderung der jüdischen Familien aus dem Land Brandenburg zu verzeichnen.

Wir laden alle Potsdamer und Bürger des Landes Brandenburg sowie alle demokratischen Institutionen des Landes Brandenburg ein, mit uns an diesem Tag ein Zeichen gegen Antisemitismus und Willkür zu setzen...

Vorstand

Im Land Brandenburg haben die Juden immer noch Angst. Nicht vor den rechten Parteien, die offen und ehrlich sagen, dass sie Juden nicht wünschen. Wir haben Angst vor Parteien, die sich christ- und sozialdemokratisch nennen und lediglich Sonntagsreden halten. Aber eine Politik betreiben, von der wir immer noch befürchten müssen, nicht erwünscht zu sein.

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Die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Brandenburg
feiert ihr 10 - jähriges Jubiläum

Am 18. Januar 2009 / 22. Tewet 5769 wurde die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Brandenburg 10 Jahre alt.

10 lange Jahre haben wir für unsere Daseinsberechtigung gekämpft. Die Gemeinde hat sich in dieser Zeit zu einer respektablen Repräsentantin des jüdischen Lebens entwickelt, die dazu berufen ist, den Juden im Land Brandenburg ein jüdisches Zuhause aufzubauen.

Ein langer Weg des Kampfes steht noch bevor. Dennoch sehen wir mit Zuversicht in die Zukunft, die wir als unabhängige Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen unserer Tora für uns selbst gestalten wollen.

Vorstand


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Antisemiten sind immer die anderen

Judentum planmÄßig bekÄmpfen

Durch eine Scheinföderung einer umstrittenen jüischen Gruppierung zieht die Landesregierung Brandenburg seit Jahren eine große politische Judenshow ab. Die tatsächlichen Ziele der Landesregierung sind - Juden aus dem Land weiter zu vertreiben und das Judentum durch ein Scheinjudentum zu ersetzen.

Förderung jüdischen Lebens

Der innerjüdische Prozess der Selbstkonstituierung und der Selbstfindung hat im Land Brandenburg unter schwierigsten Bedingungen und heftigen Widerständen seitens der Landesregierung gerade erst begonnen. Wie vor der Machtübernahme der deutschen Faschisten gibt es hier nun wieder zwei miteinander konkurrierende jüdische Gemeinden, die sich in einer sensiblen Entstehungsphase befinden. Und obwohl die Aufnahme jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion bereits seit 1989 erfolgt, gibt es im Land Brandenburg immer noch keine Synagogen und Gemeindezentren, keine jüdischen Schulen und Kindergärten, keine Rabbiner und keine Religionslehrer. Die als erste entstandene „jüdische Gemeinde - Land Brandenburg“ ist seit vielen Jahren überschuldet und handlungsunfähig. Sie wird künstlich durch die Landesregierung am Leben gehalten. Die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Brandenburg muss sich seit 10 Jahren ausschließlich durch eigene Initiative finanzieren, was ihr bis heute auch gelungen ist. Es ist deshalb im Rahmen einer Demokratie und eines Rechtsstaates nicht nachvollziehbar, weshalb die Landesregierung die gesamte Förderung weiterhin ausschließlich auf ein künstlich am Leben gehaltenes Gebilde konzentriert. Diese Förderung geschieht im Übrigen halbherzig, indem man streng darauf achtet, dass die so genannte jüdische Gemeinde - Land Brandenburg kein Personal wie Rabbiner, Kantoren, Religionslehrer, Geschäftsführer, Sozialarbeiter, Buchhalter, Sachbearbeiter anstellen kann und niemals Eigentümerin einer Synagoge bzw. eines Gemeindezentrums werden kann.

Synagoge in Potsdam

Die von dem Kulturministerium des Landes Brandenburg initiierte Gründung eines „Bauvereins“ mit anschließender Errichtung einer für die sogenannte jüdische Gemeinde – Land Brandenburg zur Verfügung zu stellenden Synagoge, die nicht Eigentum dieser Gemeinde werden soll, sondern vielmehr im mittelbaren Landesbesitz verbleiben soll, ist rechtlich unzulässig und verletzt die Gesetzestreue Landesgemeinde in ihren Rechten. Die geplanten sakralen Räume, die unzweifelhaft zu den „res sacrae“ im Sinne des Staatskirchenrechts gehören, müssen nach dem Willen der Landesregierung in mittelbarem Staatsbesitz verbleiben. Es ist weder in der BRD noch in einem anderen Land ein Fall bekannt, dass eine Synagoge nicht das Eigentum einer jüdischen Gemeinde ist.

Es ist offensichtlich, dass auch die von einer Jury, welche der mittelbaren Staatsverwaltung zuzuordnen ist, getroffene Entscheidung über die architektonische Gestaltung der Synagoge in Potsdam der handlungs- und zahlungsunfähigen Konkurrenzgemeinde praktisch kein Mitspracherecht einräumt und rechtswidrig ist. Diese Entscheidung der staatlichen Jury ist eine Verletzung des Trennungsprinzips, der weltanschaulichen Neutralität, der Religionsfreiheit und der sog. Kirchengutgarantie. Die Verfassung verbietet dem Staat ein weltanschauliches Kunstrichtertum ebenso wie die staatliche Verfälschung der geistigen Richtung des religiösen Kunstwerks. Diese Entscheidung ist ausschließlich der Religionsgemeinschaft vorbehalten. Sinngemäß hat sich die staatliche Jury für ein Architektenprojekt entschieden, in dem die Synagoge äußerlich nicht als jüdisches G´tteshaus zu erkennen ist, sondern wie ein Gemüselager aussieht.

Der geplante Synagogenneubau wird neben den geschmückten Bauten wie ein Fremdkörper wirken und bestimmt keine Zierde der Stadt Potsdam, aber eine Schande für das Judentum sein. Die Synagoge muss auffallen, sie muss prachtvoll, majestätisch und unbedingt klar erkennbar sein, auch aus der Verantwortung zur Geschichte heraus. Offensichtlich ist man bei der Entscheidungsfindung davon ausgegangen, dass die antijüdische Politik der Landesregierung relativ schnell zum gewünschten Ergebnis führen wird, d.h. dass es in Brandenburg in 20 Jahren keine Juden mehr geben wird. Dann lässt die von der Jury ausgewählte Synagogen-Variante ohne besondere Kreativität viele Umbaumöglichkeiten zu, die architektonisch ausschließlich den Innenbereich betreffen können.

10 Jahre Diskriminierung

Diskriminierung

Die geforderte Errichtung einer Synagoge mit einem Gemeindezentrum für die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Brandenburg lehnt die Landesregierung kategorisch ab.Auf diese Weise mischt sich die Landesregierung massiv in innerjüdische Angelegenheiten ein. Offensichtlich hat die Landesregierung für die sogenannte jüdischen Gemeinde – Land Brandenburg KdöR Partei ergriffen zu Lasten der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde. Das Neutralitätsgebot wird ständig mit Füßen getreten. Gleichzeitig wird derjenige Teil des Judentums, der der Gesetzestreuen Landesgemeinde angehört, ständig durch Rechtsverletzungen auf dem Gebiet der Religionsfreiheit bewusst benachteiligt und behindert. Damit bezeugt die Landesregierung einen erschreckenden Mangel an Sensibilität für dieses für das Ansehen der ganzen Bundesrepublik Deutschland und ihr Selbstverständnis zentrale Thema. Gerade gegenüber der Jüdischen Glaubensgemeinschaft sind vorsätzliche Verfassungsverstöße der beschriebenen Art von doppelt großem Gewicht.

Die Landesregierung verletzt das religiöse Selbstbestimmungsrecht der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde (Neutralitätsprinzip) auch damit, dass sie bereits seit 10 Jahren in der Öffentlichkeit gezielt den Eindruck erweckt, allein die mit der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg konkurrierende „jüdische Gemeinde Land Brandenburg KdöR“ sei für das Land von Bedeutung und von Interesse. Die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Brandenburg wird von der Landesregierung nicht als Bereicherung, sondern als Problem für das Land empfunden – eine Bewertung, die dem zur Neutralität verpflichteten Staat nicht zusteht, wie das OVG Brandenburg in seinem von der Landesregierung ignorierten Urteil vom 10. Mai 2005 bereits entschieden hat.

Und obwohl das Oberverwaltungsgericht in dem selben Urteil die langjährige und schwerwiegende Diskriminierung der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg seitens der Landesregierung festgestellt hat, weist die Landesregierung den Vorwurf des Antisemitismus entschieden zurück - Antisemiten sind immer die anderen - und setzt unbeeindruckt ihre diskriminierende und antisemitische Politik fort.

Vorstand
Potsdam, Siwan 5769


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Der Gemeindevorstand wendet sich

an die neue Kulturministerin Frau Dr. Martina Münch

und hofft auf Regierungskurswechsel hinsichtlich
der Wiederherstellung jüdischen Lebens.

(Auszug aus dem Schreiben an die Kulturministerin Frau Dr. Martina Münch vom 20. Dezember 2009)

Wir freuen uns sehr, dass das Land Brandenburg endlich eine neue Regierung bekommen hat und hoffen in diesem Zusammenhang auf einen Regierungskurswechsel hinsichtlich der Wiederherstellung des jüdischen Lebens im Land Brandenburg.

Die Errichtung der notwendigsten und unverzichtbaren jüdischen Gemeindeeinrichtungen, zu denen ein Kindergarten, eine Schule, ein Jugendzentrum, ein Seniorenzentrum, eine Synagoge bzw. eine Betstube, eine koschere Küche sowie Verwaltungsräume gehören, ist die bedingungslose Voraussetzung für die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung des jüdischen Lebens.

Für jüdische Gemeinden in Diaspora hat sich angesichts knapper finanzieller Mittel und bestehender ernsthafter Sicherheitsprobleme die Errichtung der sogenannten Gemeindezentren als optimal und einzig finanzierbar erwiesen. Ein jüdisches Gemeindezentrum vereint unter einem Dach die oben genannten notwendigsten Gemeindeeinrichtungen.

Dass die zugewanderten jüdischen Familien im Land Brandenburg die für ein jüdisches Gemeindeleben unverzichtbaren Einrichtungen jemals in Anspruch nehmen können, bleibt für die Juden auch 20 Jahre nach der Gründung der ersten jüdischen Gemeinde noch immer ein Traum.

Zum Zweck der Wiederherstellung des jüdischen Lebens hat das Land Brandenburg die 1991 gegründete sogenannte Jüdische Gemeinde – Land Brandenburg e.V. (seit 1994 - KdöR) insgesamt mit ca. 3.500.000 EUR Steuergeldern gefördert. Dies hat sich als absolute Fehlinvestition erwiesen. Die „Jüdische Gemeinde – Land Brandenburg“ KdöR hat trotz dieser Förderung und einer engen Zusammenarbeit mit der bisherigen Landesregierung den Juden im Land Brandenburg zu keinem Zeitpunkt notwendigste jüdische Einrichtungen zur Verfügung gestellt und die erhaltenen finanziellen Mittel nicht im Interesse der brandenburgischen Juden eingesetzt.

Die Bemühungen der im Januar 1999 wieder gegründeten Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg, hier die Voraussetzungen für die Existenz des jüdischen Lebens zu schaffen und es den jüdischen Familien möglich zu machen, wie Juden leben zu können, sind ständig auf heftigen Widerstand der jetzt ausgeschiedenen Kulturministerin Wanka und auf Interesselosigkeit und Gleichgültigkeit seitens einiger Politiker gestoßen.

Wir freuen uns, dass Herr Minister Reiner Speer nun die Bereitschaft signalisiert hat, einen Betrag von 5.000.000,- Euro aus dem Landeshaushalt in den Aufbau der jüdischen Zukunft zu investieren.

Leider droht dieses Vorhaben – für die sogenannte „jüdische Gemeinde Potsdam“ eine Synagoge zu bauen – eine weitere Fehlinvestition zu werden. Eine Synagoge allein kann die jüdische Zukunft in der Landeshauptstadt Potsdam nicht sichern, abgesehen davon, dass die sogenannte „jüdische Gemeinde Potsdam“ praktisch keine Mitglieder hat, die eine Synagoge besuchen bzw. besuchen würden. Man hat leider nicht erkannt, dass für die Wiederherstellung jüdischen Lebens nicht eine zur Schau getragene leerstehende Pseudo-Synagoge benötigt wird, sondern in erster Linie jüdische Gemeindezentren mit Kindergärten, Schulen usw.

Würde man das Ziel verfolgen, ein paar säkulare Juden in ein (nicht einmal als jüdisches G´tteshaus zu erkennendes) Gebäude mit dem Aushängeschild „Synagoge“ zu setzen, um dies der Öffentlichkeit für ein blühendes jüdisches Leben zu verkaufen, wäre das nichts anderes als ein 5 Mio. Euro teurer Etikettenschwindel und politischer Aktionismus.

Wir halten es für unabdingbar, dass ein mit allen Beteiligten abgestimmtes Konzept der Wiederherstellung des jüdischen Lebens im Land Brandenburg verabschiedet wird, noch bevor das Finanzministerium Steuergelder in Millionenhöhe in ein äußerst umstrittenes Bauvorhaben investiert.

Zusammen mit der neuen Landesregierung müssen wir jetzt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um das Land Brandenburg für jüdische Familien attraktiv zu machen und das Vertrauen der Juden in die Landesregierung zurück zu gewinnen. Dies lässt sich nur im Rahmen eines ernsthaften Vertrages zwischen der Landesregierung und der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg realisieren. Der Vertrag sollte im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Mai 2009 schon ab dem Jahr 2010 in Kraft treten.

Semen Gorelik
Vorsitzender


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Niemals mehr sollen jüdische Familien sich gezwungen fühlen, dieses Land zu verlassen

Offener Brief an Herrn Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg Matthias Platzeck

Gespräche mit dem Kulturministerium abgebrochen

Die neue Kulturministerin will die Vertreibungspolitik ihrer Vorgängerin Frau Wanka fortsetzen

Statt Förderung soll an die jüdischen Gemeinden weiterhin Schweigegeld gezahlt werden

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

der wahre Grund der staatlichen Förderung der jüdischen Gemeinden im Land Brandenburg liegt ausschließlich in der Tatsache, dass das Deutsche Reich nicht nur die Juden, sondern die beiden jüdischen Religionsgemeinschaften vernichtet hat:

Die Gemeinden des Halberstädter Verbands und
Die im Verband der liberalen Juden zusammengeschlossenen Gemeinden.

Hieraus leitet das Land Brandenburg mit Recht die Verpflichtung ab, Bedingungen herzustellen, unter denen beide vernichtete jüdische Religionsgemeinschaften wieder entstehen und wachsen können. Ziel des Landes ist deshalb erklärtermaßen, einerseits die Mittel zur Absicherung der Arbeitsfähigkeit der beiden Religionsgemeinschaften zur Verfügung zu stellen, andererseits alles Nötige zu tun, um notwendigste jüdische Einrichtungen – Schulen, Kindergärten, Seniorenwohnheime, Jugendclubs usw. – wiederherzustellen.

?

Das Vorhaben der Landesregierung – für die sogenannte „jüdische Gemeinde Potsdam“ eine landeseigene Synagoge zu bauen ist eine irreführende Entscheidung und ist hinsichtlich der Eigentumsfrage des Baus und der Unterhaltung der Sakralräume verfassungswidrig und in Europa einmalig. Davon abgesehen kann eine Synagoge allein die jüdische Zukunft in der Landeshauptstadt Potsdam nicht sichern (abgesehen davon, dass die sogenannte „jüdische Gemeinde Potsdam“ praktisch keine Mitglieder hat, die eine Synagoge besuchen bzw. besuchen würden.) Man hat leider (bewusst oder unbewusst?) nicht erkannt, dass für die Wiederherstellung jüdischen Lebens nicht eine zur Schau getragene leerstehende Pseudo- Synagoge benötigt wird, sondern in erster Linie jüdische Gemeindezentren mit Kindergärten, Schulen usw.

Würde man das Ziel verfolgen, ein paar säkulare Juden in ein (nicht einmal als jüdisches G´tteshaus zu erkennendes) Gebäude mit dem Aushängeschild „Synagoge“ zu setzen, um dies der Öffentlichkeit für ein blühendes jüdisches Leben zu verkaufen, wäre das nichts anderes als ein fünf Millionen Euro teurer Etikettenschwindel und politischer Aktionismus.

Wir halten es für unabdingbar, dass ein mit allen Beteiligten abgestimmtes Konzept der Wiederherstellung des jüdischen Lebens im Land Brandenburg verabschiedet wird, noch bevor die Landesregierung Steuergelder in Millionenhöhe in ein äußerst umstrittenes Bauvorhaben investiert.

Wie bekannt, hat das Bundesverfassungsgericht am 12. Mai 2009 den zwischen dem Land Brandenburg und der Jüdischen Gemeinde – Land Brandenburg KdöR abgeschlossenen und von Ihnen persönlich unterzeichneten (Staats)Vertrag für verfassungswidrig erklärt und das Land aufgefordert, die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Brandenburg mit der konkurrierenden Reformgemeinde gleichmäßig und paritätisch zu behandeln.

Wie es in dem Gerichtsbeschluss heißt: „Für den Zeitraum ab dem Jahr 2005 bis zu einer Neuregelung hat das Land Brandenburg im Hinblick auf seine aus dem Grundsatz der staatskirchenrechtlichen Parität folgende Verpflichtung zur gleichmäßigen Förderung vergleichbarer Religionsgesellschaften dem Beschwerdeführer… eine finanzielle Förderung zukommen zu lassen, die gemessen an der dem Landesverband zugewandten Summe Paritätsgesichtspunkten entspricht.“

Definition des Begriffs „Parität“ ist (siehe Duden): gleichberechtigt, gleichgestellt, gleichrangig, gleichwertig, zu gleichen Teilen.

Bis jetzt hat das Land den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes nicht umgesetzt.

In Gesprächen zwischen den Vertretern der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg und der neuen Kulturministerin Frau Dr. Münch sowie mit den Mitarbeitern des Ministeriums, denen Frau Ministerin die wichtigen politischen Entscheidungen delegiert hat, hat sich herausgestellt, dass die Ministerin an der Wiederherstellung des jüdischen Lebens kein Interesse hat und beabsichtigt, die von ihrer Vorgängerin betriebene Politik der Diskriminierung und Vertreibung der gläubigen jüdischen Familien aus dem Land Brandenburg fortzusetzen.

Hier darf nicht unerwähnt bleiben, dass die neue Ministerin dieselben Mitarbeiter, Herrn Fachreferatsleiter Kier und den für Rechts- und Prozessangelegenheiten zuständigen Herrn Neumann mit der Erarbeitung und Umsetzung des Ziels des Landes – das jüdische Leben wiederherzustellen - beauftragt hat, die die 10-jährige rechts- und verfassungswidrige antisemitische Politik ihrer Vorgängerin, Frau Wanka, sehr aktiv unterstützt und fachlich und rechtlich begleitet haben.

Es hat sich herausgestellt, dass die Ministerin nicht beabsichtigt, gemeinsam mit den Vertretern beider Jüdischer Religionsgemeinschaften im Land Brandenburg ein Konzept der Wiederherstellung jüdischen Lebens zu erarbeiten. Vielmehr soll die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Brandenburg auch weiterhin ohne Förderung für Rabbiner, Gemeinderäume, Religionsunterricht, Jugend- und Seniorenarbeit auskommen.

Wenn man die von Mitarbeitern des Kulturministeriums genannten Förderbeträge zu Grunde legt, so muss man davon ausgehen, es sei offensichtlich das Ziel des Ministeriums, dass die jüdischen Gemeinden im Land Brandenburg in spätestens 10 bis 15 Jahren endgültig und spurlos verschwinden („biologische“ Lösung).

Die genannten Mittel können schon wegen ihrer indiskutablen Größenordnung keine bedarfsorientierte Förderung des Wiederaufbaus von Einrichtungen und Strukturen sein, sondern müssen, wie es zu verstehen war, als „Schweigegeld“ betrachtet werden, das lediglich den Zweck hat, die Empfänger ruhig zu stellen. Die jeweiligen Gemeindevorstände könnten, nach der Auffassung der Ministerin, die Mittel nach eigenem Belieben einsetzen (z.B. wie die in den letztenJahren in der Konkurrenzgemeinde aktiv praktizierte Zahlung von Aufwandsentschädigungen an sich und ihre Freunde sowie zur Schuldentilgung).

Die geplante Verteilung der Haushaltsmittel zwischen den beiden miteinander konkurrierenden jüdischen Religionsgemeinschaften verstößt eklatant gegen die vom BVerfG vorgegebenen Grundsätze: die Begriffe von Parität und Gleichmäßigkeit werden darin uminterpretiert und auf den Kopf gestellt. Das eigentliche Ziel der Förderung – die Wiederherstellung des jüdischen Lebens – wird damit völlig außer Acht gelassen.

Mit der Verfälschung des Verfassungsgerichtsbeschlusses wird der untaugliche Versuch gemacht, gleichzeitig die verfassungswidrige Verteilungspraxis der Vergangenheit zu rechtfertigen, um die geschuldeten Nachzahlungen an die Gesetzestreue Landesgemeinde zu vermeiden: Das Land hat in der Vergangenheit die beiden jüdischen Religionsgemeinschaften ungleichmäßig bedacht und möchte sich nun den Folgen seines Handelns entziehen. Diese Gesetzesverstöße dürfen sich jedoch nicht wiederholen und die antisemitische Vertreibungspolitik der nun ausgeschiedenen Ministerin Wanka nicht fortgesetzt werden.

Leider mussten wir die Gespräche mit dem Kulturministerium abbrechen, und uns an führende Politiker dieses Landes wenden, als wir erkannt hatten, dass mit dem von dem Kulturministerium dargestellten Umsetzungsmodell das angestrebte Ziel – Wiederherstellung des Jüdischen Lebens - nicht erreicht werden kann. Mit dem Umsetzungsmodell wird das jüdische Leben im Keim erstickt! Nicht die neue Kulturministerin alleine, sondern jede brandenburgische Politikerin und jeder Politiker ist für die Umsetzung dieses Zieles verantwortlich. Gleichgültigkeit und Wegschauen sind große Sünden.

Eine jüdische Gemeinde – selbst die kleinste – ist nur dann existenzfähig, wenn zumindest ihre Grundversorgung gesichert ist. Dazu gehören:

  • ein Rabbiner (zunächst auch für die Funktionen des Vorbeters (Chasan) und des Religionslehrers),
  • ausreichende Gemeinderäume,
  • Personal für Sozial-, Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit,
  • Verwaltung

Wenn in diesem Lande jüdische Religionsgemeinschaften wieder entstehen sollen, müssen solche Voraussetzungen geschaffen werden, nachdem sie zuvor gewaltsam zerstört worden waren. In diesem Zusammenhang ist es von sekundärem Interesse, wie viele Juden zur Zeit in unserem Lande leben – entscheidend ist vielmehr, dass bereits viele das Land wieder verlassen haben, weil sie Hoffnung und Vertrauen verloren haben und auf die Erfüllung der Zusagen nicht warten konnten.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident!

Wir sind überzeugt, dass Ihr persönlicher Einsatz benötigt wird, um in dieser für das Land ebenso wie für die hier noch gebliebenen Juden äußerst wichtigen Frage eine zukunftsgewandte Lösung zu finden und den latenten Widerstand, unter dem die brandenburgischen Juden sowie alle ehrlichen Politiker dieses Landes bis heute zu leiden haben, endlich zu durchbrechen.

Nur wenn die oben genannten Eckpunkte neben weiteren Regelungen (Schutz der Schabbatruhe, Religionsunterricht usw.) in einem mit der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg abzuschließenden Staatsvertrag berücksichtigt werden, kann es eine solide und verlässliche Grundlage einer Gegenwart und Zukunft des Judentums im Land Brandenburg geben und Religionsfreiheit für die gesetzestreuen jüdischen Familien gewährleistet werden.

Niemals mehr sollen jüdische Familien sich gezwungen fühlen, dieses Land zu verlassen. Nur so kann das Land seiner Ehrenpflicht gerecht werden, die zugleich eine schwere politische Verantwortung für die Wiederherstellung des vernichteten jüdischen Lebens mit sich bringt.

Mit freundlichen Grußen

Im Auftrag des Vorstandes
A.- Schimon Nebrat

Potsdam, 2010/05/21
8. Siwan 5770


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DDR-Judenpolitik wird fortgesetzt

Die Landesregierung Brandenburg unter dem Ministerpräsidenten Matthias Platzeck verfolgt weiterhin das Ziel, in diesem Bundesland ein Scheinjudentum zu installieren – ein Judentum ohne Juden, ohne Rabbiner, ohne jüdische Schulen und mit einer Schein-Synagoge in Potsdam.

Die wenigen hunderte Zuwanderer mit jüdischen Wurzeln, die nach der 12-jährigen Diskriminierungs- und Vertreibungspolitik noch in diesem Land geblieben sind, sollen sich nach Platzeckskonzept entweder vollständig assimilieren, oder das Land verlassen.

Diesbezüglich erklären die Regierungsvertreter: „Landesregierung und Landesgesetzgeber entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen, welche Maßnahmen dem Ziel der Reaktivierung jüdischen Gemeindelebens dienlich erscheinen.“ In diesem Sinne ist es auch beabsichtigt, zum Zweck eines „repräsentativen Erscheinungsbildes des Landtagsumfeldes“ eine Scheinsynagoge zu bauen, die zukünftig als „Stätte der Begegnung und Zusammenarbeit mit anderen deutschen und internationalen Einrichtungen“ missbraucht werden soll.

Dieses Konzept hat die Landesregierung mit der Einführung eines neuen Förderungsmodells nun unmissverständlich bestätigt.

Vorgesehen ist die weitere Vertreibung der gesetzestreuen jüdischen Familien, die durch die mit dem neuen Fördermodell einkalkulierte Diskriminierung und Benachteiligung der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg erzielt werden soll. An die seit 19 Jahren geförderten assimilierten jüdischen Gruppierungen soll dagegen weiterhin und gestärkt Schweigegeld gezahlt werden.

Damit wird die vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und diskriminierend erklärte Förderpraxis fortgesetzt und die einstimmige Forderung der Verfassungsrichter zur gleichmäßigen Förderung beider vergleichbarer jüdischer Religionsgemeinschaften ignoriert.

Diese DDR-Judenpolitik von Ministerpräsidenten Platzeck wird dazu führen, dass dieses Bundesland in 10 – 15 Jahren judenfrei sein wird, wie es auch in der ehemaligen DDR der Fall war.

Der Vorstand

Potsdam, 2010/09/17
9. Tischri 5771


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INTERVIEW: “Nur Herr Platzeck braucht diese Synagoge”

Für Shimon Nebrat
von der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde ist

der geplante Bau ein “Etikettenschwindel”

Foto: MAZ/ Bernd Gartenschläger

Was er vom Synagogenstreit hält, erklärt der Geschäftsführer der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde, Shimon Nebrat, im Gespräch mit Ildiko Röd.

MAZ: Glauben Sie, dass es in absehbarer Zeit eine Synagoge in Potsdam geben wird?

Shimon Nebrat: Der Streit zwischen dem Vorsitzenden des Bauvereins, Peter Schüler, und Ud Joffe von der Synagogengemeinde ist für mich, als würden sich zwei Eunuchen über Sex streiten. Soweit ich weiß, sind die beiden nicht religiös. Und Experten für Synagogenbau sind sie auch nicht. Weder der Bauverein noch die Synagogengemeinde sind Vertragspartner des Landes. Der Bauverein steht, rechtlich gesehen, in keiner Verbindung mit dem Synagogenbau, seine diesbezüglichen Beschlüsse sind für den Bauherrn nicht relevant und schon gar nicht bindend. Deswegen glaube ich sehr wohl, dass das Land für sich in Potsdam eine Synagoge bauen wird. Etwas anderes könnte sich Ministerpräsident Matthias Platzeck politisch gar nicht leisten. Meiner Ansicht nach ist Herr Platzeck der einzige in diesem Land, der diese Synagoge wirklich braucht.

Sollte die Landesregierung im Sinne der Jüdischen Gemeinde den Haberland-Entwurf für die Synagoge umsetzen, könnte die Synagogengemeinde eine Klage auf Gleichbehandlung erheben. Die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde hat bereits 2005 eine solche Klage erhoben. Weshalb?

Nebrat: In den Jahren 2000 bis 2005 hat es die Landesregierung immer wieder abgelehnt, die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde in die Verhandlungen über den Staatsvertrag einzubeziehen. In diesen Verhandlungen ging es unter anderem um die Frage der Wiederherstellung der vernichteten Synagogen. Wie bekannt, wurden im Land Brandenburg insgesamt elf Synagogen, zehn Gemeindehäuser und vier Gebetshäuser vernichtet, davon zwei Synagogen und zwei Gemeindehäuser in Potsdam und Babelsberg. Anfang 2005 hat das Land mit dem sogenannten Landesverband der jüdischen Gemeinden einen Vertrag abgeschlossen und damit alle Schlichtungsversuche scheitern lassen. Gleich nach Abschluss des Vertrags haben wir 2005 Klage eingereicht, weil die Platzeck-Regierung unseren Antrag auf Unterstützung eines Synagogenbaus in Potsdam für unsere Landesgemeinde abgelehnt und dadurch unsere Rechte auf paritätische Behandlung verletzt hat.

Wie ist der aktuelle Stand Ihrer Klage?

Nebrat: Der Termin ist am 29. Juli 2011. Dann geht es weiter bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung.

Sie sind also gegen eine Synagoge in der Schlossstraße?

Nebrat: Nein, ganz und gar nicht. Wir sind dafür! Das ist unsere einzige Chance, die Platzeck-Regierung zu zwingen, auch für die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde ein Synagogenzentrum zu bauen. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht im Mai 2009 bereits entschieden, dass das Land die Verpflichtung zu einer gleichmäßigen Förderung hat. Damit ist die Rechtslage endgültig geklärt, und das Potsdamer Verwaltungsgericht muss jetzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung berücksichtigen. Es wäre schlecht für uns, wenn die Leute hier den Bau verzögern.

Trotzdem kritisieren Sie das Bauvorhaben in der Schlossstraße.

Nebrat: Ja. Meines Erachtens liegt das rechtliche Problem beim Synagogenbau darin, dass die Platzeck-Regierung ihren Vertragspartner, den sogenannten Landesverband, nicht zum Eigentümer von Sakralräumen machen will, sondern selbst Bauherr und Eigentümer ist. Damit verletzt das Land das im Grundgesetz verankerte Trennungsprinzip zwischen Staat und Religion.

Warum weigert sich die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde, die geplante Synagoge mitzunutzen?

Nebrat: Wie kommt man auf die Idee, die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde zu zwingen, um eine Bleibe bei einer anderen jüdischen Gemeinde betteln zu müssen? Sie könnten genauso gut fragen: Warum weigert sich die evangelische Kirche in Potsdam, mit dem Heiligen Stuhl eine Mitnutzung seines Kirchengebäudes zu vereinbaren? Die sind doch alle Christen! Es liegt in der Natur der Sache, dass zwei unterschiedliche und miteinander konkurrierende Religionsgemeinschaften ein Gemeindezentrum nicht gemeinsam unterhalten, nutzen oder betreiben können und nicht in einer Synagoge beten können. Dass ein Synagogenzentrum von zwei jüdischen Religionsgemeinschaften betrieben oder genutzt wird, war in der jüdischen Geschichte nie der Fall! Eine gemeinsame Nutzung wäre auch ein unverzeihlicher Verstoß gegen das jüdische Gesetz, dem wir selbstverständlich treu bleiben!

Aber auch die Jüdische Gemeinde und die Synagogengemeinde bekennen sich zum orthodoxen Judentum.

Nebrat: Hier geht es um viel Missbrauch. Lassen Sie mich das schildern. Die Platzeck-Regierung will die Synagoge für ihre politischen Zwecke missbrauchen. Das erklärte Ziel des Landes ist, “ein repräsentatives Erscheinungsbild des Landtagsumfeldes“ zu schaffen und eine Synagoge zu errichten, die zukünftig als “Stätte der Begegnung und Zusammenarbeit mit anderen deutschen und internationalen Einrichtungen“ missbraucht werden soll. Das ist Etikettenschwindel. Und der russische Kulturverein, der sich als Jüdische Gemeinde Potsdam bezeichnet, will die Nutzungsrechte für die Synagoge bekommen, um damit die Bezeichnung “jüdische Gemeinde“ und die damit verbundene Landesförderung zu rechtfertigen. Wie der für diese Scheingemeinde zuständige Rabbiner, Herr Shlomo Afanasev, sagte, sind die jüdischen Zuwanderer in seiner Gemeinde “zu 99 Prozent nicht religiös“. Nachum Presman wiederum, der später die Synagogengemeinde gründete, hatte sich zuerst sehr begeistert zum Haberland-Entwurf geäußert. Erst als die Platzeck-Regierung 2010 ihre neue Förderpraxis eingeführt hat, nach der jede Gruppe von 50 Personen, Juden oder Nicht-Juden, die sich als jüdische Gemeinde bezeichnet, Landesförderungen beanspruchen kann, hat Herr Presman, der von der Potsdamer Jüdischen Gemeinde zehn Jahre lang keine Entlohnung für seine Tätigkeit bekam, die Synagogengemeinde gegründet, um die Landesförderungen zu erhalten. Für das Jahr 2011 bekommt schon diese frischgebackene jüdische Gemeinde vom Land rund 31 000 Euro. Und der plötzlich unter den Juden aufgetauchte Kirchenkantor Ud Joffe will die Synagoge für seine Galakonzerte missbrauchen und fordert dafür einen großen Saal. Die Position des Vorsitzenden der Synagogengemeinde gibt ihm die für diese Forderung benötigte Legitimation.

Sie fordern eine eigene Synagoge. Wie soll die aussehen?

Nebrat: Für die Wiederherstellung des vernichteten jüdischen Lebens wird nicht eine zur Schau getragene Schein-Synagoge benötigt, sondern in erster Linie ein gut erreichbares Gemeindezentrum mit Bildungseinrichtungen. Die meisten jüdischen Zuwanderer im Land Brandenburg sind völlig assimiliert, viele sind überzeugte Atheisten, verstehen nichts vom Judentum, können nicht einmal beten, halten keinen Schabbat und haben kein Bedürfnis nach einer Synagoge. Wir müssen dringend mit der jüdischen Erziehung und Bildung anfangen. Das hat auch der Landesrabbiner Shaul Nekrich klar gefordert. Dafür benötigt unsere Landesgemeinde ein Gemeindezentrum in Potsdam, das unter einem Dach einen Kindergarten, eine Schule, ein Jugend-, ein Seniorenzentrum und eine kleine Synagoge beherbergt. Und wir müssen unsere Rabbiner einsetzen können, die die Zuwanderer intensiv betreuen und sie in ihre eigene Religion integrieren werden. Nur so kann jüdisches Leben wieder entstehen und zukunftsfähig bleiben.

Mit diesen Wünschen stehen Sie nicht alleine da. Auch die Jüdische Gemeinde wünscht sich doch ausdrücklich die Unterbringung von Gemeinderäumen im Synagogenbau.

Nebrat: Diese Einrichtungen sind weder in dem bestehenden Architektenentwurf noch im Staatsvertrag zwischen der Platzeck-Regierung und dem sogenannten Landesverband vorgesehen! Wir brauchen ein Konzept, in dem klar definiert ist, wo und welche jüdischen Einrichtungen im Land Brandenburg wieder aufgebaut werden müssen. Die Platzeck-Regierung lehnt ein solches Konzept ab und verfolgt weiter das Ziel, in diesem Bundesland ein DDR-Judentum zu installieren – ein Judentum ohne Juden, ohne Rabbiner, ohne jüdische Schulen, ohne Kindergärten und mit einer Schein-Synagoge in Potsdam. Diese judenfeindliche DDR-Judenpolitik von Ministerpräsident Platzeck wird dazu führen, dass dieses Bundesland in zehn bis 15 Jahren judenfrei sein wird, wie es auch in der ehemaligen DDR der Fall war. Das ist für uns der pure Antisemitismus, ausgeübt durch das Land Brandenburg.

Wie begründen Sie diesen außerordentlich schwerwiegenden Vorwurf, gegen den sich die Landesregierung sicher aufs Energischste verwahren würde?

Nebrat: Wer Juden diskriminiert und vertreibt, ist ein Antisemit! Das Oberverwaltungsgericht Brandenburg und das Bundesverfassungsgericht haben die Diskriminierung der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg seitens des Landes Brandenburg festgestellt. Durch diese langjährige Diskriminierung der gesetzestreuen Juden und durch die ablehnende Haltung der Landesregierung, für das jüdische Leben unabdingbare jüdische Einrichtungen wiederherzustellen, wurden viele gesetzestreue jüdische Familien gezwungen, das Land wieder zu verlassen und fühlten sich vertrieben. Mehr als 5700 jüdische Zuwanderer haben das Land seit 1990 wieder verlassen. Wenn das Land jüdische Menschen vertreibt und durch Stolpersteine, die hier aktiv verlegt werden, ersetzt, dann gibt es einen Grund, Alarm zu schlagen.

Quelle: MAZ, 08.06.2011


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Wiederaufbau der zwei vernichteten
jüdischen Religionsgemeinschaften

Das grundlegende Urteil des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg wird im Frühjahr 2012 erwartet

Einige Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss 2 BvR 890/06 vom 12.05.2009)

147 ...bestehen auch keine Zweifel daran, dass es sich bei dem Beschwerdeführer zu 1. um eine eigene, insbesondere von dem Landesverband zu unterscheidende Religionsgemeinschaft handelt.

171 b) Von hoher Bedeutung für die Freiheit der Religionsausübung ist die materielle Ausstattung einer Religionsgesellschaft.…Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 138 Abs. 2 WRV hat dabei die Aufgabe, den durch Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG und durch Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 WRV zugesagten Schutz der Stellung und der Freiheit der Kirchen in ihren sächlichen Grundlagen zu gewährleisten…

172 c) …Als grundrechtliche Verbürgung der Pflicht des Staates zu weltanschaulich-religiöser Neutralität entfaltet Art. 4 GG aber bezogen auf die finanzielle Förderung von Religionsgesellschaften auch eine leistungsrechtliche Komponente, in dem er die Teilhabe an etwaigen staatlichen Leistungen verbürgt

173 Aus dem Grundsatz der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates, der sich aus einer Zusammenschau der Art. 4 Abs. 1, Art. 3 Abs. 3, Art. 33 Abs. 3, Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 136 Abs. 1, Abs. 4 und Art. 137 Abs. 1 WRV ableiten lässt, folgt, dass der Staat auf eine am Gleichheitssatz orientierte Behandlung der verschiedenen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zu achten hat… Wo er mit Religionsgesellschaften zusammenarbeitet oder sie fördert, darf dies nicht zu einer Identifikation mit bestimmten Religionsgesellschaften oder zu einer Privilegierung bestimmter Bekenntnisse führen... Insoweit kann er auch zu Vorkehrungen organisatorischer Art verpflichtet sein

174 d) Im Rahmen der finanziellen Förderung von Religionsgesellschaften durch den Staat spielen auch das Trennungsprinzip des Art. 137 Abs. 1 WRV in Verbindung mit Art. 140 GG sowie das Gebot religiöser und weltanschaulicher Neutralität des Staates eine wesentliche Rolle. Das Bundesverfassungsgericht hat bisher in Entscheidungen zur Kirchensteuer, zum Körperschaftsstatus und zum Kopftuch im Schulunterricht den Bedeutungsgehalt des Art. 137 Abs. 1 WRV dahin ausgelegt, dass er die Einführung staatskirchlicher Rechtsformen verwehre...
177Jedenfalls in dem von Art. 4 GG geprägten Bereich finanzieller Förderung von Religionsgesellschaften durch den Staat können die rechtsstaatlichen Anforderungen an die Neutralität der mittelverwaltenden Stelle je nach Ausgestaltung der Regelung, mit der die Aufgabe der Mittelvergabe auf eine Religionsgesellschaft übertragen wird, anders zu fassen sein. Der Staat ist in diesem grundrechtlich sensiblen und vom Prinzip staatlicher Neutralität geprägten Bereich verpflichtet, die Entstehung einer strukturellen Gefährdungslage hinsichtlich der Gehalte des Art. 4 GG zu verhindern.

194 2. Für den Zeitraum ab dem Jahr 2005 bis zu einer Neuregelung hat das Land Brandenburg im Hinblick auf seine aus dem Grundsatz der staatskirchenrechtlichen Parität folgende Verpflichtung zur gleichmäßigen Förderung vergleichbarer Religionsgesellschaften dem Beschwerdeführer zu 1. unter Anrechnung der vom Landesverband bereits zugewendeten Beträge eine finanzielle Förderung zukommen zu lassen, die gemessen an der dem Landesverband zugewandten Summe Paritätsgesichtspunkten entspricht

I. Zwei Religionsgemeinschaften im deutschen Judentum

  1. Nach der Wende hat sich (auch) das Land Brandenburg zum Wiederaufbau und zur Aufrechterhaltung des vernichteten jüdischen Gemeindelebens verpflichtet. Das deutsche Judentum bestand vor der Vernichtung aus zwei Religionsgemeinschaften, die vom Staat gleichgestellt und paritätisch behandelt wurden:

    a) Preußischer Landesverband Gesetzestreuer Synagogengemeinden KdöR (sog. Halberstädter Verband (HV))
    und
    b) Preußischer Landesverband (liberaler) jüdischer Gemeinden KdöR (PLV)

    Deren Funktionsnachfolger im Land Brandenburg sind:

    a) Die “Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Brandenburg” e.V. (wieder gegründet 1999).
    b) Die sich als Einheitsgemeinde verstehende “jüdische Gemeinde – Land Brandenburg” e.V. (gegründet 1991), später umbenannt in: “Landesverband der jüdischen Gemeinden” KdöR.
  2. Das nach der Vernichtung wieder entstandene deutsche Judentum besteht also nach wie vor aus zwei Religionsgemeinschaften - der Gesetzestreuen (d.h. orthodoxen) und nicht Gesetzestreuen (d.h. liberal, progressiv, reformorientiert, konservativ, einheitlich usw.). Jede von den beiden jüdischen Religionsgemeinschaften beinhaltet zahlreiche Strömungen und Richtungen, die innerhalb der jeweiligen Religionsgemeinschaft existieren, selbst aber keine Religionsgemeinschaften darstellen und sich in Form verschiedener Ortsgruppen/Ortsgemeinden präsentieren.
  3. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt (Beschluss vom 12.05.2009), “dass es sich bei der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg um eine eigene, insbesondere von dem Landesverband zu unterscheidende Religionsgemeinschaft handelt”.
  4. Entgegen der Behauptung des Landes, versteht sich die Konkurrenzgemeinde nicht als orthodox, sondern ist gemäß eigener Satzung sowie den Satzungen ihrer zwischen 2000 und 2005 entstandenen Ortsgemeinden eine Einheitsgemeinde. Sie ist Mitglied im sogenannten Zentralrat der Juden in Deutschland (weiter- ZR), der satzungsgemäß eine Einheitsgemeinde ist. Nach jüdischem Gesetz kann es im Judentum keine Einheitsgemeinden geben.

    Dementsprechend ist jede “Einheitsgemeinde” nicht orthodox.

  5. Der ZR versteht sich entgegen der Behauptung des Landes nicht als politisch-soziale Vertretung, sondern ist eine jüdische Religionsgemeinschaft, die sich als eine Einheitsgemeinde versteht und “Rabbinerseminare” sowie “Rabbinatsgerichte” unterhält (siehe Satzung des ZR). Die sogenannte Union progressiver Juden e.V. ist Mitglied des ZR. Der Bund Gesetzestreuer Jüdischer Gemeinden in Deutschland ist der Funktionsnachfolger des vernichteten “Reichsbundes gesetzestreuer jüdischer Gemeinden Deutschlands” KdöR und ist selbstverständlich kein Mitglied im ZR. Die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Brandenburg ist Mitglied im Bund Gesetzestreuer Jüdischer Gemeinden in Deutschland.

II. Entstehungs- und Wiederaufbauphase. Vertreibung der gesetzestreuen Juden

Der Wiederaufbau der beiden vernichteten Religionsgemeinschaften ist ein Prozess, der über mehrere Generationen hinweg laufen kann und sich in der BRD gegenwärtig in seiner ersten Orientierungsphase befindet. Zum Anfang 1990 sind in der BRD ca. 5000 Juden geblieben. Erst mit der Einwanderung der Juden aus der ehemaligen Sowjetunion entstand die Chance, die vernichteten jüdischen Religionsgemeinschaften wiederaufzubauen.

Im Jahr 1998 wurde in Berlin auf Initiative und in Anwesenheit des Rabbiners Izhak Hakohen Halberstadt der “Bund gesetzestreuer jüdischer Gemeinden in Deutschland” wieder gegründet als Funktionsnachfolger des 1921 gegründeten und 1939 vernichteten “Reichsbundes gesetzestreuer jüdischer Gemeinden in Deutschland” KdöR (Halberstädter Bund (HB)).

Im Jahr 1999 wurde im Land Brandenburg unter dem Dach des Bundes Gesetzestreuer Jüdischer Gemeinden in Deutschland und im Auftrag und mit dem Segen von Rabbiner Izhak Hakohen Halberstadt die GJLB wieder gegründet. Sie befindet sich in einer sensiblen Entstehungs- und Aufbauphase.

Seit 1999 verhindert das Land durch seine verfassungswidrige Ungleichbehandlung der GJLB die Wiederherstellung des gesetzestreuen Judentums im Land Brandenburg.

Die bereits 13 Jahre andauernde Diskriminierung stellt eine sehr ernsthafte Bedrohung der Existenz der GJLB dar und ist dazu geeignet und offensichtlich auch darauf gerichtet, die sich in einer sensiblen Entstehungs- und Aufbauphase befindende GJLB zu vernichten.

Die praktizierte rechts- und verfassungswidrige Differenzierung bei die Förderung der zwei wiederherzustellenden jüdischen Religionsgemeinschaften ist dazu geeignet, eine (bevorzugte) Religionsgemeinschaft wieder entstehen zu lassen, und die andere (unbeliebte) – im Keim zu ersticken.

Die vom Land benachteiligte GJLB bekommt im Gegensatz zur konkurrierenden Religionsgemeinschaft keine Möglichkeit, die minimalen Kernaufgaben einer jüdischen Religionsgemeinschaft zu erfüllen, das Gemeindeleben wiederaufzubauen und aufrechtzuerhalten. Das führt dazu, dass die Zugehörigen der GJLB – in erster Linie zugewanderte orthodox-jüdische Familien - sich gezwungen sehen, das Land wieder zu verlassen, was als Vertreibung der zugewanderten Menschen wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft zu beurteilen ist.

III. Rechtsgrundlage der Förderung

Aus der oben zitierten Vorgabe (P. 194.2) des BVerfG im Zusammenhang mit den anderen oben genannten Vorgaben und Feststellungen lässt sich folgendes entnehmen:

  1. Das BVerfG hat das Land aufgefordert, die “alte”, von dem Gericht für nichtig erklärte staatsvertragliche Regelung durch eine neue (staatsvertragliche) Regelung zu ersetzen, bzw. eine neue gesetzliche Grundlage für die Förderung der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg (weiter - GJLB) zu schaffen.
  2. Das Land ist zur Gleichbehandlung der GJLB verpflichtet, weil die GJLB eine eigene, von der Konkurrenzgemeinde zu unterscheidende jüdische Religionsgemeinschaft ist.
  3. Die GJLB hat einen Anspruch auf gleichmäßige Förderung, weil sie eine mit der konkurrierenden “jüdischen Gemeinde – Land Brandenburg” KdöR (weiter - Konkurrenzgemeinde) vergleichbare Religionsgemeinschaft ist. (Ein Eichhörnchen ist mit einem Elefanten nicht vergleichbar, auch wenn das Land das anders sieht).
  4. Die Förderung für die GJLB muss - im Vergleich mit der Förderung der Konkurrenzgemeinde – dem Paritätsgrundsatz entsprechen.

(Weitere Religionsgemeinschaften gab es und gibt es im Judentum nicht.)

Gesetzesvorbehalt und Folgenbeseitigungsanspruch

Der Landesgesetzgeber darf die angesichts der im Grundgesetz verankerten Trennung zwischen den Religionen und dem Staat als sehr wichtig anzusehende Grundsatzentscheidung, ob - und falls ja, in welchem Umfang das Land den Wiederaufbau und die Aufrechterhaltung des Gemeindelebens der beiden jüdischen Religionsgemeinschaften finanziert, nicht der Verwaltung überlassen und muss diese Entscheidung selbst durch Gesetz oder Zustimmung regeln!

Bekanntlich gibt es keine Gleichbehandlung im Unrecht. Für die GJLB besteht aber einen Anspruch auf Beseitigung der Folgen der Ungleichbehandlung (Folgenbeseitigungsanspruch). Da eine Rückforderung für die Haushaltsjahre 2000 - 2004 offensichtlich zu keinem Erfolg führen kann, weil die Konkurrenzgemeinde das Geld verbraucht hat und sich auf den Vertrauensschutz berufen kann, hat das Land der GJLB im Rahmen der Beseitigung der Ungleichbehandlung für den Zeitraum 2000 – 2004 den gleichen Förderbetrag zukommen zu lassen, wie das Land der Konkurrenzgemeinde in Form einer finanziellen Förderung, einer mitfreien/vergünstigen Raumüberlassung und einer Schuldenniederschlagung gewährt hat.

IV. Anspruchsberechtigung

Anspruchsberechtigt sind nur die beiden Funktionsnachfolger der zur Zeit der Nazidiktatur vernichteten jüdischen Religionsgemeinschaften:

- Die “Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Brandenburg” e.V.
- Die “jüdische Gemeinde – Land Brandenburg” e.V., später umbenannt in: “Landesverband der jüdischen Gemeinden” KdöR.

Jegliche weitere, nach der Gründung der beiden innerhalb des Judentums existierenden Religionsgemeinschaften im Land Brandenburg entstandene jüdische Gruppierung, die sich als jüdische Religionsgemeinschaft bezeichnet, kann diese Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllen, da sie unbestritten außerhalb des Judentums steht und von der Vernichtung durch den deutschen Staat nicht betroffen war.

Das Land ist nicht verpflichtet, jede beliebige Gruppierung, die sich als jüdische Gemeinde bezeichnet, zu fördern. Es ist aber dazu verpflichtet, ausschließlich die zwei innerhalb des deutschen Judentums existierenden und nach deren Vernichtung im Land Brandenburg wieder gegründeten Religionsgemeinschaften, die an die Traditionen der zwei vernichteten jüdischen Religionsgemeinschaften anknüpfen und deren Funktionsnachfolger sind, wiederaufzubauen.

Diese Funktionsnachfolger sind im Land Br-rg die GJLB und die Konkurrenzgemeinde.

V. Gleichmäßige Förderung

Aus der Selbstverpflichtung des Landes zum Wiederaufbau und zur Aufrechterhaltung jüdischen Gemeindelebens resultiert sich, dass das Land Brandenburg sich zu den finanziellen Maßnahmen verpflichtet hat, die deren Höhe, Kontinuität und Dauer nach ausreichend sind, das erklärte Ziel zu erreichen.

Dementsprechend sorgt das Land hinsichtlich der Konkurrenzgemeinde seit 1991 und bis zum heutigen Tag ständig dafür, dass ein von allen anderen Faktoren unabhängiger und für das Erreichen des erklärten Ziels minimal notwendiger Förderbetrag von ca. 200.000,- €/Jahr gewährt wird.

Derselbe Maßstab soll auch für die GJLB gelten.

Als Maßstab der Förderung der Konkurrenzgemeinde in den Jahren 1991 – 2009 hat das Land einen Sockelbetrag von ca. 200.000,- €/Jahr definiert. Auch seit 2010 ist die Konkurrenzgemeinde unabhängig von ihrer Größe und Verbreitung usw. mit einem festen Sockelbetrag von 200.000,- € staatsvertraglich weiter abgesichert.

Bei der Ermittlung der Höhe des Sockelbetrages für die Konkurrenzgemeinde hat nicht die Größe und Verbreitung, der Grad der öffentlichen Wirksamkeit, die kultur- und sozialpolitische Stellung in der Gesellschaft und der Status einer KdöR (die Konkurrenzgemeinde wurde vom Land als eine KdöR erst 2003 bestätigt) eine Rolle gespielt, sondern hat das Land einen vom Fachministerium zur Abdeckung eines Mindestbedarfs einer kleinsten Religionsgemeinschaft (im Jahr 1991 – 40 “Mitglieder”) – errechneten Sockelbetrag gewährt, der die Erfüllung von Kernaufgaben einer jüdischen Religionsgemeinschaft sichern kann.

Mit dem seit 1991 gewährten Förderbetrag von ca. 200.000,- €/Jahr und den dazu vom Land mietfrei zur Verfügung gestellten Räumen hat das Land die Konkurrenzgemeinde in die Lage versetzt, für Gläubige und alle anderen Interessenten im Land Brandenburg ein Mindestangebot jüdischen Lebens wiederaufzubauen und aufrecht zu erhalten.

Zu den Kernaufgaben und somit zum Mindestangebot einer jüdischen Religionsgemeinschaft gehören:

  • Rabbinische Betreuung, Seelsorge,
  • Religionslehre für Zugehörigen und anderen Interessenten,
  • G'ttesdienste in einem eingeweihten und geeigneten Gemeindezentrum,
  • Friedhof,
  • Notwendige Verwaltung.

Nach dem Paritätsgrundsatz hat das Land als Zuwendungsgeber zu gewährleisten, dass die GJLB – insbesondere in ihrer Wiederaufbauphase – dieselben Wirkungsmöglichkeiten bekommt, wie die Konkurrenzgemeinde mit Hilfe der Landesförderung bekommen hat.

Ein verfassungskonformes Finanzierungssystem wäre:

Jede von den beiden innerhalb des Judentums existierenden Religionsgemeinschaften erhält für den Wiederaufbau und die Aufrechterhaltung des Gemeindelebens einen jährlichen Sockelbetrag von 200.000,- EUR.

Erhält eine Religionsgemeinschaft für denselben Zweck laufende Förderungen von anderen öffentlichen Zuwendungsgebern (Bund, Kommune etc.) oder/und werden von öffentlichen Stellen Räume/Immobilien zur Verfügung gestellten, hat das Land dies bei der Festsetzung des Sockelbetrages zu berücksichtigen.

Die evtl. restlichen vom Land im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel können für die Unterhaltung notwendiger Einrichtungen gewährt werden (Kindergarten, Schule, Friedhof, Synagoge/ Gemeindezentrum, Mikwe, Jugendclub etc.)

Die Höhe der für die GJLB zu gewährende Landesförderung darf nicht von der Größe und der organisatorischen und strukturellen Gestaltung (Verband, Landesgemeinde, einzelne Orts- oder Straßengruppen etc.) der Konkurrenzgemeinde sowie nicht von der Zahl der innerhalb der konkurrierenden Religionsgemeinschaft bestehenden, neu entstehenden bzw. sich von dieser abspaltenden Gruppierungen/Ortsgemeinden abhängig gemacht werden!

VI. Verfassungswidrige “Verteilungskriterien”

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass der GJLB für den Zeitraum 2005 – 2009 nach den Kriterien

- die Größe und Verbreitung,
- der Grad der öffentlichen Wirksamkeit,
- die kultur- und sozialpolitische Stellung in der Gesellschaft und
- der Status einer KdöR

gewährte Förderung nicht dem für die Konkurrenzgemeinde angewendeten Maßstab und nicht den Paritätsgesichtspunkten entspricht.

Daraufhin hat das Bundesverfassungsgericht das Land zur Nachzahlung aufgefordert!

Diese grundsätzliche Feststellung ist für den ganzen Förderzeitraum seit 2000 relevant!

Die vom Land angewendeten und von den Verwaltungsgerichten als zulässig angesehenen “Verteilungskriterien” (das Bundesverfassungsgericht hat keine “Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel” gefordert, sondern eine gleichmäßige, paritätische Förderung) wie

- Mitgliederzahl,
- Zahl der Ortsgemeinden,
- der Grad der öffentlichen Wirksamkeit,
- die kultur- und sozialpolitische Stellung in der Gesellschaft und
- der Status einer KdöR

erlauben entgegen der Auffassung des OVG Berlin - Brandenburg keine Aussagen über Raumbedarf, Betreuungsaufwand, Veranstaltungsintensivität und Kosten der parallelen Leistungen.

Ein Vergleich der sogenannten Mitgliederzahlen der beiden konkurrierenden jüdischen Religionsgemeinschaften ist absolut sinnlos und absurd, weil die Religionsgemeinschaften völlig unterschiedliche Definitionskriterien in Frage der Gemeinde-Zugehörigkeit haben.

VII. Aktuelle Förderpraxis (seit 2010) – “Leitlinien”

Um eine vom Bundesverfassungsgericht geforderte paritätische Behandlung der zwei innerhalb des deutschen Judentums existierten und existierenden und im Land Brandenburg durch die Konkurrenzgemeinde und die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde vertretenen Religionsgemeinschaften zu umgehen, versucht das Land die Konkurrenzgemeinde als 8 jüdische Religionsgemeinschaften darzustellen.

Die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Brandenburg wird vom Land als (derzeit) “neunte Religionsgemeinschaft” behandelt.

In der öffentlichkeit und bei den Gerichten versucht das Land den falschen Eindruck zu erwecken, dass:

  1. innerhalb des Judentums laufend neue Religionsgemeinschaften entstehen, deren Zahl und Größe nicht absehbar sei,
  2. alle sich als jüdische Gemeinden bezeichnende Vereine und Verbände, die bereits bestehen und noch entstehen werden, verschiedene jüdische Religionsgemeinschaften darstellten und teilhabeberechtigt seien,
  3. die Beschwerdeführerin eine von (derzeit) neun jüdischen Religionsgemeinschaften im Land Brandenburg sei,
  4. die Zahl und Größe der jüdischen Religionsgemeinschaften ständig aus dem Nichts wachse, was eines flexiblen Fördersystems sowie einer Deckelung des Haushaltsansatzes bedürfe,
  5. die aktuelle Landesförderung der zahlreichen jüdischen Religionsgemeinschaften bedarfsorientiert sei.

Mit der Einführung der Leitlinien hat das Land Brandenburg festgelegt, dass ab 2010 nicht nur die (zwei bereits wieder gegründeten) Funktionsnachfolger der zwei vernichteten jüdischen Religionsgemeinschaften in den Genuss der Fördermittel kommen, sondern auch jede Gruppierung, die sich als jüdische Gemeinde bezeichnet und eine – unprüfbare – Liste von 50 Personen (Juden oder nicht Juden) vorlegt, vom Land gefördert werden muss.

Diese - vom Bundesverfassungsgericht nicht geforderte - “Großzügigkeit” des Landes bei der Erweiterung des Förderungsempfängerkreises führt zu missbräuchlichen Neugründungen, Abspaltungen und Zahlenmanipulationen bei der konkurrierenden Religionsgemeinschaft und hat das einzige Ziel, die alte diskriminierende Förderpraxis beizubehalten.

So hat sich gleich nach der Einführung der neuen Leitlinien 2010 eine Gruppierung von der jüdischen Ortsgemeinde in Potsdam abgespaltet und eine sogenannte Synagogengemeinde Potsdam gegründet. Der Vorsitzende der neuen “jüdischen” Gemeinde ist ein amtierender Kirchenkantor. Für das Jahr 2011 bewilligte die Landesregierung der frischgebackenen “Synagogengemeinde Potsdam” nach Grundlage der Leitlinien eine Förderung von rund 31.000,- Euro.

Auch in der “jüdischen Ortsgemeinde Cottbus” ist es nach der Einführung der Leitlinien zu einer Aufspaltung gekommen mit dem Ziel, mehr Geld aus dem Fördertopf nach Cottbus umzuleiten. Der entsprechende Förderantrag einer frischgebackenen “Synagogengemeinde Cottbus” für das Haushaltsjahr 2012 liegt der Landesregierung bereits vor.

Zum 01.01.2012 haben die “jüdische Gemeinde Potsdam” und die “jüdische Gemeinde Brandenburg” ihren Austritt aus dem Landesverband der jüdischen Gemeinden erklärt mit dem Ziel, mehr Geld aus dem Fördertopf zu bekommen. Jetzt will auch die “jüdische Gemeinde Potsdam” über eine taktische Aufspaltung nachdenken.

Entgegen der Behauptung des Landes stellen die Ortsgruppierungen der Konkurrenzgemeinde sowie die nach der Einführung der Leitlinien durch Abspaltungen und Neugründungen entstandenen Vereine keine jüdischen Religionsgemeinschaften dar! Diese Gruppierungen bleiben mit der Konkurrenzgemeinde im religiösen Sinne absolut identisch. Sie müssen – wenn überhaupt – aus dem für die Konkurrenzgemeinde vorgesehenen Fördertopf gefördert werden.

Im Zeitraum 1991 – 2005 hat das Land der Konkurrenzgemeinde jährlich einen Förderbetrag von umgerechnet ca. 200.000,- €/Jahr als Sockelbetrag sowie mietfreie Räume zur Verfügung gestellt. Mit diesem Sockelbetrag wurde die Konkurrenzgemeinde in die Lage versetzt, die Kernaufgaben einer jüdischen Religionsgemeinschaft erfüllen zu können:

- rabbinische Betreuung, Religionslehre und Seelsorge;
- regelmäßige G'ttesdienste in einem eingeweihten Gemeindezentrum;
- Friedhof;
- notwendige Verwaltung.

Im Zeitraum 2005 – 2009 wurde die Konkurrenzgemeinde mit dem staatsvertraglich garantierten Sockelbetrag von 200.000,- €/Jahr weiter versorgt.

Trotz der Scheinaustritte aus der Konkurrenzgemeinde und Scheinneugründungen innerhalb der Konkurrenzgemeinde, die infolge der Einführung der “Leitlinien” erfolgten, bleibt die Konkurrenzgemeinde gem. dem Staatsvertrag auch ab 2010 mit einem von der Mitgliederzahl und Zahl der Ortsgemeinden unabhängigen Mindestförderbetrag von 200.000,- €/Jahr weiterhin abgesichert und erhält dazu jährlich einen Erhöhungsbetrag von ca. 160.000 – 300.000,- €/Jahr. Für das Haushaltsjahr 2012 beträgt der Erhöhungsbetrag ca. 278.000,- EUR.

VIII. Haushaltsrecht – Absicherung der Gesamtfinanzierung

Nach dem geltenden Zuwendungsrecht und den Bestimmungen des Haushaltsrechts ist es nicht zulässig, eine Teilfinanzierung einer Maßnahme bzw. eines Vorhabens aus dem Landeshaushalt zu gewähren, wenn die Gesamtfinanzierung der Maßnahme / des Vorhabens nicht gesichert ist und dadurch das Ziel der Maßnahme / des Vorhabens nicht erreicht werden kann.

Das erkennbare Prinzip des Gesetzgebers und die gesetzliche Vorgabe hat das Land bei der Gewährung des Zuschusses für die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Brandenburg völlig außer Acht gelassen.

Die Förderung, die das Land der GJLB für die Haushaltsjahre 2000 – 2011 nachträglich gewährt hat, ermöglicht kein Mindestangebot und somit keinen Wiederaufbau und keine Aufrechterhaltung des Gemeindelebens.

Welche finanziellen Mittel, räumliche Ausstattung etc., eine - selbst kleinste – jüdische Religionsgemeinschaft benötigt, um ihr Gemeindeleben wiederaufbauen und aufrechterhalten zu können, lässt sich aus den bereits bekannten Kernaufgaben einer jüdischen Religionsgemeinschaft herleiten:

- rabbinische Betreuung, Seelsorge,
- Religionslehre,
- G'ttesdienste in einem geeigneten Gemeindehaus,
- Friedhof,
- notwendige Verwaltung.

Entgegen den falschen Tatsachenbehauptungen des Landesbevollmächtigten, handelte und handelt es sich bei der Finanzierung der Konkurrenzgemeinde nicht um eine Teilfinanzierung, sondern um eine Vollfinanzierung aus Landesmitteln. Die Konkurrenzgemeinde hat in den Haushaltsjahren 1991 – 2010 praktisch keine anderen Geldeinnahmen sowie keine nennenswerten Eigenmittel gehabt. Als weitere öffentliche Förderung des Gemeindelebens bekam/bekommt die Konkurrenzgemeinde vom Land bzw. von den jeweiligen Kommunen mietfreie Räume.

Der Vorstand

Adar 5772


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Ein politisches Urteil

der Brandenburgischen Verfassungsrichter

Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Brandenburg muss erneut vor Bundesverfassungsgericht ziehen

Noch vor zwei Monaten sahen die Presseberichte über die mündliche Verhandlung beim Verfassungsgericht des Landes Brandenburg im Beschwerdeverfahren der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg sehr optimistisch aus:

Märkische Oderzeitung" vom 18. Februar 2012
“…Und auch wenn eine Entscheidung erst im April fällt, ließen die Verfassungsrichter keinen Zweifel daran, dass sie die Kritik der Gesetzestreuen für berechtigt halten… Verfassungsgerichtspräsident Rüdiger Postier machte nun am Freitag deutlich, dass die Gemeindegröße als Kriterium für die Mittelverteilung ohnehin äußerst fragwürdig sei. Die Begründung dafür sei nicht in der Landesverfassung, sondern im Augsburger Religionsfrieden von 1555 zu finden. Damals habe sich der Staat zu Neutralität und Parität gegenüber Katholiken und Protestanten verpflichtet. Das Credo “gleiche Rechte für alle Glaubensgemeinschaften” würde auch im vorliegenden Fall gelten und müsse Basis für finanzielle Ansprüche an das Land sein, betonte Postier…”

"Märkische Allgemeine Zeitung" vom 18. Februar 2012
“…Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die Förderung von Religionsgemeinschaften im Land Brandenburg haben… Richter Postier wies darauf hin, dass die bloße Mitgliederzahl kein Kriterium für die Intensität des religiösen Lebens sei…”

"Potsdamer Neueste Nachrichten" vom 18. Februar 2012
“…merkte Gerichtspräsident Postier an, dass die Mitgliederzahl “nichts aussagt über die Intensität des jüdischen Lebens”. In Band 108 der Bundesverfassungsgerichtsurteile fand Postier “das Gebot der strikten Gleichbehandlung in Begründung und Praxis der Umsetzung” der Religionsförderung… Mehrmals zog Postier den Augsburger Religionsfrieden von 1555 heran, ein Vertrag, der das Verhältnis zwischen Staat und christlichen Kirchen regelt. Das Reichsgesetz für das Heilige Römische Reich Deutscher Nation lege eine “absolute Gleichbehandlung” der katholischen und der evangelischen Kirche durch den Staat fest. Dieses Verständnis der Parität, der Gleichbehandlung, “kommt über uns”, befand Postier, und gehe ein in die Landesverfassung…”

Der Gerichtspräsident gibt seine überzeugende Rechtsauffassung überraschend auf

Als der Verkündungstermin vom Verfassungsgericht bekannt gegeben wurde, war mit Sensationen und überraschungen nicht zu rechnen. Auch die kurz nach der mündlichen Verhandlung erschienenen Medienberichte über das Ausscheiden des Präsidenten des Landesverfassungsgerichts – aus Altersgründen konnten niemanden auf die Gedanken bringen, dass es einen Zusammenhang mit dem “jüdischen Verfahren” geben kann.

Die zum Termin erschienenen Vertreter des Landes Brandenburg haben nach eigenen Aussagen mit einer sicheren Niederlage gerechnet. Inoffiziell hat ein Ministerialdirektor sogar weitere Landespläne zur Bekämpfung des (gesetzestreuen) Judentums angekündigt:

Wenn das Verfassungsgericht das Oberverwaltungsgericht in Berlin (OVG) verpflichten sollte, über die Förderung erneut und zugunsten der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde zu entscheiden, würde das Land gegen eine solche Entscheidung des OVG Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Sollte die Revision vom OVG nicht zugelassen werden, würde man einen Zulassungsantrag stellen. Und das alles mit dem Ziel (zwar nicht erklärt, aber um so zäher verfolgt): die Zeit so lange hinzuziehen, bis die letzte gesetzestreue jüdische Familie das Land verlassen hat.

Am 24. April 2012 verkündete der Präsident des Landesverfassungsgerichts Postier das überraschende Urteil, in dem von seinen während der mündlichen Verhandlungen vor zwei Monaten gemachten Feststellungen keine Spur mehr zu finden war – als ob es diese in den Medien zitierten Feststellungen nie gegeben hätte:

“Die Beschwerde hatte keinen Erfolg… Die Förderentscheidungen des Ministeriums für die Jahre 2000 bis 2004 und die hierzu ergangenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen sind nicht zu beanstanden… Im Rahmen von finanziellen Förderungen zwischen einer Religionsgemeinschaft in Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und einem privatrechtlichen Verein gelte nicht das Gebot strikter Gleichbehandlung… Die Verteilung der Zuschüsse sei nicht bereits eine im Sinne des Gesetzesvorbehalts wesentliche Entscheidung, die eines speziellen Gesetzes bedürfe…”

Es ist undenkbar, dass diese juristische Umkehr etwa auf einer neuen Erkenntnis beruhen könnte, die dem Gericht “über Nacht” zuteil geworden sein sollte, denn alle denkbaren rechtlichen Aspekte waren bereits im Verhandlungstermin umfassend vorgetragen, erörtert  und vom Gericht in dem zitierten Sinn eindeutig zu Gunsten der klagenden Gemeinde gewürdigt worden.

Jeder fragt sich deshalb doch in einem solch krassen Fall von Widersprüchlichkeit: was war da über Nacht geschehen??

Jedenfalls bleibt festzustellen: das Gerichtsurteil ist keine juristische, sondern eine rein politische Entscheidung.

Politisch deshalb, weil aufgrund dieses Urteils das Land nach wie vor seinen eingeschlagenen Weg weiter verfolgen kann, den Wiederaufbau des Judentums im Land Brandenburg  “legal” und erfolgreich zu verhindern.

In dieser Situation sieht sich die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Brandenburg gezwungen, erneut vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, um diesem unsäglichen Treiben der Landesregierung ein Ende zu bereiten.

Die Regierung ist offenbar unfähig einzusehen, dass ihre gewollt einseitige Förderpolitik nicht nur dem Wiederaufbau jüdischen Lebens gewaltigen Schaden zugefügt hat und weiterhin zufügt, sondern auch ihrem politischen Ansehen in Deutschland und der Welt.

Der Vorstand

Potsdam, 2012/04/26
4. Ijar 5772


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"Verantwortung

mit Bedingungen"

 

Für die Misserfolge der Landesregierung, die nach 24 Jahren im Land Brandenburg noch immer kein Konzept für den Wiederaufbau des vernichteten jüdischen Lebens hat und keine einzige jüdische Einrichtung wiederaufgebaut hat, versucht sie die Juden verantwortlich zu machen.

 

Das Land Brandenburg fördert bereits seit 23 Jahren den Wiederaufbau des jüdischen Gemeindelebens aus dem Grund seiner „Verantwortung vor der deutschen Geschichte, die von Verfolgung und Vernichtung von Menschen jüdischen Glaubens und jüdischer Herkunft mitgeprägt ist…“

Festzustellen ist, dass der angestrebte Wiederaufbau bis jetzt nicht vom geringsten Erfolg gekrönt werden konnte – es gibt im Land Brandenburg keine einzige jüdische Einrichtung wie Kindergarten, Schule, Mikwe (Ritualbad), Synagoge etc. sowie keinen jüdischen Religionsunterricht, keine rabbinische Betreuung und Seelsorge usw.

Die Gründe dafür sind:

I.

Das Land hat die zwei wieder gegründeten Funktionsnachfolger der beiden vernichteten jüdischen Religionsgemeinschaften - der Einheitsgemeinde und des Verbandes gesetzestreuer jüdischer Gemeinden (Halberstädter Verband) - immer noch nicht gleichgestellt. Dadurch ist die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde finanziell immer noch nicht in der Lage, ihre Kernaufgaben (rabbinische Betreuung, Seelsorge, Religionsunterricht, Kindererziehung, jüdische Bestattung etc.) zu erfüllen.

II.

Das Land hat seine Förderpraxis nicht an dem Wiederaufbau der für die Religionsausübung unabdingbaren Einrichtungen orientiert.

III.

Den Wiederaufbau des ersten jüdischen Gemeindezentrums in der Landeshauptstadt Potsdam knüpft das Land an ein Bündel von inakzeptablen und teils verfassungswidrigen Bedingungen.

IV.

Die Umgangsformen mit den jüdischen Religionsgemeinschaften sind inakzeptabel.

 

Im Einzelnen:

 

I. Historische Hintergründe – was wurde vernichtet?

 

Seit Anfang des 20. Jahrhunderts wurde das (orthodoxe) deutsche Judentum gespalten und besteht seitdem aus zwei miteinander konkurrierenden Religionen – dem sog. Reformjudentum und dem orthodoxen/gesetzestreuen Judentum. Beide sind durch zwei Religionsgemeinschaften vertreten: die sog. „Einheitsgemeinde“ und die sog. Separatorthodoxie. In der „Einheitsgemeinde“ sind Strömungen wie liberal, reform, traditionell, konservativ, progressiv etc. vertreten.

 

Die Juden in Preußen waren in zwei voneinander religiös, fiskalisch, politisch, administrativ und organisatorisch unabhängigen Religionsgemeinschaften organisiert und durch zwei Landesverbände vertreten:

 

Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinden KdöR (sog. Einheitsgemeinde) 

und

Preußischer Landesverband Gesetzestreuer Synagogengemeinden KdöR (sog. Halberstädter Verband).

 

Sowohl die preußische Landesregierung, als auch das preußische Abgeordnetenhaus achteten bis zu ihrer Gleichschaltung durch die Behörden des Dritten Reiches im Jahre 1933 streng auf paritätische Behandlung der beiden konkurrierenden jüdischen Religionen. Die beiden Landesverbände waren von der preußischen Regierung als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt und erhielten durch das preußische Kultusministerium Staatsleistungen nach Prinzipien der Gleichbehandlung mit den christlichen Kirchen.

 

II. Wiederaufbau. Förderpraxis.

 

Die beiden jüdischen Landesverbände in Preußen wurden in den Zeiten des Nationalsozialismus vernichtet und erst mit dem Zuzug von Juden aus der ehemaligen Sowjetunion ab 1990 wieder gegründet.

 

II.1  Einheitsgemeinde

Im Jahr 1991 wurde in Potsdam eine Einheitsgemeinde wieder gegründet. Die Einheitsgemeinde ist Mitglied im sog. „Zentralrat der Juden in Deutschland“, der sich ebenso als „Einheitsgemeinde“ versteht. Seit 2005 bezeichnet sich die Einheitsgemeinde als Landesverband der jüdischen Gemeinden im Land Brandenburg. Der Verband besteht aus russischen Kulturvereinen, die sich als jüdische Gemeinden bezeichnen.

 

Zu diesen Ortsvereinen ist Folgendes zu bemerken:

Nach der Herstellung der Einheit Deutschlands entwickelte sich in der BRD eine sehr eigenartige Praxis: Die aus den GU-Statten eingewanderten säkularen Juden und Nicht-Juden gründeten sehr aktiv ihre russisch-ukrainischen Kulturvereine, die sie als orthodox-jüdische, liberal-jüdische oder einfach „jüdische“ Gemeinden bezeichneten, um von den für den Wiederaufbau des jüdischen Gemeindelebens zur Verfügung stehenden staatlichen Fördermitteln zu profitieren. Die Mitgliedschaft in den Landesverbänden der „Einheitsgemeinde“ eröffnet diesen Kulturvereinen einen leichten Zugang zu den staatlichen Fördermitteln.

Im Land Brandenburg besteht der Landesverband ausschließlich aus solchen Kulturvereinen, die sich alle als orthodox bezeichnen – im Gegensatz zu ihren – mit den Brandenburgischen Ortsgemeinden aus allen Sichten völlig identischen – Landsleuten aus Sachsen-Anhalt. Dort bezeichnen sich sämtliche russisch-ukrainische Kulturvereine als liberal.

 

II.2  Gesetzestreue Religionsgemeinschaft

Im Jahr 1998 wurde in Berlin auf Initiative und in Anwesenheit des Rabbiners Izhak Hakohen Halberstadt der „Bund gesetzestreuer jüdischer Gemeinden in Deutschland“ wieder gegründet als Rechts- und Funktionsnachfolger des 1939 durch das Naziregime verbotenen „Reichsbundes gesetzestreuer jüdischer Gemeinden in Deutschland“ KdöR (sog. Halberstädter Bund). Im Januar 1999 wurde im Land Brandenburg unter dem Dach des Bundes Gesetzestreuer Jüdischer Gemeinden in Deutschland im Auftrag und mit dem persönlichen Segen vom Rabbiner Izhak Hakohen Halberstadt die „Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Brandenburg“ wieder gegründet.

 

Mit der Wiedergründung der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg (1999) und der „Jüdischen Gemeinde – Land Brandenburg“ (1991) sind die beiden Nachfolger der vor der Vernichtung existierenden jüdischen Religionsgemeinschaften (=Religionen) im Land Brandenburg wieder entstanden.

 

II.3 Keine Gleichberechtigung. Verfassungswidrige Förderpraxis

Seit 1991 fördert das Land die Einheitsgemeinde mit einem jährlichen Sockelbetrag von umgerechnet ca. 180.000,- €. Seit 2005 fördert das Land den Landesverband im Rahmen eines Staatsvertrages mit einem Jahresbetrag von 200.000,- € (2005 - 2009), seit 2010 - 500.000,- €.

Bis zum Jahr 2006 erhielt die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Brandenburg (GJLGB) – im Gegensatz zum Landesverband – für den Wiederaufbau und die Aufrechterhaltung ihres Gemeindelebens keine staatlichen Zuwendungen und musste gegen das Land wegen der Ungleichbehandlung/Diskriminierung jahrelang prozessieren. Ab 2007 kamen vom Land geringfügige Einmalzahlungen. Seit Ende 2010 bewilligt das Land der GJLGB jährlich geringfügige und mit dem Förderziel unvereinbare Förderbeträge.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss 2 BvR 890/06 vom 12.05.2009 festgestellt, dass die GJLGB eine mit dem Landesverband vergleichbare und von diesem zu unterscheidende jüdische Religionsgemeinschaft ist und das Land aus diesem Grund verpflichtet ist, sie gleichmäßig zu fördern.

 

Die wichtigsten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes sind:

 

- Anstatt der für verfassungswidrig und nichtig erklärten staatsvertraglichen Regelung zur Förderung der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg wird das Land Brandenburg verpflichtet, eine neue, verfassungskonforme gesetzliche Regelung einzuführen.

- Bei der Förderung von Religionsgesellschaften darf das Land die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Brandenburg nicht in ein Verhältnis der Abhängigkeit zu dem Landesverband bringen.

- Die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Brandenburg ist eine eigene, insbesondere von dem Landesverband zu unterscheidende Religionsgemeinschaft.

- Die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Brandenburg ist eine mit dem Landesverband vergleichbare jüdische Religionsgemeinschaft.

- Das Land ist verpflichtet, nur die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Brandenburg gleichmäßig und paritätisch zu fördern, weil nur sie mit dem Landesverband vergleichbar ist und eine andere, insbesondere vom Landesverband zu unterscheidende, jüdische Religionsgemeinschaft darstellt.

- Die bis jetzt angewendeten Förderkriterien wie Mitgliederzahl und Zahl der Ortsgemeinden sind sachwidrig und nicht verfassungskonform.

 

Das Land Brandenburg will den Beschluss des Obersten Deutschen Gerichtes nicht umsetzen!

Mit dem Gesetz zu dem Vertrag vom 11. Januar 2005 zwischen dem Land Brandenburg und der Jüdischen Gemeinde - Land Brandenburg „KdöR“ vom 26. April 2005 erklärte das Brandenburgische Parlament seinen politischen Willen, das vernichtete jüdische Gemeindeleben im Land Brandenburg wiederherzustellen und zu fördern.

Wie es in der Präambel des Vertrages heißt:

„… in Würdigung der Leistungen zum Wiederaufbau eines jüdischen Gemeindelebens in Brandenburg und in dem Bestreben, diesen Wiederaufbau zu fördern und das kulturelle Erbe des Judentums in Brandenburg zu bewahren und zu pflegen…“

Damit stand fest, dass das Land verpflichtet ist, ausschließlich für den Wiederaufbau der beiden vernichteten jüdischen Religionsgemeinschaften aufzukommen.

Der Wiederaufbau des jüdischen Gemeindelebens bedeutet in erster Linie den Wiederaufbau von für die gemeinsame Religionsausübung unabdingbaren jüdischen Einrichtungen wie Religionsschulen, Kindergärten, Jugend- und Senioreneinrichtungen, Mikwen, Synagogen usw. Das setzt voraus, dass die Förderpraxis an dem Wiederaufbau dieser Einrichtungen orientiert wird.

Stattdessen fördert das Land die jüdischen Religionsgemeinschaften nach sachwidrigen Kriterien wie Mitgliederzahlen und Zahl der angeschlossenen Ortsvereine. Darüber hinaus zweigt das Land von dem Fördertopf Förderbeträge für weitere Vereine ab, die es eigenmächtig als weitere jüdische Religionsgemeinschaften anerkannt hat.

 

Dass das Land jegliche Gruppierung, die sich als jüdische Gemeinde bezeichnet, als neue jüdische Religion anerkennt, und diese aus dem Fördertopf für den Wiederaufbau der zwei vernichteten jüdischen Religionsgemeinschaften fördert, stellt eine grobe Verspottung des Judentums dar, und ist darauf gerichtet, das jüdische Leben im Keim zu ersticken.

 

III. Wiederaufbau der Synagoge in Potsdam - ein Etiketenschwindel

 

Nach dem Willen der Landesregierung soll die Synagoge in Potsdam als „Stätte der Pflege jüdischer Kultur sowie der Begegnung und Zusammenarbeit mit anderen deutschen und internationalen Einrichtungen“ missbraucht werden.

 

Im Falle des Synagogenbaus in Potsdam ist das Land zum ersten Mal von seiner bisherigen Förderpraxis abgekehrt, indem es zweckgebunden Fördermittel zum Wiederaufbau einer jüdischen Einrichtung bereitstellt. Jedoch stellt das Land dabei verfassungswidrige Bedingungen, die den Synagogenbau unmöglich machen.

 

Die erste Bedingung des Landes ist, dass „alle jüdischen Gruppen, Vereine und Verbände in Brandenburg“ sich unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit unter dem Dach einer (im Übrigen relativ kleinen und vom Architekten Haberland nur für eine einzige jüdische Gemeinde konzipierten) Synagoge vereinen sollen.

 

Die zweite Bedingung des Landes ist, dass in Potsdam keine Synagoge als Sakralbau wieder aufgebaut wird, sondern eine – in der jüdischen Welt bisher nicht dagewesene – Einrichtung, die zwar als Synagoge bezeichnet wird, aber tatsächlich als „Stätte der Pflege jüdischer Kultur sowie der Begegnung und Zusammenarbeit mit anderen deutschen und internationalen Einrichtungen“ missbraucht wird.

 

Die dritte Bedingung des Landes ist, dass das Land und die Stadt Potsdam umfassende Entscheidungskompetenzen in der „Einheitssynagoge“ bekommen und das Land Eigentümer der Einrichtung bleibt.

 

Diese Forderungen des Landes stellen Einmischungen in innerjüdischen Angelegenheiten dar und sind daher verfassungswidrig. Darüber hinaus missachtet das Land dabei grob das Jüdische Religionsgesetz. Die Vorstellung, dass unterschiedliche jüdische Religionsgemeinschaften sich eine Synagoge teilen können, ist absurd. Sämtliche die Führung des Sakralbaus betreffende Angelegenheiten, einschließlich der Fragen, wer im Sakralbau zur Durchführung von Veranstaltungen berechtigt ist bzw. die Räume nutzen oder mieten darf, gehören selbstverständlich zu den internen Angelegenheiten der jeweiligen Religionsgemeinschaft. Jede Einmischung des Staates ist hier verfassungswidrig.

 

Die Position des Landes ist politisch und rechtlich äußerst bedenklich.

 

IV. Umgangsformen

 

Noch bedenklicher sind die Umgangsformen des Landes mit den jüdischen Gemeinden. Für die Misserfolge der Landesregierung, die nach 23 Jahren im Land Brandenburg noch immer keine einzige jüdische Einrichtung wiederaufgebaut hat, versucht sie die Juden verantwortlich zu machen. Ultimaten, Drohungen, Druckausübung, Zwang zum strukturellen Zusammenschluss etc. – dies erinnert an die Methoden, die zuletzt in der Anfangszeit des Dritten Reiches gegen Juden angewendet wurden! Ein derartiger Umgang mit den zugewanderten Juden ist untragbar.

Die Vorstellung – das Land zahle das Geld und bestimme daher auch die Regeln – ist hier völlig inakzeptabel. Bei dem Wiederaufbau des vernichteten jüdischen Lebens in Brandenburg, den das Land aus Gründen der moralischen Verantwortung vor der Vernichtung und Enteignung der beiden Jüdischen Religionsgemeinschaften finanzieren will, wären keine Drohungen der Landesregierung angebracht, sondern eine großzügige finanzielle und politische Unterstützung.

Eigentlich sollte die Landesregierung von dem Gefühl geprägt sein, für jede jüdische Familie, die nach allem, was passiert ist, bereit ist, wieder in Deutschland zu leben und mit großem Vertrauensvorschuss an die junge deutsche Demokratie hierher gekommen ist, eine eigene Synagoge zu bauen.

 

Das realisierbare Ziel sollte sein, im vertrauensvollen Einvernehmen mit den beiden wieder gegründeten jüdischen Religionsgemeinschaften zumindest das wieder aufzubauen, was dieses Land vernichtet hat. Die massive Aggressivität und Rücksichtslosigkeit, mit denen die Landesregierung schon seit vielen Jahren ihre „Verantwortung mit Bedingungen“ erfolglos durchzusetzen versucht, ist der falsche und gefährliche Weg, der zu keiner Annährung und Verständigung zwischen den Juden und der Landesregierung führen kann. 

 

Der Vorstand Potsdam, 2014-06-09 / 11.Siwan 5774

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DAS LAND SOLL ÜBER DEN ANTRAG AUF VERLEIHUNG

DES STATUS EINER KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS ENTSCHEIDEN

Die im Januar 1999 wieder gegründete Antragstellerin erfüllt alle gesetzlichen Voraussetzungen für die Verleihung des Status und verlangt eine Entscheidung des Landes noch im April 2015.

Die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Brandenburg hat im Dezember 2012 bei dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Verleihung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts beantragt.

Wie bekannt beheimatet die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde im Land Brandenburg als Funktionsnachfolgerin des vernichteten Halberstädter Verbandes bereits seit 16 Jahren gläubige Juden, spricht mit Ihren Angeboten alle jüdischen Zuwanderer im Land Brandenburg an und entwickelt segensreiche und gedeihliche Aktivitäten, von denen Zuwanderer sowie Potsdamerinnen und Potsdamer immer mehr Gebrauch machen.

Den beiden christlichen Kirchen sowie vielen anderen Religionsgemeinschaften in Deutschland, z.B. den sämtlichen unter dem Dach des „Zentralrats der Juden“ wieder gegründeten „Einheits- und Reformgemeinden“, der vom „Zentralrat“ unabhängigen jüdischen Gemeinde „Adass Jisroel“, den Bahá'í-Gemeinden, den Russisch-Orthodoxen Gemeinden in Deutschland usw. wurden die Körperschaftsrechte unmittelbar nach ihrer Gründung verliehen.

Der Status eröffnet den nach der Vernichtung wieder gegründeten jüdischen Landesgemeinden unter anderem die Möglichkeit, eine bedarfsgerechte finanzielle Unterstützung des Landes zu beanspruchen, jüdische Friedhöfe anzulegen, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zu betreiben, Gebührenbefreiungen in Anspruch zu nehmen usw.

 

Der Vorstand Potsdam, 14.04.2015 / 25. Nissan 5775

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Die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Brandenburg

hat

beim Bundesverfassungsgericht

erneut

eine Verfassungsbeschwerde eingereicht

 

Die angestrebte höchstrichterliche Klärung ist für die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden gläubigen Juden lebensnotwendig, weil ihre mit dem Grundgesetz garantierten Rechte auf freie und ungestörte Religionsausübung grob verletzt werden.

Müssen wir schon wieder weg?
Müssen wir schon wieder weg?

 

Die Bundesrepublik Deutschland strebt den Wiederaufbau des in den Zeiten des Nationalsozialismus durch den Deutschen Staat vernichteten jüdischen Lebens an.

Aufgrund der Vernichtung wird der Wiederaufbau des jüdischen Gemeindelebens aus staatlichen Mitteln finanziert und bedarf daher der Einführung einer besonderen, bis jetzt nicht existierenden Rechtsgrundlage.

Ein Bundesgesetz zum Wiederaufbau des vernichteten jüdischen Lebens gibt es nicht. Die Zuständigkeit für den Wiederaufbau und die Aufrechterhaltung des jüdischen Lebens wurde an die Bundesländer übertragen. Die Bundesländer regeln diese Aufgaben mittels der sogenannten Staatsverträge, die in ein jeweiliges Landesgesetz transformiert werden.

Als Vertragspartner werden ausschließlich die neu gegründeten sogenannten jüdischen Einheitsgemeinden ausgewählt, die Mitglieder des sogenannten "Zentralrats der Juden in Deutschland" sind. (Der Begriff "jüdische Einheitsgemeinde" wurde bekanntlich von den deutschen Nationalsozialisten eingeführt und diente einer besseren Erfassung und anschließenden Vernichtung der jüdischen Organisationen. Die jüdischen Einheitsgemeinden sind ein rein deutsches Phänomen, solche „jüdische“ Gemeinden“ gibt es nur in Deutschland.)

Im Gegensatz zu den sogenannten Einheitsgemeinden werden die wieder gegründeten Gesetzestreuen Gemeinden von den Bundesländern nicht als Ansprechpartner anerkannt und praktisch nicht gefördert. Vielmehr sollen gemäß der "Staatsverträge" die "Einheitsgemeinden" über die Förderung der konkurrierenden Gesetzestreuen Jüdischen Gemeinden entscheiden.

Mit dieser Förderpolitik erhoffen sich die Bundesländer offensichtlich die zweite, „sanfte“ Vernichtung des Judentums:

das Gesetzestreue Judentum als echtes Judentum wollen sie damit "aushungern" lassen und im Keim ersticken!

Die praktisch gänzlich von nichtreligiösen Juden bzw. von Nicht-Juden gegründeten und geführten und seit dem vom Staat veranlassten Zuwanderungsschluss für Juden im Jahr 2005 stets schrumpfenden "jüdischen Einheitsgemeinden" sollen für alle möglichen politischen Anlässe als "Rent A Jew" missbraucht werden.

Das Oberverwaltungsgericht Brandenburg hat am 10. Mai 2005 der Klage der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg gegen die vollständige Versagung der Landesfördermittel in vollem Umfang stattgegeben und das Land verpflichtet, die Klägerin paritätisch zu fördern.

Diese Gerichtsentscheidung hat das Land Brandenburg nicht umgesetzt.

Daraufhin hat das Bundesverfassungsgericht am 12. Mai 2009 das vom Brandenburgischen Parlament am 26. April 2005 verabschiedete Zustimmungsgesetz zum "Staatsvertrag" mit der "jüdischen Einheitsgemeinde" für teilweise nichtig erklärt und das Land aufgefordert, der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde ab dem 01.01.2005 bis zu einer verfassungskonformen staatsvertraglichen Neuregelung eine mit der Förderung der "Einheitsgemeinde" vergleichbare (d.h. langfristig abgesicherte und angesichts des Förderzwecks ausreichende) Förderung zukommen zu lassen.

Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat das Land Brandenburg nicht umgesetzt und folgt weiterhin einer eigenen, verfassungswidrigen Auslegung des Grundgesetzes.

Es gibt in der BRD bis heute keine einheitliche und umfassende verfassungsrechtliche Rechtsprechung zur Gleichbehandlung der beiden konkurrierenden jüdischen Religionsgemeinschaften – des Gesetzestreuen Judentums und der „Einheitsgemeinde“.

Die bisherige verfassungsrechtliche Rechtsprechung umfasst ausschließlich Fragen der paritätischen Behandlung von etablierten christlichen Religionsgemeinschaften - Katholische und Evangelische Kirche. Die Rechtsprechung ist nicht uneingeschränkt auf den besonderen und in der Geschichte einmaligen Fall der sich nach der Vernichtung wiedergegründeten und im Wiederaufbau befindenden jüdischen Religionsgemeinschaften anwendbar.

Das Bundesverfassungsgericht ist gefragt, in der für das deutsche Judentum lebenswichtigen Frage eine bis jetzt noch nicht existierende, umfassende, einheitliche, höchstrichterliche Rechtsprechung zu schaffen, sowie die Einhaltung seiner bereits bestehenden religionsverfassungsrechtlichen Rechtsprechung zu gewährleisten.

Das Fehlen einer einheitlich geklärten verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zur Frage der Gleichbehandlung der beiden sich im Wiederaufbau befindenden jüdischen Religionsgemeinschaften führt dazu, dass die Bundesländer und die zuständigen Verwaltungsgerichte widersprüchliche und offensichtlich verfassungswidrige Entscheidungen zur Anwendung des mit dem Grundgesetz garantierten Rechts auf freie Religionsausübung und des Paritätsgrundsatzes getroffen haben und weiterhin treffen werden.

So hat das LVerfG Brandenburg in seinem Urteil von 24.04.2012 (VfGBbg 47/11) - entgegen der ständigen Rechtsprechung des BVerfG und entgegen der von ihm selbst in der mündlichen Verhandlung angekündigten Rechtsauffassung - entschieden, dass das Gebot strikter Gleichbehandlung - "auf die heutige Zeit bezogen" - nicht zwischen einer Religionsgemeinschaft in Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und einem privatrechtlichen Verein gilt.

Das OVG Rheinland Pfalz (6 A 10976/13.OVG (1 K 239/11.MZ)) ging in seinem Urteil vom 18.07.2014 noch weiter und entschied wider der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass "die Anknüpfung staatlicher Zuschüsse für jüdische Gemeinden in Rheinland-Pfalz an das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Anerkennung als KdöR verfassungsgemäß ist".

Wie das LVerfG Brandenburg hat auch das BVerwG in seinem Beschluss vom 27.11.2013 (6 C 19.12, 6 C 20.12, 6 C 21.12) zwar anerkannt, dass eine schematische Anwendung des Förderkriteriums der Mitgliederzahl wegen der unterschiedlichen Aufnahmekriterien und Zugehörigkeitsdefinitionen der unterschiedlichen Religionsgemeinschaften für die Ermittlung der Förderhöhe sehr problematisch sei, hält aber dabei eine Überprüfung der Zugehörigkeit zum Judentum durch staatliche Gerichte für zulässig.

Das VG Berlin hat mit dem Urteil vom 22.03.2012 (VG 20 K 123/10) der Jüdischen Gemeinde „Adass Jisroel" KdöR unbeschadet ihrer Rechtsform als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine staatliche Förderung versagt, im Wesentlichen deswegen, weil es an einem Rechtsanspruch auf gesetzlicher Grundlage bzw. an einem Staatsvertrag fehle.

Die unterschiedliche Auslegung der Grundrechte auf Gleichbehandlung der konkurrierenden jüdischen Religionsgemeinschaften durch ordentliche Gerichte und Bundesländer bedarf dringend einer einheitlichen, höchstrichterlichen Klärung.

Der Vorstand Potsdam, 15. April 2015 / 26. Nissan 5775

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Der Ewige!

Segne Dein Volk und Israel!

 

Der Allmächtige hat es geschehen lassen -

Donald J. Trump ist ab heute der 45. Präsident der

Vereinigten Staaten von Amerika!

 

Eine neue Ära in der Politik ist angebrochen: Am Freitag, den 20. Januar 2017 legte Donald J. Trump den Amtseid des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika ab.

“Ihre Siege waren nicht Eure Siege und ihre Triumphe waren nicht Eure Triumphe”, sagte Trump. “Das alles ändert sich hier und gerade jetzt, weil dieser Moment der Moment ist, der Euch gehört.”

Trump nahm auch einen Satz aus den Psalmen auf und sagte: “Die Bibel sagt uns, wie gut und angenehm es ist, wenn G´ttes Volk in Einheit zusammenlebt.” Der Vers, auf den er sich bezog, findet sich im Psalm 133 und wird in dem bekannten hebräischen Lied “Hine ma tov umanayim” zitiert.

Nach der Antrittsrede erteilte Rabbi Marvin Hier, Dekan des Simon-Wiesenthal-Zentrums, einen Segen, der zum großen Teil aus Zitaten aus der Tora bestand:

“Gib Gerechtigkeit für die Bedürftigen und die Waisen, denn sie haben niemanden außer ihren Mitbürgern”, sagte Rabbi Hier.”

G-tt schütze Amerika und den Präsidenten!

Der Vorstand Potsdam, 20. Januar 2017 / 22. Tewet 5777

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18 Jahre Diskriminierung

 

Wider alle Bemühungen

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg,

den Wiederaufbau des orthodox-jüdischen Lebens zu vereiteln,

feiert

die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Brandenburg

im Jahr 5777 (2017)

ihr

18-jähriges Jubiläum

 

 

Wandkalender
Unser Wandkalender 5777

Sein Ziel - den Wiederaufbau des Jüdischen Lebens zu vereiteln und der Öffentlichkeit ein Schein-Judentum zu präsentieren - will das MWFK mit einem Etikettenschwindel, einer Zweckentfremdung der für den Wiederaufbau des vernichteten Jüdischen Lebens zur Verfügung stehenden Fördermittel und durch eine aktive und konsequente Diskriminierung der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg erreichen.

Konsequente Diskriminierung

Die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Brandenburg (GJLGB) ist gemäß ihrer Satzung Nachfolgerin und Vertreterin jahrhundertealter orthodox-jüdischer Traditionen im Land Brandenburg. Sie hat bei ihrer Wiedergründung im Januar 1999 die Funktionen des von den deutschen Faschisten verbotenen Preußischen Landesverbandes Gesetzestreuer Synagogengemeinden KdöR („Halberstädter Verband“ genannt) auf dem Territorium des heutigen Landes Brandenburg übernommen und widmet sich seitdem dem Wiederaufbau des vernichteten jüdischen Lebens in den Traditionen dieses Verbandes. Unter dem Dach der GJLGB sollen eine für das Gemeindeleben unabdingbare orthodox-jüdische Infrastruktur sowie Betergemeinschaften und Strukturen wiederaufgebaut werden.

Um den Wiederaufbau des vernichteten „Halberstädter Verbandes“ zu ermöglichen, versucht die GJLGB seit ihrer Wiedergründung vom MWFK eine dem Ziel und Zweck des in besonderem öffentlichem Interesse liegenden Vorhabens entsprechende finanzielle Förderung zu erhalten.

Da das MWFK jede Förderung der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde von Anfang an angelehnt hat und auch bis heute ablehnt, ist die GJLGB gezwungen worden, ihre Rechte auf Gleichbehandlung mit den anderen Religionsgemeinschaften gerichtlich durchzusetzen. Bereits 18 Jahre lang prozessiert die GJLGB gegen das Land Brandenburg.

Mit seinem Beschluss vom 12.05.2009 hat das Bundesverfassungsgericht das Land Brandenburg aufgefordert, der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg ab dem 01.01.2005 und bis zu einer verfassungskonformen staatsvertraglichen Neuregelung eine mit der Förderung des sogenannten Landesverbandes der jüdischen Gemeinden vergleichbare (d.h. langfristig abgesicherte und angesichts des Förderzwecks ausreichende) Förderung zukommen zu lassen. Die Aufforderung wurde begründet mit der verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Landes, die beiden vergleichbaren und voneinander zu unterscheidenden wiedergegründeten jüdischen Religionsgemeinschaften gleichmäßig zu fördern.

Bis heute ignoriert das MWFK die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts!

Die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde wird vom MWFK noch schlechter als jeder örtlicher russischer Kulturverein des konkurrierenden sogenannten „Landesverbandes der jüdischen Gemeinden“ behandelt. In jedem Haushaltsjahr erfindet das MWFK verschiedene Gründe, um die gerichtlich erstrittene Landesförderung für die GJLGB weiter zu kürzen.

Etikettenschwindel und Zweckentfremdung der Fördermittel

Seit dem Jahr 2000 lehnt das MWFK die Förderung der GJLGB mit unterschiedlichen, oft widersprüchlichen und rechtswidrigen Begründungen kontinuierlich ab und verwendet den überwiegenden Teil der zweckgebundenen Landesmittel zweckfremd zur Förderung russischer Kulturvereine.

Diese russischen Vereine wurden nach der Wende von Zuwanderern aus der ehemaligen Sowjetunion gegründet und geben sich in der Öffentlichkeit für jüdische Gemeinden aus mit dem Ziel, die für den Wiederaufbau jüdischer Kultusgemeinden zur Verfügung stehenden Landesmittel zu erhalten.

Dieser Etikettenschwindel wird vom MWFK aktiv unterstützt.

Die mithilfe der Landesfördermittel aufgebauten russischen Kulturvereine, die sich in verschiedene "Landesverbände" zusammengeschlossen haben, werden vom MWFK in der Öffentlichkeit als jüdische Religionsgemeinschaften präsentiert.

Neben den jährlichen Fördermitteln gewährt das MWFK den russischen Landesverbänden auch Projektfördermittel. So hat das MWFK z.B. im Jahr 2016 einem russischen "Landesverband" für den Schutz seiner leer stehenden Kirchensynagoge in Cottbus eine Projektförderung von rund 40.000,- € bewilligt.

(RBB-Inforadio berichtet: "Es wird aufhören!",

http://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/nahaufnahme/201701/95074.html)

Als nächster Schritt im Brandenburgischen Etikettenschwindelprogramm ist geplant, ein landeseigenes Kulturhaus in der Schlossstraße 1 in Potsdam als Landesbaumaßnahme zu bauen, um dieses Kulturhaus der Öffentlichkeit mithilfe der russischen Kulturvereine und des Vereins ZWST aus Frankfurt/Main als „jüdische Synagoge“ zu präsentieren. Dieses Kulturhaus soll nach seiner Fertigstellung im Eigentum und unter der Leitung des Landes bleiben und nach Vorstellungen des MWFK als vollwertiger Ersatz für alle vernichteten jüdischen Sakraleinrichtungen und für die vernichtete jüdische Infrastruktur in Potsdam gelten.

Und wie auch damals, SCHAUT DIE ÖFFENTLICHKEIT GELASSEN WEG!

 

  Potsdam, Tewet - Schwat 5777

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Das Landesvorhaben

"Synagogenbau in Potsdam"

ist

ein Etikettenschwindel

 

Bereits seit 27 Jahren haben sich im Land Brandenburg Juden wieder angesiedelt. Trotz aller Bemühungen der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg, eine für das jüdische Leben mindestnotwendige jüdische Infrastruktur wiederaufzubauen, gibt es im Land bis heute keinen für das jüdische Leben in ersten Linie benötigten jüdischen Kindergarten, keine jüdische Schule sowie keine andere jüdische Einrichtung. Die meisten gläubigen Juden haben deswegen das Land wieder bereits verlassen. Die anderen sehen sich zunehmend zur Auswanderung gezwungen.

 

Der merkwürdige Vorschlag kam im Januar 2009 vom Landesfinanzministerium.

Das Ziel war klar formuliert:

 

„Ein sichtbares Zeichen des jüdischen Lebens in Potsdam zu setzen

und ein repräsentatives Erscheinungsbild des Landtagsumfeldes zu schaffen“.

 

Hinter dem Begriff „Sichtbares Zeichen des jüdischen Lebens“ steckt aber ein Etikettenschwindel-Konzept.

Etikettenschwindel-Konzept

Das Konzept sieht vor, in der Schlossstrasse 1 gegenüber dem Stadtschloss ein landeseigenes Kulturhaus zu errichten, und dieses Haus der Öffentlichkeit als "jüdische Synagoge" zu präsentieren. Der Bau soll als Landesbaumaßnahme realisiert werden. Der Bauherr, Eigentümer und zukünftige Hausherr soll das Land Brandenburg sein. Ein Raum im Gebäude soll als Gebetraum dienen. Beide jüdischen Religionsgemeinschaften – die jüdische Einheitsgemeinde und die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde - sowie andere interessierte Vereine und Organisationen wie "Abraham Geiger Kolleg" etc. sollen die Räume mitnutzen können.

Das Brandenburgische Parlament hat dem Etikettenschwindel-Konzept zugestimmt und für den Bau eines Kulturhauses als "Stätte der Pflege jüdischer Kultur sowie der Begegnung und Zusammenarbeit mit anderen deutschen und internationalen Einrichtungen" (die Formulierung aus dem Landtagsbeschluss) sechs Millionen Euro bereitgestellt.

Die Grundlage für die Bereitstellung dieser Landesmittel sollte nach Aussage des Kulturministeriums die staatsvertragliche Verpflichtung des Landes zur Unterstützung eines Synagogenbaus in Potsdam sein. Der Staatsvertrag regelt aber ausschließlich die Beziehungen zwischen dem Land und dem Landesverband der jüdischen Gemeinden KdöR, der in der Landeshauptstadt Potsdam mit keiner Ortsgemeinde vertreten ist.

Für die Vorbereitungen, den Architektenwettbewerb und weitere Architektenentwürfe hat die Landesregierung in den Folgejahren bereits fast 2.000.000,- EURO ausgegeben. Mit der weiteren Umsetzung des Etikettenschwindel-Konzeptes kommt die Landesregierung aber nicht voran, weil die beiden jüdischen Religionsgemeinschaften – die aus dem Landesverband der jüdischen Gemeinden KdöR und seinen Abspaltungen bestehende Einheitsgemeinde und die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde – das Etikettenschwindel-Konzept nicht mittragen wollen.

Das zweite Problem für die Landesregierung stellt das Grundgesetz der BRD, nach dem das zur religiösen Neutralität verpflichtete Land nicht als Eigentümer und Hausherr eines Sakralbaus auftreten darf - dies verstößt gegen das verfassungsrechtliche Trennungsprinzip zwischen Staat und Religion.

Als weiteres Problem sieht das Land Brandenburg die bestehende verfassungsrechtliche Verpflichtung des Landes, beide wiedergeründeten und voneinander zu unterscheidenden jüdischen Religionsgemeinschaften - die Einheitsgemeinde und die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde - gleichmäßig und paritätisch zu behandeln und dem Umstand Rechnung zu tragen, dass sich die beiden konkurrierenden Religionsgemeinschaften nicht ein G-tteshaus teilen können. Die Einhaltung dieser verfassungsrechtlichen Verpflichtung hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 12.05.2009 bereits angemahnt und den Staatsvertrag mit dem Landesverband KdöR für teilweise verfassungswidrig erklärt.

Mit dem vom Kulturministerium des Landes neu erdachten Schachzug, den Verein "ZWST" aus Frankfurt am Main ins Spiel zu bringen und mit der Trägerschaft des landeseigenen Kulturhauses zu beauftragen, will das Land nunmehr versuchen, die verfassungsrechtlichen Bestimmungen umzugehen. Mit dem Trick wird aber keines der oben genannten Probleme gelöst, sondern ein weiteres Problem geschaffen.

Man kann mit Sicherheit davon ausgehen, dass es in diesem Bundesland kein jüdisches Leben wiederaufgebaut werden kann.

  Potsdam, Nissan 5777

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Antisemitischer Anschlag

auf rituelle Laubhütte

wird

nicht verurteilt

 

Jüdische Laubhütte während Sukkot-Festes mit Fäkalien geschändet

 

Weder der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam noch die Landesregierung Brandenburg haben den antisemitischen Anschlag verurteilt. Dadurch können sich die Täter gestärkt fühlen.

 

Die rituelle Laubhütte/Sukka der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde in der Potsdamer Yorkstraße 4 ist während des Sukkot-Festes geschändet worden. Ein Unbekannter hat sich in der Nacht zum 10. Oktober 2017 Zutritt zu der abgeschlossenen und mit Davidsternen versehenen Sukka verschafft, sich dort entleert und ein benutztes Taschentuch hinterlassen. Die Fäkalien sind nach dem Nachmittagsgebet entdeckt worden.

Potsdam - rituelle Sukka der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde

 

Die Sukka ist eine temporäre religiöse Stätte, in der mehrere Tage lang das jüdische Fest Sukkot gefeiert wird und in diesem Jahr bis zum 13. Oktober gefeiert werden sollte.

Bei dem Fest werde in der Sukka gebetet, gegessen und, wenn das Wetter erlaubt, auch geschlafen. Durch den perfiden antisemitischen Anschlag wurde die religiöse Stätte geschändet und entweiht. Dort konnten keine Mahlzeiten und keine Veranstaltungen mehr stattfinden.

 

Die Landesgemeinde hat eine Strafanzeige wegen der Störung der Religionsausübung gestellt.

Mit Schreiben vom 14. November 2018 teilte die Staatsanwaltschaft Potsdam mit, dass das Verfahren eingestellt worden ist, weil der Täter nicht ermittelt werden könnte und weitere Nachforschungen zurzeit keinen Erfolg versprechen würden. 

 

  Potsdam, Cheschwan 5778

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Fragen

 

an

Frau Kulturministerin des Landes Brandenburg Dr. med. Martina Münch

zum geplanten

 

Etikettenschwindelkonzept

 

des Landes Brandenburg

 

"Synagogenbau in Potsdam"

 

1. Aus welchem Anlass hat das Land die Gespräche über den „Synagogenbau“ in Potsdam wieder aufgenommen? Bereitet sich die Stadt Potsdam etwa auf eine rege Einwanderung von praktizierenden Juden vor? Mehrere Tausende gläubiger jüdischer Zuwanderer aus den GU-Staaten, die jüdisch leben wollten, haben das Land Brandenburg bereits wieder verlassen. Die Tendenz steigt. Ist eine Wiederaufnahme dieser Gespräche gerade bei der heutigen Lage nicht als Gelage während der Pest anzusehen?

 

 

2. Gibt es ein Landeskonzept für den Wiederaufbau des vernichteten jüdischen Lebens im Land Brandenburg oder setzt man bloß auf politischen Aktionismus? Wessen Idee ist es, eine „Synagoge in Potsdam“ zu errichten, ohne dass die in erster Linie benötigten lebensnotwendigen jüdischen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen etc. wiederaufgebaut werden?

 

3. Wenn ein Konzept existiert, ist es mit dem Staatsvertragspartner des Landes, also mit dem „Landesverband der jüdischen Gemeinden Land Brandenburg KdöR“ als Vertreter der zweiten jüdischen Religionsgemeinschaft, der sogenannten Einheitsgemeinde, abgestimmt? Ist die Aktion „Synagogenbau in Potsdam“ mit dem „Landesverband der jüdischen Gemeinden Land Brandenburg KdöR“ abgestimmt? Für welche jüdische Religionsgemeinschaft soll das Gebäude errichtet werden? Zu welcher der beiden im Judentum historisch existierenden und im Land Brandenburg wiedergegründeten jüdischen Religionsgemeinschaften gehören die „beteiligten Gemeinden“?

 

 

4. Ist die Rechtsgrundlage für das Landesbauprojekt „Synagoge in Potsdam“ der Staatsvertag zwischen dem Land Brandenburg und dem „Landesverband der jüdischen Gemeinden Land Brandenburg KdöR“? Die „beteiligten“ Ortsvereine „Jüdische Gemeinde Stadt Potsdam“ und die „Synagogengemeinde Potsdam“ sind bekanntlich keine Mitglieder dieses Landesverbandes. In welchem Haushaltstitel des Landeshaushalts (2018/2019?) sind die Mittel für das Bauvorhaben ausgewiesen?

 

 

5. Was soll gebaut werden? Ein jüdischer Sakralbau oder ein städtisches Kulturhaus? Wenn ein weiteres städtisches Kulturhaus gebaut werden soll, warum bezeichnet das Land dieses Bauvorhaben als Synagogenbau?

Gibt es in der BRD ein landeseigenes Kirchenzentrum bzw. ein christliches Zenrtum?

 

6. Handelt es sich bei dem Bauvorhaben „Synagogenbau in Potsdam“ nach wie vor um eine Landesbaumaßnahme? Hält das Land die Realisierung eines Synagogenbaus d.h. Sakralbaus als Landesbaumaßnahme für verwaltungs- und verfassungsrechtlich konform? Mit welchen rechtlichen Einschränkungen haben die Nutzer einer Landesimmobilie zu rechnen? Wie viele Nutzer soll das geplante, relativ kleine Gebäude beheimaten?

 

7. Wer soll der Bauherr, der Eigentümer und der zukünftige Hausherr des zu errichtenden Gebäudes/der Synagoge sein? Eine jüdische Religionsgemeinschaft, wie es bis jetzt überall und immer der Fall war, oder das Land Brandenburg?

 

8. Wie möchte das Land Brandenburg seine verfassungsrechtliche Verpflichtung umgehen, die beiden wiedergegründeten und voneinander zu unterscheidenden jüdischen Religionsgemeinschaften - die Einheitsgemeinde bzw. ihre Abspaltungen und die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde - paritätisch zu behandeln und dem Umstand Rechnung tragen, dass sich die beiden konkurrierenden jüdischen Religionsgemeinschaften nicht ein G-tteshaus etc. teilen können?

 

Mit vorzüglicher Hochachtung

 

 

Semen Gorelik

Vorsitzender 

                                                                                                                                                                                            Potsdam, Schwat 5778

Februar 2018


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Erlösung oder Endlösung?

 

"Antisemitismusbeauftragter  lenkt

bloß vom Thema ab"

 

„Offensichtlich sieht der Antisemitismusbeauftragte keinen Bedarf für sofortige und wirksame Maßnahmen gegen die Vertreibung und Diskriminierung der Juden“,

kommentiert Shimon Nebrat von der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg die Arbeit von Felix Klein im Sputnik-Interview. Er erwartet zeitnah ein umfassendes Handlungskonzept.

 

Herr Nebrat, die Bundesregierung hat den Diplomaten Felix Klein zum Antisemitismus-Beauftragten ernannt. Vor der Berufung in sein neues Amt war er Sonderbeauftragter für Beziehungen zu jüdischen Organisationen und Antisemitismusfragen im Auswärtigen Amt. Denken Sie, dass er der Richtige für das Amt des Antisemitismusbeauftragten ist?

 

Es war nicht zu erwarten, dass mit der bedingungslosen Kapitulation des faschistischen Deutschland im Mai 1945 auch der abendländische Luther-Wagner-Hitler-Antisemitismus kapitulieren wird. Und es gab im Nachkriegsdeutschland keinerlei Bestrebungen, den deutschen Staat von dieser Pest zu befreien. Daher ist es auch keine Überraschung, dass wir heute mit dem weit entwickelten staatlichen Antisemitismus konfrontiert sind, der in den letzten Jahren besonders verstärkt und sichtbar auftritt. Wie es in der modernen Politik üblich ist, sieht sich der Staat in dieser Situation zum Schein-Kampf gegen seine eigene antisemitische Politik, nach dem Motto „Antisemiten sind immer die anderen“, berufen und unternimmt entsprechende politische Schritte. Ein Beauftragter des Staates soll jetzt den staatlichen Antisemitismus bekämpfen. Und nun ist er offiziell im Amt – der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Dr. Felix Klein. Er hat die schwere Aufgabe, in der Öffentlichkeit einen Kampf zu präsentieren, den es nie gab, nicht gibt und in diesem Land, wie es aussieht, auch nicht geben wird. Und er schafft es sicherlich. Er ist ja ein erfahrener Berufsdiplomat.

 

Als Antisemitismusbeauftragter der Bundesregierung mahnte Felix Klein: „Wir müssen neue Formen entwickeln, um muslimische Jugendliche anders an das Thema Holocaust heranzuführen.“ Er betonte dabei aber auch, dies gelte ebenso für alle anderen Jugendlichen. Sind das sinnvolle Redebeiträge?

 

Offensichtlich sieht der Antisemitismusbeauftragte keinen Bedarf für sofortige und wirksame Maßnahmen gegen die Vertreibung und Diskriminierung der Juden und lenkt bloß vom Thema ab. Eine ernsthafte Kampfansage ist von ihm so wenig zu erwarten wie ein Handlungskonzept gegen den rasant wachsenden Antisemitismus. Seine Aufgabe hat Herr Klein der Öffentlichkeit bereits präsentiert: Er soll dazu beitragen, dass die Probleme des Antisemitismus deutlich sichtbarer werden. Als ob sie nicht sichtbar genug sind! Er meint, dass es in der Antisemitismusbekämpfung schon vorher ausreichend Bildungs- und Präventionsangebote gab und auch jetzt gute Programme laufen. Deswegen wird er keine eigenen Projekte starten, sondern lieber ein Netzwerker sein, sich um die Koordinierung kümmern und Kräfte bündeln. Er plant, eine Bund-Länder-Kommission einzurichten, um die bestehenden Maßnahmen besser abzustimmen und die Antisemitismus-Forschung systematischer aufzustellen. Und natürlich will er Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Seine ersten Schritte – die Forderung nach Statistikverbesserungen, Angriffe auf die AfD-Haltung und die Aufforderung der muslimischen Verbände zum Kampf gegen den Antisemitismus – sprechen bereits für eine Konzeptlosigkeit und den hoffnungslosen Kurs eines politischen Aktionismus. 

 

Zuletzt gab es nach Angriffen auf einen Kippa-Träger in Berlin den Versuch, ein zivilgesellschaftliches Zeichen gegen Antisemitismus zu setzen. Es gab eine Kundgebung unter dem Motto „Berlin trägt Kippa“ – eine richtige Maßnahme? Ein Erfolg? 

 

Gewollt oder ungewollt – das war eine gelungene Provokation. Schon allein die Tatsache, dass eine jüdische Gemeinde als Initiatorin zur Solidarität mit sich selbst aufgerufen hat, zeigt, dass in der Gesellschaft keine große Solidaritätsbereitschaft herrscht. Dies wurde durch die winzige Teilnehmerzahl bestätigt. In Berlin halten sich stets circa fünf Millionen Menschen auf, darunter circa 3,6 Mio. Einwohner. An der Kundgebung „Berlin trägt Kippa“ nahmen etwa 2000 Menschen teil, einschließlich Mitgliedern der jüdischen Gemeinde, Medienvertretern, Vertretern des sogenannten Zentralrates der Juden, PR-Politiker mit ihren Leibwächtern, dienstverpflichteten Staatsbediensteten, Sicherheitsleuten sowie zufälligen Passanten. Noch deutlichere Ablehnung einer breiten Solidarität hat die nachahmende Ein-Tag-Kippa-Aktion in Potsdam mit insgesamt 200 Teilnehmern gezeigt. Wir werden wohl auch weiterhin unsere Kippot allein tragen müssen. Und wir tun das nicht nur an einem Tag im Jahr, wie die Vertreter des sogenannten Zentralrats der Juden, sondern täglich. 

 

Was sagen Sie zum Antisemitismus als gesellschaftlichem Phänomen in der Deutschen Demokratischen Republik? Gab es dort staatlichen Antisemitismus?

 

 

In der antifaschistischen und atheistischen DDR war vom abendländischen Luther-Wagner-Hitler-Antisemitismus nicht mehr die Rede. Die sogenannten Staatsbürger jüdischen Glaubens stellten in der DDR eine ganz kleine Minderheit dar, die ausschließlich aus politischen Gründen geduldet wurde. Es gab im Jahr 1952 nur eine Handvoll kleine, von der Stasi geführte jüdische Vereinigungen mit insgesamt circa 1800 Mitgliedern. Viele davon waren gar keine Juden. Der staatliche SED-Antisemitismus war dem staatlichen Antisemitismus in der ehemaligen Sowjetunion sehr ähnlich. Zwar hat sich die Sowjetunion vorerst stark für die Gründung des Staates Israel eingesetzt, in der Hoffnung, aus den sozialistischen Kibbuzen würde ein sozialistischer Staat entstehen. Doch die Entwicklung ließ sich Ende 1948, Anfang 1949 schnell aufklären, und die DDR-Regierung folgte der Politik des „Großen Bruders“ Sowjetunion – den imperialistischen Zionismus entschieden zu bekämpfen. Dies hatte direkten Einfluss auf die Haltung des SED-Regimes. Die Juden wurden in verschiedensten Lebensbereichen Diskriminierungen ausgesetzt und durften kein Judentum praktizieren, hatten aber keine öffentlichen antisemitischen Angriffe oder Beleidigungen zu befürchten. Nach der Wende fand eine Verflechtung der alten abendländischen Luther-Wagner-Hitler-Ideologie mit der atheistisch-kommunistischen DDR-Ideologie statt. Die grundsätzliche Ablehnung des Judentums und der Jüdisch-Lebenden ist heute im Ostdeutschland viel stärker spürbar als im Westen.

 

Was sollte ein Antisemitismusbeauftragter der Bundesregierung heute tun, um gesellschaftlichen Erscheinungen von Antisemitismus in Deutschland zu wehren?

 

Wenn Herr Dr. Klein in zwei bis drei Jahren ausreichend Statistikergebnisse gesammelt hat, kann er diese in Ruhe auswerten lassen. Und wenn bis dahin noch nicht alle nutzlosen Juden aus Deutschland vertrieben sind, wird er wahrscheinlich die gut laufenden Bildungs- und Präventionsprogramme noch effektiver gestalten wollen. Das ist nach dem jetzigen Stand zu erwarten.

Sollte es der Bundesregierung tatsächlich um die Erlösung und nicht schon wieder um die Endlösung gehen, und soll der Diskriminierung und Vertreibung der Juden aus Deutschland und aus ganz Europa tatsächlich entgegengewirkt werden, hat Herr Klein sehr zeitnah ein umfassendes Handlungskonzept vorzulegen, das grundsätzliche Änderungen in vielen Bereichen des gesellschaftlich-politischen Lebens wie Erziehung, Bildung, Religionsfreiheit, Schutz der Minderheiten, Aufnahmepolitik, Staatspropaganda und Berichterstattung, außenpolitische Beziehungen zum Staat Israel und zu terroristischen Staaten und Gruppierungen usw. vorsieht.

Es ist undenkbar, dass ein Antisemitismusbeauftragter der deutschen Regierung ein solches Konzept vorlegen kann.

 


 

 Sputnik Deutschland, 05. Juni 2018 Potsdam, Tamus 5778 

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die Verantwortung ABWÄLZEN

 

Die Landesregierung Brandenburg will die Verantwortung für den blühenden Antisemitismus auf das Moses-Mendelssohn-Zentrum abwälzen

 

Nach der Ernennung eines Antisemitismus-Beauftragten beim Bund und in anderen Bundesländern, können nun auch führende brandenburgische Landespolitiker nicht mehr auf eine Kampfansage gegen die eigene antisemitische Politik und auf die Einführung eines Antisemitismus-Beauftragten verzichten.

 

Abgehalten von diesem Schritt hatte sie bisher nur die Frage, wer die Verantwortung für den Schein-Kampf übernehmen soll, wenn der eigene landespolitische Antisemitismus in absehbarer Zukunft, wie geplant, obsiegen sollte.

 

Der neue Staatskanzlei-Chef in Potsdam, Martin Gorholt hat nunmehr eine kreative Lösung vorgeschlagen, mit der eine klare Kante in der Verantwortungsfrage gezogen werden kann. Für den Schein-Kampf gegen den eigenen landespolitischen Antisemitismus soll nicht ein Antisemitismus-Beauftragter der Landesregierung, sondern ein Antisemitismus-Beauftragter des Moses Mendelssohn Zentrums in Potsdam zuständig sein. So kann man das Moses Mendelssohn Zentrum, oder wenn die politische Lage reif ist, sogar die Nachfahren von Moses Mendelssohn für den erfolgreich verlorenen Schein-Kampf gegen den Antisemitismus verantwortlich machen.

 

Wenn man genau hinsieht, gibt es im Land Brandenburg jedoch keinen einzigen jüdischen Kindergarten, keine einzige jüdische Schule, keine Mikwe sowie keine andere jüdische Einrichtung, die der Antisemitismus-Beauftragte vor Antisemiten beschützen könnte. All unsere Versuche, das vernichtete jüdische Leben in diesem Bundesland wiederaufzubauen, hat die Landespolitik nachhaltig vereitelt.

 

Das vollständige Ausbleiben des jüdischen Lebens in Brandenburg will der Staatskanzleichef mit einer angeblich bestehenden Attraktivität dieses Bundeslandes für Juden widerlegen und versucht dies mit einer angeblich hohen Zahl an Juden zu belegen. In seiner am 18. Oktober veröffentlichen Pressemitteilung spricht er von 2000 Mitgliedern in den jüdischen Gemeinden sowie von ca. 2000 weiteren „versteckten“ Juden, die sich irgendwo im Land Brandenburg „still und heimlich“ aufhalten sollen.

 

Dem ehemaligen Staatssekretär des für Religionsgemeinschaften zuständigen Landeskulturministeriums Gorholt ist jedoch gut bekannt, dass die beiden wiedergegründeten jüdischen Religionsgemeinschaften in Brandenburg nach Angaben des Kulturministeriums gemäß der letzten Datenerhebung vom Dezember 2012 insgesamt 1800 Mitglieder haben. Diese Zahl gilt beim Kulturministerium als wesentlich überhöht.

 

Bekannt ist auch, dass der überwiegende Teil der Mitglieder der Ortsgemeinden des Landesverbandes und seiner Abspaltungen sowie einige Vorsitzende dieser Gemeinden gar keine Juden sind, da die Gemeinden satzungsgemäß auch Nicht-Juden aufnehmen. Seit 2012 ist die Zahl der Juden im Brandenburg deutlich gesunken, was der bundesweiten Tendenz entspricht.

 

Der Hinweis des Staatskanzleichefs auf 2000 weitere „versteckte“ Juden soll nicht zuletzt die Vertretungskompetenz der beiden Jüdischen Religionsgemeinschaften relativieren und gibt zu verstehen, dass die historisch bekannten Vorgänge, wo auch „versteckte“ Juden der behördlichen Aufmerksamkeit nicht entkommen konnten, fortgeführt werden.



  Oktober 2018 / Cheschwan 5779

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Wenn Antisemitismus ein Teil der Staatspolitik wird

 

Die meisten in Deutschland ansässigen Juden sind Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion. Sie stellen hier eine kleine national-religiöse Minderheit dar. Und viele von ihnen, insbesondere große Familien mit Kindern, fühlen sich zunehmend zur Auswanderung gezwungen. Denn ausgerechnet diese national-religiöse Minderheit bekommt vom Staat keinen wirksamen Schutz.

 

In den letzten Jahren kann man in Bezug auf den deutlich spürbar gewordenen Antisemitismus in Deutschland und in Europa öfter hören: "der alte Geist kommt wieder auf". Offensichtlich ist dieser Geist nie untergegangen. Die deutsche Gesellschaft ist heute nicht mehr, aber auch nicht weniger antisemitisch, als sie schon vor dem Holocaust war. Dass die chaotische massenhafte muslimische Zuwanderung zu einer weiteren Verschlimmerung des Alltagsantisemitismus in Deutschland geführt hat und auch weiterhin führen wird, steht außer Frage und ist offensichtlich. Von viel größerem Ausmaß ist der Aufmarsch des rechts- und linksextremen Antisemitismus.

 

Verschlimmert hat sich aber die Lage der Juden in Deutschland in den letzten Jahren wesentlich dadurch, dass der deutsche Staat es den Antisemiten möglich gemacht hat, ihre kontinuierlich vorhandene Judenfeindlichkeit in Taten umzusetzen.

 

 

Alltagsantisemitismus

 

Der in allen Schichten der deutschen Gesellschaft vorhandene Alltagsantisemitismus ist sicherlich keine Neuerscheinung. Alltagsantisemitismus erleben Juden bereits seit über 3300 Jahren. Es wird ihn auch weiter geben. Eine Erklärung hierfür haben Antisemiten immer parat: Jedes Mal wurden die Juden beschuldigt, sich "falsch" verhalten zu haben, und "selbst schuld" am Antisemitismus zu tragen.

 

Zu einer Zeit war religiöser Hass die Ursache, und zu einer anderen – Rassenzuteilung. Manchmal wurden wir für unsere Armut, manchmal für Reichtum gehasst. Man hat uns verfolgt, weil wir die Revolutionen unterstützt oder auch auf der Seite der Konterrevolution kämpften. Wir wurden für unsere völlige Gleichgültigkeit gegenüber dem Schicksal des Exillandes gehasst, aber auch für übermäßige Erfolge im soziokulturellen und wirtschaftlichen Leben des gleichen Landes, als Assimilationsverweigerer aber auch als zu einheimisch und zu bürgerlich beschuldigt. Wir wurden gehasst für zu starken Zusammenhalt, aber auch für ewige Streitereien untereinander. Es ist eine Aufzählung ohne Ende.

 

Die "aufgeklärten" Moses Mendelssohns Juden haben immer wieder versucht, die direkte Ursache zu bekämpfen, die, ihrer Meinung nach, den Antisemitismus verursachte. Sie glaubten, dass die Ursache für den Judenhass sei, dass sie anders sind. Als Ergebnis kleideten sie sich wie die anderen, begannen, die Fremdsprache noch besser als Einheimische zu beherrschen, missachteten öffentlich die Gebote und Verbote der Tora… So ist in Deutschland ein Scheinjudentum, genannt auch Reformjudentum entstanden.

 

All diese Korrekturen führten letztendlich zur Gegenwirkung, und der Judenhass wurde noch stärker. Dann entschieden sich einige Juden, als Juden gänzlich zu verschwinden, zum Christentum überzutreten und sich unter anderen Völkern aufzulösen. Jeder, und insbesondere jeder in Deutschland, weiß, wie tragisch das endete.

 

Und auch der Versuch, den Antisemitismus der Streuung zuzuschreiben und als Lösung einen eigenen jüdischen Staat zum Schutz der Juden nach europäischem Muster zu gründen (so war die offizielle These der Zionisten!), führte nicht zum gewünschten Ergebnis. Die Gründung des Staates Israel im Jahr 1948 führte zum weiteren ungeheuerlichen Anstieg des Antisemitismus seitens der europäischen und arabischen Staaten. Überraschend verwandelte sich Israel schnell in einen der gefährlichsten Orte für Juden auf der ganzen Welt.

 

 

Wenn Antisemitismus ein Teil der Staatspolitik wird

 

Mit dem Alltagsantisemitismus müssen wir leben und das können wir auch. Bereits seit ca. 2000 Jahren leben Juden im Exil, zerstreut über die ganze Welt. Und in diesen Jahren haben wir gelernt: Antisemitismus, sei er christlich, muslimisch, atheistisch etc., stellt für Juden und für die ganze Gesellschaft erst dann eine ernsthafte Gefahr dar, wenn er ein Teil der Staatspolitik ist.

 

Daher ist jetzt die Angst bei vielen Juden in Deutschland sehr groß, denn wir können klar erkennen, dass die Assimilations- und Vertreibungspolitik, die alle europäischen, und insbesondere französischen Juden bereits seit Jahren erleben, jetzt auch von der deutschen Politik und von den Machthabenden aktiv betrieben wird.

 

 

Jede Regierung hat alle notwendigen Instrumente in der Hand

 

Es sind keine Araber, Muslime, Christen oder Rechts-/Linksextremisten, die die Juden aus Schweden, Irland, Frankreich etc. vertreiben. Vertrieben werden die Juden von den jeweiligen Regierungen. Denn jede Regierung hat alle notwendigen Instrumente in der Hand wie Polizei, Geheimdienste, Bildungs- und Erziehungsinstitutionen, staatliche Medien und Propagandamaschinerie usw., um jede Bevölkerungsgruppe, seien es Homosexuelle, Ausländer, Zuwanderer, Flüchtlinge, Rechts- oder Linksextremisten, unbeliebte politische Parteien, religiöse Minderheiten etc. vor jeder Art der Benachteiligung und Diskriminierung, geschweige denn Vertreibung, zu schützen und die Gleichbehandlung dieser Gruppen zu gewährleisten. Das tun die Bundesrepublik und die europäischen Staaten sehr erfolgreich. Keine der oben genannten Bevölkerungsgruppen ist hier von Diskriminierung und Vertreibung bedroht. Nur mit den Juden funktioniert es wieder irgendwie nicht.

 

 

Die Auflage nicht erfüllt


Nach dem Zerfall der Sowjetunion sind viele sowjetische Juden nach Israel und USA ausgewandert. Nur ganz wenige kamen nach Deutschland. Im Jahr 1990 gab es in Deutschland nach verschiedenen Angaben zwischen 5.000 und 15.000 Personen, die sich zum Judentum bekannten. Durch die Zuwanderung aus der ehemaligen Sowjetunion in den Jahren 1990 bis 2004 ist die Anzahl der Juden auf bis zu 80.000 Personen gestiegen. Seit 2005 kommen jedoch fast keine Juden mehr. Nach allem, was Deutschland den europäischen Völkern und den europäischen Juden in den Jahren 1933 - 1945 angetan hat, verlor dieses Land naturgemäß sein Existenz- und Souveränitätsrecht.

 

Erstaunlich großzügig, äußerst kurzfristig und mit einem nicht nachvollziehbaren Vertrauensvorschuss haben die Alliierten dem deutschen Staat die entfallenen Existenzrecht und Souveränität, wenn auch mit Auflagen, wiedergegeben. Zu den Auflagen gehört unter anderem auch eine moralische Verpflichtung des deutschen Staates, das von ihm vernichtete jüdische Leben wiederaufzubauen und den Juden in Deutschland eine Möglichkeit zu geben, hier gleichberechtigt und ungestört nach jüdischen Traditionen leben zu können.

Die im Jahr 1989 von der Kohls Regierung erklärte Bereitschaft, sowjetische Juden aufzunehmen, sollte als Zeichen gelten, dass dieses Land seine moralische Verpflichtung zum Wiederaufbau des vernichteten jüdischen Lebens endlich erfüllen will.

 

Diese Hoffnung ist nicht in Erfüllung gegangen. Die Zugewanderten haben sich getäuscht. Es hat sich herausgestellt, dass die zeitlich begrenzte Aufnahme der sowjetischen Juden in den Jahren 1990 - 2004 bloß eine politische Farce war. Der Wiederaufbau des vernichteten jüdischen Lebens war nicht geplant und fand nicht statt. Seine Aufgabe, die religiöse jüdische Minderheit wie alle andere Minderheiten vor Alltagsantisemitismus, Diskriminierung und Vertreibung zu schützen erfüllt der Staat nicht.

 

 

Warnungen nicht wahrgenommen

 

Einer der bekanntesten Vertreter des deutschen Judentums, Leo Baeck, der den Holocaust überlebt hat, hat im Dezember 1945 gesagt:

 

„Für uns Juden aus Deutschland ist eine Geschichtsepoche zu Ende gegangen. Eine solche geht zu Ende, wenn immer eine Hoffnung, ein Glauben, eine Zuversicht endgültig zu Grabe getragen werden muss. Unser Glaube war es, dass deutscher und jüdischer Geist auf deutschem Boden sich treffen und durch ihre Vermählung zum Segen werden könnten. Dies war eine Illusion – die Epoche der Juden in Deutschland ist ein für alle Mal vorbei.“

 

 Wir haben diese Worte damals nicht ernstgenommen.

  

Auch haben wir die bereits im Jahr 1948 vom berühmtesten Vertreter des deutschen Nachkriegs-Judentums, dem Holocaustüberlebenden Heinz Galinski ausgesprochenen Warnungen nicht ernst genommen:

 

„Es ist entmutigend für die Juden in Deutschland, dass in den vergangenen drei Jahren weder in Wort noch in Tat auch nur Zeichen des Bedauerns zu spüren waren… man weigerte sich in Gegenteil, den damals gestohlenen Besitz herauszugeben…“

 

Nicht richtig zugehört haben wir, als sein Nachfolger, der Präsident des sogenannten Zentralrats der Juden in Deutschland, Ignatz Bubis im Gespräch mit dem Magazin "Stern" im Juli 1999 sein Vermächtnis verkündete:

 

"Ich habe fast nichts bewegt… Ich habe gedacht, vielleicht schaffst du es, dass die Menschen anders übereinander denken, anders miteinander umgehen… Wir sind fremd geblieben… Jeder in Deutschland fühlt sich verantwortlich für Schiller, für Goethe… aber keiner für Himmler."

 

 

Das Tabu ist der staatliche Antisemitismus

 

Das Thema Staatlicher Antisemitismus bleibt im Nachkriegsdeutschland immer noch tabu. Darüber darf man hier nicht reden. Den staatlichen Antisemitismus habe es nur in dem nationalsozialistischen Deutschland bis zum Mai 1945 gegeben. In Nachkriegsdeutschland wird das öffentliche Verständnis vermittelt – solange in Deutschland keine Konzentrationslager und keine Gaskammern mehr für Juden errichtet werden, gebe es hier auch keinen staatlichen Antisemitismus.

 

Es ist nicht zu übersehen, dass viele deutsche Medien gegenwärtig über den wachsenden Alltagsantisemitismus in allen Schichten der Gesellschaft ständig berichten und die zahlreichen bekannt gewordenen antisemitischen Angriffe und sich kontinuierlich häufenden kriminellen Taten gegen Juden aufzählen, jedoch nicht über die Rolle und die Verantwortung des Staates für diese Entwicklung berichten wollen. So beißt ein Hund immer den Stock, mit dem er geschlagen wird, sieht aber nicht die Hand, die diesen Stock gegen ihn richtet.

 

Dass Juden in Deutschland heute wieder in Gefahr sind, ihre Zugehörigkeit zum Judentum verstecken müssen und zur Ausreise gezwungen werden, erlaubt die Annahme, dass sich der staatliche Antisemitismus in Deutschland vollständig erholt hat und in seinem neuen, ausgeklügelten und demokratieangepassten Gewand das Ziel verfolgt, dieses Land frei vom Judentum zu machen. Die judenfeindliche Vertreibungspolitik versteckt sich geschickt hinter den Lippenbekenntnissen und Sonntagsreden mit vagen Aufrufen, Erinnerung wach zu halten. Im Alltag wird aber ein staatlich zugebilligter und mitunter staatlich geführter Vertreibungs- und Assimilationszwang auf Juden ausgeübt.

 

 

Das Existenzrecht Israels in Frage gestellt?

 

Eine weitere Erscheinungsform des staatlichen Antisemitismus ist die feindselige Positionierung im Kampf des Jüdischen Volks für seinen Staat Israel. Viele deutsche Politiker betonen immer wieder, wie wichtig für sie (heute) das Existenzrecht des Staates Israel ist und suggerieren damit, dass die Frage nach diesem Existenzrecht sehr wohl legitim sei. Über das Existenzrecht eines antisemitischen Deutschlands im Hinblick auf die ernst zu nehmende Rückfallgefahr wollen die Politiker nicht reden. Gleichzeitig unterstützt Deutschland sehr aktiv - direkt oder indirekt - Bestrebungen von israelfeindlichen Regimen und Terrorgruppen wie Hamas und Fatah, die den Juden ihren Staat Israel wegnehmen und das jüdische Volk vernichten wollen.

 

 

Brandenburg als Vorreiter?

 

Man kann heute über einen modernen staatlichen Antisemitismus in Deutschland sprechen. Gute Beispiele für die Diskriminierung von Juden bietet das Land Brandenburg. Demnach hat der erste brandenburgische Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) für „die lieben jüdischen Zuwanderer“ im Jahr 1993 als Begrüßungsgeschenk in erster Linie eine Trauerhalle auf dem jüdischen Friedhof in Potsdam renovieren lassen. Dort sollte aus seiner Sicht das jüdische Leben beginnen. Das war seit 1945 die erste und die einzige wiederaufgebaute jüdische Einrichtung in der Landeshauptstadt Potsdam. Die Errichtung einer für das jüdische Leben in erster Linie notwendigen jüdischen Schule und eines jüdischen Kindergartens hat die Landesregierung von vornherein angelehnt.

 

Nach einer jahrelangen Auseinandersetzung hinsichtlich der Verpflichtung des Landes Brandenburg, das vernichtete jüdische Leben wiederaufzubauen und die wiedergegründete orthodox-jüdische Religionsgemeinschaft mit den beiden christlichen Kirchen gleich zu behandeln, lehnte das zuständige Kulturministerium des Landes im Jahr 2000 die beantrage Förderung für den Wiederaufbau des vernichteten jüdischen Lebens ab. Es hat fünf Jahre gedauert bis das Oberverwaltungsgericht Brandenburg im Jahr 2005 diese Entscheidung des Landes für diskriminierend und rechtswidrig erklärt hat.

 

Daraufhin hat die zuständige Kulturministerin im selben Jahr ein Landesgesetz vorbereitet und vom Brandenburgischen Parlament verabschieden lassen, mit dem der Wiederaufbau des vernichteten jüdischen Lebens durch die wiedergegründete Funktionsnachfolgerin des vernichteten „Preußischen Landesverbandes Gesetzestreuer Synagogengemeinden KdöR“ unmöglich gemacht wurde. Es hat noch weitere vier Jahre gedauert, bis das Bundesverfassungsgericht im Mai 2009 diese landesgesetzliche Regelung für verfassungswidrig und nichtig erklärt und das Land zur paritätischen Förderung der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde verpflichtet hat. Auch diese Entscheidung will das Land nicht umsetzen.

 

Während die gerichtlichen Auseinandersetzungen andauern, sehen sich viele jüdische Familien, insbesondere mit Kindern, gezwungen, das Land wieder zu verlassen. Das Ziel, die jüdischen Familien zu vertreiben, hat die Landespolitik damit erreicht. Von den 8.500 aufgenommenen jüdischen Zuwanderern sind im Land noch ca. 1.300 verblieben.

 

Wurden die Verantwortlichen für das diskriminierende Landesgesetz gegen Juden und für die Vertreibung der eingewanderten jüdischen Familien bestraft? Ganz in Gegenteil! Der zuständige Justiziar ist für seine hervorragenden diskriminierenden antisemitischen Handlungen zum Kirchenreferatsleiter des Kulturministeriums befördert worden, und die für das verfassungswidrige Landesgesetz verantwortliche Landeskulturministerin wurde zur Bundesministerin für Bildung und Forschung befördert.

 

 

Militaristischer Hohenzollerntempel statt jüdischer Schule

 

Inzwischen setzt sich die Landespolitik sehr aktiv für einen Wiederaufbau ein, der für das Land politisch offensichtlich viel wichtiger als der Wiederaufbau des vernichteten jüdischen Lebens ist – nämlich für den Wiederaufbau der Garnisonkirche. Für den Wiederaufbau dieser Kirche stellt auch die Bundesregierung 12 Millionen Euro Steuergelder zur Verfügung.

 

 

In dieser Kirche wurde Hitler zum Reichskanzler getauft. Holocaustmuseen in der ganzen Welt zeigen Bilder von Hitler und Hindenburg vor der Garnisonkirche, die die Menschheit an den „Tag von Potsdam“ erinnert, an den 21. März 1933, mit dem in dieser Kirche die Katastrophe begann. International wird die Garnisonkirche oft als Geburtsstätte des Dritten Reiches angesehen. Warum setzt sich die Politik für den Wiederaufbau dieser – selbst in der evangelischen Kirche stark umstrittenen – Kirche ein? Den wahren Grund für die Idee wollen die Initiatoren und Politiker nicht nennen und verstecken ihn hinter dem Vorwand des  Raumbedarfs für zukünftige historisch-politische Bildungsarbeit.            

 

Eine richtige Antwort des Landes Brandenburg an Hitler und Goebbels und ihre heutigen Anhänger, von denen es leider immer noch zu viele in diesem Land gibt, wäre gewesen, an dieser Stelle einen jüdischen Kindergarten oder eine jüdische Schule aufzubauen! Aber… die Politik hat sich anderes entschieden.

 

 

Nützliche Juden auf Abruf

 

Die Lage der jüdischen Zuwanderer unterscheidet sich von einem Bundesland zum anderen nicht wesentlich. Nur einige Städte in den alten Bundesländern haben eine minimale Infrastruktur für das jüdische Leben. In den neuen Bundesländern wurden je ein schein-jüdisches Zentrum bzw. je eine Scheinsynagoge aufgebaut, um ein blühendes jüdisches Leben vorzutäuschen.

 

Mit einer von den jeweiligen Landesregierungen aufgrund der Gleichbehandlung mit den Kirchen zu zahlenden staatlichen Förderung können nur die jüdischen Landesverbände rechnen, die im sogenannten Zentralrat der Juden in Deutschland organisiert sind. Diese Förderung wird zum Großteil für die Gehälter der Gemeindeführung verwendet. Der "Zentralrat" selbst wird direkt vom Staat unterhalten und erhält neben dem vertraglich vereinbarten Jahresfestbetrag von 13 Mio. Euro weitere Millionen-Förderungen jährlich. Es steht zu befürchten, dass dieser Zentralrat als Zweckgemeinschaft fungiert, die ausschließlich für politische Zwecke der deutschen Regierung benötigt und missbraucht wird. Man nennt sie auch Juden auf Abruf. Sie soll bei bestimmten politischen Veranstaltungen der Machthabenden erscheinen und die deutsche Regierung für ihre große Liebe zu den Juden öffentlich loben und auszeichnen.

 

 

Die Juden in Deutschland erwartet dasselbe Schicksal

 

Aber auch das Vorhandensein von jüdischen Einrichtungen wäre keine Sicherung des jüdischen Lebens. In vielen französischen Städten haben die dort ansässigen Juden aus eigenen Mitteln eine vollständige jüdische Infrastruktur mit allen dazugehörigen jüdischen Einrichtungen aufgebaut und jahrelang gepflegt. Sie waren stolz auf ihr tatsächlich blühendes jüdisches Leben und sie waren für Frankreich eine echte Bereicherung. Jetzt vertreibt Frankreich seine Juden. Die französische Regierung gewährt dieser religiösen Minderheit keinen ausreichenden Schutz vor Angriffen ihrer Nachbarn. Die französischen Juden können sich in den dort - in Gegenteil zu Deutschland - vorhanden jüdischen Schulen, Kindergärten und Synagogen nicht verstecken. Sie werden auf den Straßen und in den eigenen Häusern und Wohnungen angegriffen, von bestimmten Teilen der französischen Bevölkerung terrorisiert, von vielen Staatsbediensteten diskriminiert und benachteiligt… Die Juden bekommen vom Staat keinen wirksamen Schutz gegen diese antisemitischen Handlungen und müssen deswegen das Land verlassen. Die Juden in Deutschland erwartet dasselbe Schicksal.

 

Shimon Nebrat Nissan 5778 - Kislew 5779

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Chanukka

in der deutschen Leitkultur

Chanukkija
 

 

Seit mehr als zweitausend Jahren zünden Juden jedes Jahr acht Tage hintereinander Chanukka- Kerzen an und setzen damit die Tradition ihrer Väter fort. Was ist der Sinn dabei? Was verbirgt sich hinter den Lichtern von Chanukka?

 

Die Gründe scheinen bekannt zu sein. Vor mehr als 2000 Jahren gab es einen Krieg mit den Griechen, und eine kleine Gruppe toratreuer Juden besiegte auf wundersame Weise die große und starke griechische Armee. Als sie Jerusalem in Besitz nahmen, wollten sie als erstes die Feuer der goldenen Menora entzünden, die von den Griechen im Tempel gelöscht worden waren. Aber sie fanden nur einen einzigen Krug mit rituell reinem Öl, versiegelt mit dem Siegel des Hohepriesters. Dieses Öl konnte nur für einen Tag reichen, aber die Feuer der Menora brannten auf wundersame Weise acht Tage lang, bis neues reines Öl zubereitet war.

 

In Erinnerung an diese beiden Wunder führten die Weisen die Chanukka-Feier ein mit dem Anzünden von Chanukka-Kerzen. Es hat viele andere Wunder in der jüdischen Geschichte gegeben, viel beeindruckender als die von Chanukka, aber die Weisen haben keine Feiertage zum Gedenken an diese Wunder eingeführt. Was also unterscheidet das Wunder von Chanukka? Chanukka, wie alle anderen jüdischen Feiertage, wurde nicht nur in Erinnerung an historische Ereignisse der Vergangenheit gegründet, sondern zeichnet sich durch seine anhaltende Relevanz aus.

 

Feier unseres Glaubens über den Sieg in der Gegenwart und in der nahen Zukunft.

 

Bei Chanukka geht es nicht nur darum, unseren vergangenen wundervollen Sieg zu feiern. Dies ist eine Feier unseres Glaubens über den Sieg in der Gegenwart und in der nahen Zukunft.

 

Ihr moderner Aspekt leuchtet hell in den Chanukka-Kerzenlichtern. Um dies zu verstehen, muss man sich ein wenig mit der Geschichte von Chanukka vertraut machen und die Essenz der Konfrontation zwischen zwei Zivilisationen - den Griechen und den Juden - verstehen.

 

Wer waren die Griechen? Ihre bewegte Geschichte reicht bis in die ferne Vergangenheit zurück, als Alexander der Große mit seinen fürchterlichen Phalangen ein Land nach dem anderen eroberte. Und dabei geschah ein praktisch beispielloses Phänomen. Die besiegten Völker akzeptieren nacheinander freiwillig und manchmal proaktiv die Kultur und Lebensweise des Eindringlings. In allen besetzten Gebieten etablieren die Griechen nach und nach die sogenannte weltweite universale Leitkultur.

 

Warum haben die Griechen alle so beeindruckt? Griechische Denker kamen, ohne den Schöpfer der Welt zu leugnen, zu dem Schluss, dass Er seine Schöpfung vergessen hätte und die Zügel des Herrschens jetzt in den Händen des Menschen liegen, der die Welt regieren und die Naturgesetze aktiv beeinflussen kann und soll. Es gäbe nichts, was nicht dem menschlichen Verstand und seinem Willen unterliege. So brachten sie den Griechenkult des menschlichen Geistes und Körpers hervor. Und auf dieser Grundlage ist es ihnen gelungen, jedem Menschen überraschend subtil und genau seine Wünsche und Bedürfnisse zu erfüllen - Philosophie, Wissenschaft, Sport, Theater, Bildhauerei, Poesie, Schauspiel, Kunst, Unterhaltungsindustrie. Die Menschen wurden glücklicher, Frauen zugänglicher, das Essen schmeckte besser, das Leben machte viel mehr Spaß. So fegte der Hellenismus in einem gigantischen Strom durch alle Länder, durch die damalige Welt. Und alle Völker verneigten sich vor den Griechen und akzeptierten ihre Weltanschauung.

 

Aber in einer abgelegenen Provinz - dem kleinen Judäa - erwartete sie eine Überraschung. Obwohl die Juden auf eine bewaffnete Auseinandersetzung mit den Griechen verzichteten, akzeptierten sie ihre erfolgreiche Kultur nicht und lachten sie sogar irgendwie aus. Allmählich, Schritt für Schritt, begann dennoch ein schillernder Hellenismus unter die Juden einzudringen, und die meisten von ihnen wurden zu Hellenisten. Jüdische Männer und dann auch Frauen begannen, sich wie Griechen zu kleiden (das heißt, sie gingen fast ohne Kleidung), besuchten Stadien und Theater und verbrachten ihr Leben auf der Suche nach neuen raffinierten Vergnügen und Amüsements. Eine neue fortschrittliche aufgeklärte hellenistische Kultur übernahm die Köpfe und, hauptsächlich, Körper des jüdischen Volkes.

 

Das einzige, was die Hellenisten behinderte, war, dass die neue Kultur und "Aufklärung" nicht von allen Juden angenommen wurden. Hier und da gab es noch Juden, die den Gesetzen des Allmächtigen und seiner Tora treu blieben. Dies schuf einen unangenehmen und gefährlichen Präzedenzfall für die Machthabenden und ihre Ideologie.

 

Und dann begannen die assimilierten Hofjuden sich darum zu bemühen, gesetzestreue Juden zu einem "normalen Volk" zu machen. Dazu war es notwendig, den gesamten religiösen Aspekt des Judentums zu zerstören und nur den rein nationalen zu belassen. Daher wollten die hellenistischen Juden, dass die gesetzestreuen Juden die Tora und natürlich G-tt verlassen und die griechische Lebensweise annehmen, wie sie es selbst taten. Es gelang ihnen jedoch nicht. Die klardenkenden Juden wollten die leitende Weltkultur anderer Völker in keiner Weise akzeptieren.

 

Dann begannen die hellenistischen Juden, sie den Behörden anzuzeigen, die Behörden begannen, sie zu verfolgen, setzten zu Mord und Gewalt an. Die aufgeklärten Griechen hatten sich nicht das Ziel gesetzt, alle Juden physisch zu vernichten, wie es später das brillant aufgeklärte und hochgebildete deutsche Volk unter der Führung Hitlers tun wollte.

 

Sie versuchten nur, die Juden ihrer Leitkultur und Lebensweise zu unterwerfen. Mit der zwangsweise vermittelten Leitkultur meinten die Griechen, sie handelten zum Besten der Juden und befreiten Israel von Vorurteilen.

 

ein Konflikt zweier Weltanschauungen

 

Die toratreuen Juden hielten lange aus. Erst als es ihnen verboten war, Beschneidungen durchzuführen, zu schächten, den Sabbat zu halten, die Tora zu lehren und nach den Gesetzen des Allmächtigen zu leben, das heißt, als die akute Gefahr entstand, den Sinn ihres Daseins als Volk zu verlieren, erst dann rief man zur Rebellion auf. Die Ereignisse, die dem Aufstand und der Etablierung des Chanukka-Festes vorausgingen, waren also der erste Zusammenstoß zwischen Judentum und Hellenismus, ein Konflikt zweier Weltanschauungen, zweier Ideologien, zweier Kulturen, die in allen folgenden Jahrhunderten einen erbitterten Kampf unter sich führten und auch bis heute weiterführen. Das Judentum störte die Griechen, weil es ihrer gesamten Leitkultur, der gesamten hellenistischen Lebenseinstellung widersprach. Das Judentum stand auch den mazedonischen Herrschern im Weg, die von einer Symbiose von Ost und West träumten, aus dem eine „neue historische Volksgemeinschaft“ – das Volk der hellenistischen Staaten – hervorgehen sollte. Der Konflikt zwischen diesen beiden sich gegenseitig ausschließenden Lebensweisen, der jüdischen und der hellenistischen, war unvermeidlich. Ein blutiger Krieg begann, die Rebellen unter der Führung von Matitjahu ben Johan Hashmanaj - sie wurden die Makkabäer genannt - nahmen Jerusalem in Besitz, reinigten den Tempel und entzündeten zunächst die von den griechischen Besatzern gelöschten Feuer der goldenen Menora. Aber der Sieg war nur vorübergehend.

 

Der Krieg geht von Generation zu Generation weiter.

 

Der Krieg geht von Generation zu Generation weiter. Wie in jenen alten Zeiten infizieren sich viele Juden immer wieder mit der griechischen Leitkultur, die die Grundlage der Lebensweise aller europäischen Völker bildet. Als Ergebnis verliert das jüdische Volk eine Schlacht nach der anderen. Schauen wir uns um, wie ist die Welt um uns herum, jüdisch oder griechisch? Griechen begeistern und bezaubern mit äußerer Brillanz und äußeren Verhaltensformen, mit rhetorischen Gaben und feierlichem Schweigen, mit ausgeklügelten Fähigkeiten, die öffentliche Meinung zu manipulieren, schöne Worte zu erfinden und zu verwenden, wirksame Einflussmittel einzusetzen...

 

Aber es ist notwendig, die Hauptsache zu verstehen, dass die griechische Leitkultur mit ihrer Schönheit, Anmut und Attraktivität keinen eigenständigen Wert hat. Sie gewinnt nur dann Bedeutung, wenn sie einem Menschen hilft, nach moralischer Reinheit und Heiligkeit zu streben. Und wenn die oben beschriebene griechische Leitkultur als Selbstzweck existiert, ohne die richtige Proporz, ohne Inhalt, wenn es keinen würdigen Orientierungspunkt, keine klare ethische Norm gibt, was gut und was schlecht ist, dann dreht sich die Schönheit schnell um in ungeheuerliche Hässlichkeit. Hochgebildete und Aufgeklärte, die es verstehen, schön zu fesseln und zu glänzen, können schnell ihr menschliches Wesen verlieren und sich in schreckliche Monster verwandeln, die Moral, Gewissen, Heiligkeit und alles Menschliche zerstören.

 

Und dann kann die Philosophie verwendet werden, um Gräueltaten und Massenmorde zu rechtfertigen, die Wissenschaft kann schnell auf militärische Zwecke und die Herstellung von Massenvernichtungswaffen ausgerichtet werden. Ohne Moral können alle Errungenschaften leicht für das Böse verwendet werden, und der Verstand wird unweigerlich den verborgenen abscheulichen Kräften des Menschen dienen. Hier liegen die Wurzeln der Konfrontation zwischen Griechen und Juden von damals bis heute. Die Griechen trugen die Ideen der Form und des Äußeren und die Juden - des Inhalts und des Inneren. Die Griechen suchten nach einer Rechtfertigung für ihren Wunsch, um jeden Preis die Kontrolle über die ganze Welt zu erlangen, und die Juden - die wahre Wurzel dieser Welt.

 

Zwar suchten auch griechische Philosophen nach einer rationalen Lösung für die allgemeinsten Fragen nach dem Wesen des Menschen und der Welt, eine Antwort auf die Frage aller Fragen - warum ist dem Menschen das Leben gegeben und was ist der Sinn des Lebens. Aber diese Frage wurde von allen Philosophen unterschiedlich beantwortet.

Und am wichtigsten ist, dass ihre Philosophie immer nur eine schöne Theorie war, die sie zu nichts verpflichte. Und die Juden waren bestrebt, sich strikt an die Gesetze der Tora zu halten und nach diesen Gesetzen in G-ttesfurcht und Liebe zu leben – also das Judentum zu praktizieren.

 

In dieser griechischen Welt, in der wir leben, entzünden die Juden jedes Jahr die Lichter von Chanukka. Der Sinn des Anzündens von Chanukka-Kerzen besteht darin, die Dunkelheit der Griechen zu vertreiben, um letztendlich die griechische Weltanschauung und griechische Ideologie zu besiegen.

 

Das sollten Vertreter der judenfeindlichen griechischen Leitkultur wissen und verstehen, wenn sie mit uns vor den Fernsehkameras, vor den Augen der Öffentlichkeit, unsere Chanukka-Kerzen
anzünden.


Chanukka Sameach!

 

 

 Der Vorstand  

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In Deutschland kann

kein jüdisches Leben

wieder entstehen

 

Die meisten in Deutschland lebenden Juden sind Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion. Viele von ihnen, insbesondere große Familien mit Kindern, müssen heute zunehmend über Auswanderung nachdenken. Denn die Bundesrepublik wird immer antisemitischer.

 

Im Jahr 1990 gab es in Deutschland nach verschiedenen Angaben zwischen 5000 und 15.000 Personen, die sich zum Judentum bekannten. Durch die Zuwanderung aus der ehemaligen Sowjetunion in den Jahren 1990 bis 2004 ist die Anzahl der Juden auf bis zu 100.000 Personen gestiegen. Seit 2005 kommen jedoch fast keine Juden mehr. Das liegt daran, dass die Bundesrepublik immer antisemitischer wird.

 

Der deutsche Staat ermöglicht Antisemiten, zur Tat zu schreiten

 

In den letzten Jahren kann man in Bezug auf den deutlich merklicher gewordenen Antisemitismus in Deutschland und in Europa öfter hören: „Der alte Geist kommt wieder auf“. Und anscheinend ist dieser Geist nie untergegangen. Die deutsche Gesellschaft ist heute nicht mehr, aber auch nicht weniger antisemitisch, als sie schon vor dem Holocaust war. Dass die chaotische, massenhafte muslimische Zuwanderung zu einer weiteren Verschlimmerung des Alltagsantisemitismus in Deutschland geführt hat und auch weiterhin führen wird, steht außer Frage und ist offensichtlich. Von viel größerem Ausmaß ist der Aufmarsch des rechts- und linksextremen Antisemitismus. Verschlimmert hat sich die Lage der Juden in Deutschland in den letzten Jahren aber wesentlich dadurch, dass der deutsche Staat es den Antisemiten möglich gemacht hat, ihre kontinuierlich vorhandene Judenfeindlichkeit in Taten umzusetzen.

 

Jede Regierung hat alle notwendigen Instrumente in der Hand

 

Antisemitismus stellt für Juden und für die ganze Gesellschaft erst dann eine ernsthafte Gefahr dar, wenn er Teil der Staatspolitik ist. Daher ist jetzt die Angst bei vielen Juden in Deutschland groß, denn sie könnten klar erkennen, dass die Assimilations- und Vertreibungspolitik, die alle europäischen Juden bereits seit Jahren erleben, jetzt auch von der deutschen Politik und von den Machthabenden aktiv betrieben wird. Juden aus Schweden oder Frankreich etwa werden nicht von Christen, Arabern, Muslimen, Rechts- oder Linksextremisten vertrieben, sondern von den jeweiligen Regierungen. Jede Regierung hat alle notwendigen Instrumente, wie Polizei, Geheimdienste, Bildungs- und Erziehungsinstitutionen, staatliche Medien und Propagandamaschinerie und so weiter, in der Hand, um jede Bevölkerungsgruppe vor jeder Art der Benachteiligung und Diskriminierung, geschweige denn Vertreibung, zu schützen.

 

Das Tabu ist der staatliche Antisemitismus

 

Über staatlichen Antisemitismus darf man in diesem Nachkriegsdeutschland nicht reden. Den habe es nur im nationalsozialistischen Deutschland bis zum Mai 1945 gegeben. Heute wird das öffentliche Verständnis vermittelt: Solange keine Konzentrationslager und keine Gaskammern mehr für Juden errichtet und keine Gesetze gegen Juden erlassen werden, gibt es hier auch keinen staatlichen Antisemitismus. Es ist aber nicht zu übersehen, dass viele deutsche Medien gegenwärtig den wachsenden Antisemitismus in allen Schichten der Gesellschaft zwar einstimmig beklagen und die zahlreichen antisemitischen Angriffe und sich kontinuierlich häufenden kriminellen Taten gegen Juden immer wieder aufzählen, jedoch nicht über die Rolle und die Verantwortung des Staates für diese Entwicklung reden wollen.

 

Das Ziel: dieses Land frei vom Judentum zu machen

 

Dass Juden in Deutschland heute wieder in Gefahr sind, ihre Zugehörigkeit zum Judentum verstecken müssen und sich zur Ausreise gezwungen sehen, zeigt, dass sich der staatliche Antisemitismus in Deutschland vollständig erholt hat und in seinem neuen, ausgeklügelten und demokratieangepassten Gewand das Ziel verfolgt: dieses Land frei vom Judentum zu machen. Im Alltag wird ein staatlich zugebilligter und mitunter staatlich geführter Vertreibungs- und Assimilationszwang auf Juden ausgeübt. Jeder deutsche Politiker betont immer wieder, wie wichtig für ihn das Existenzrecht des Staates Israel ist und suggeriert damit, dass die Frage nach diesem Existenzrecht sehr wohl legitim sei – über das Existenzrecht eines antisemitischen Deutschlands im Hinblick auf die ernstzunehmende Rückfallgefahr wollen die Politiker nicht reden. Gleichzeitig unterstützt Deutschland sehr aktiv – direkt oder indirekt – Bestrebungen von israelfeindlichen Regimen und Terrorgruppen wie Hamas und Fatah.

 

Antisemitismus-Beauftragte des Bundes: Eine lächerliche politische Show

 

Mit der Entscheidung, einen Antisemitismus-Beauftragten einzusetzen, zieht die deutsche Politik eine lächerliche politische Show ab. Anstatt längst überfällige Gesetze zu verabschieden, die es ermöglichen würden, die in der BRD antisemitisch handelnden Staatsbediensteten, Vereinigungen, Stiftungen, Religionsgemeinschaften, staatlichen und privaten Institutionen, Unternehmen sowie Privatpersonen für ihre antisemitischen Handlungen strafrechtlich zu verfolgen und zu verurteilen, schafft die Politik eine weitere machtlose Bundesbehörde. In Frankreich gibt es bereits seit 2014 einen Antisemitismus-Beauftragten. Der Antisemitismus in Frankreich hat seitdem deutlich zugenommen, und die französischen Juden werden weiter aus dem Land vertrieben.

 

Brandenburg gegen Gleichbehandlung von Juden und Christen

 

Einige Beispiele für die Diskriminierung von Juden bietet das Land Brandenburg. Demnach hat der erste brandenburgische Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) für „die lieben jüdischen Zuwanderer“ im Jahr 1993 als Begrüßungsgeschenk eine Trauerhalle auf dem jüdischen Friedhof in Potsdam renovieren lassen. Dort sollte aus seiner Sicht das jüdische Leben beginnen. Die Errichtung einer für das jüdische Leben notwendigen jüdischen Schule und eines jüdischen Kindergartens hat die Landesregierung jedoch abgelehnt. Nach einer jahrelangen Auseinandersetzung über die Verpflichtungen des Bundeslandes, das vernichtete orthodox-jüdische Leben wiederaufzubauen und die wiedergegründete jüdische Religionsgemeinschaft mit den beiden christlichen Kirchen gleich zu behandeln, lehnte das zuständige Kultusministerium im Jahr 2000 die beantragte Förderung ab. Es hat fünf Jahre gedauert, bis das Oberverwaltungsgericht Brandenburg diese Entscheidung im Jahr 2005 für diskriminierend und rechtswidrig erklärte. Daraufhin hat die zuständige Kultusministerin 2005 ein Landesgesetz vorbereitet und vom Parlament verabschieden lassen, mit dem der Wiederaufbau des vernichteten jüdischen Lebens durch den wiedergegründeten Funktionsnachfolger des vernichteten „Preußischen Landesverbandes Gesetzestreuer Synagogengemeinden KdöR“ unmöglich gemacht wurde. Weitere vier Jahre hat es gedauert, bis das Bundesverfassungsgericht im Mai 2009 diese Regelung für verfassungswidrig und nichtig erklärt und das Land zur paritätischen Förderung der Beschwerdeführerin verpflichtet hat.

 

Die meisten jüdischen Familien wandern wieder aus

 

Während die gerichtlichen Auseinandersetzungen andauern, sehen sich viele jüdische Familien, insbesondere mit Kindern, gezwungen, das Land wieder zu verlassen. Das Ziel, die jüdischen Familien zu vertreiben, hat die Landespolitik damit erreicht. Von den 8500 aufgenommenen jüdischen Zuwanderern sind noch etwa 1300 verblieben. Wurden die Verantwortlichen für das diskriminierende Landesgesetz gegen Juden und für die Vertreibung der eingewanderten jüdischen Familien bestraft? Ganz in Gegenteil! Der zuständige Justiziar ist für seine hervorragenden diskriminierenden antisemitischen Handlungen zum Kirchenreferatsleiter des Kultusministeriums befördert worden. Und die für das verfassungswidrige Landesgesetz verantwortliche Landeskultusministerin wurde Bundesministerin für Bildung und Forschung befördert.

 

Bund und Länder fördern militaristischen Hohenzollerntempel

 

Inzwischen setzt sich die Landespolitik sehr aktiv für einen Wiederaufbau ein, der für das Land politisch offensichtlich viel wichtiger als der Wiederaufbau des vernichteten jüdischen Lebens ist – nämlich für die Garnisonkirche. Dafür stellt auch die Bundesregierung 12 Millionen Euro Steuergelder zur Verfügung. In dieser Kirche wurde Hitler zum Reichskanzler getauft. Holocaustmuseen in der ganzen Welt zeigen Bilder von Hitler und Hindenburg vor der Garnisonkirche, die die Menschheit an den „Tag von Potsdam“ (https://de.sputniknews.com/gesellschaft/20171030318094749-wohitler-und-hindenburg-sich-die-hand-gaben-garnisonkirche/) erinnert. International wird die Garnisonkirche oft als Geburtsstätte des Dritten Reiches angesehen. Warum setzt sich die Politik für den Wiederaufbau dieser – selbst in der evangelischen Kirche stark umstrittenen – Kirche ein? Eine richtige Antwort des Landes Brandenburg an Hitler und Goebbels und ihre heutigen Anhänger, von denen es leider immer noch zu viele in diesem Land gibt, wäre gewesen, an dieser Stelle einen jüdischen Kindergarten oder eine jüdische Schule aufzubauen! Die Politik hat sich anders entschieden.

 

Zentralrat der Juden: für politische Zwecke der deutschen Regierung missbraucht?

 

Die Lage der jüdischen Zuwanderer unterscheidet sich von einem Bundesland zum anderen nicht wesentlich. Nur einige Städte in den alten Bundesländern stellen eine minimale Infrastruktur für jüdisches Leben bereit. Mit einer von den jeweiligen Landesregierungen aufgrund der Gleichbehandlung mit den Kirchen zu zahlenden staatlichen Förderung können nur die jüdischen Landesverbände rechnen, die im „Zentralrat der Juden in Deutschland“ organisiert sind. Diese Förderung reicht für den Wiederaufbau der notwendigen jüdischen Bildungseinrichtungen nicht aus und wird zum Großteil für die Gehälter der Gemeindeführung verwendet. Es steht zu befürchten, dass dieser Zentralrat als Zweckgemeinschaft fungiert, die ausschließlich für politische Zwecke der deutschen Regierung benötigt und missbraucht wird. Man nennt sie auch Juden auf Abruf. Sie soll bei bestimmten politischen Veranstaltungen der Machthabenden erscheinen und die deutsche Regierung für ihre große Liebe zu den Juden loben und auszeichnen. Das bloße Vorhandensein von jüdischen Einrichtungen ist keine Sicherung des jüdischen Lebens. In vielen französischen Städten haben die dort ansässigen Juden aus eigenen Mitteln eine vollständige jüdische Infrastruktur aufgebaut und jahrelang gepflegt. Nun erhalten die Juden in Frankreich keinen wirksamen Schutz vom Staat gegen antisemitische Handlungen und müssten deswegen das Land verlassen. Die Juden in Deutschland erwartet dasselbe Schicksal.





Potsdam, 14.03.2018 Shimon Nebrat

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Ein Zwischensieg

der deutschen Politik

 

Am 7. Oktober 2023, am Schabbat und am fröhlichen jüdischen Feiertag Schemini Azeret und Simchat Tora, hat die auf dem abgegrenzten Gazastreifen agierende arabische Terrororganisation Hamas einen beispiellosen Terrorangriff auf den Staat Israel begangen.

 

Für diese Untaten sind Deutschland

sowie die EU mitverantwortlich!!!

 

Europa und insbesondere Deutschland haben sich nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges kaum verändert. Das Ziel, das Judentum zu vernichten und die Juden zu vertreiben wird jedenfalls unverändert weiterverfolgt. Es geht vielleicht nicht so schnell, wie es die Hauptinitiatoren und deren Vollstrecker sich wünschen, dafür aber kontinuierlich und konsequent erfolgreich. Ein Zwischensieg ist in Außen- und Innenpolitik bereits zu verzeichnen.

 

 

Der deutsche Kampf gegen Israel

 

Seit 1948 hören der arabische Terror und die Kriege der von Deutschland und Europa sowie weiteren antisemitischen Ländern finanziell und politisch unterstützen arabischen Terrororganisationen und Länder gegen den jüdischen Staat Israel und gegen alle Juden in der Diaspora nicht auf.

 

Mit erheblichen finanziellen und politischen Mitteln haben Deutschland und die EU den auf den Territorien des jüdischen Staates Israel lebenden Arabern geholfen, bereits mehrere Generationen von Menschen zu erziehen, deren Lebensziel es ist, den jüdischen Staat Israel zu vernichten und alle Juden umzubringen.

 

Daraufhin hat der Europäische Gerichtshof im Dezember 2014 entschieden, dass die EU die radikalislamische Hamas nicht länger auf ihrer Liste der Terrororganisationen führen darf. Dementsprechend hat die EU die Hamas von der Liste der Terrororganisationen gestrichen.

 

Arabische Terrororganisationen wie Hamas und Fatah haben in ihren Gebieten die Macht übernommen, sich nicht zuletzt auf Kosten der deutschen Steuerzahler relativ moderne Waffen besorgt und bilden ihre antisemitisch erzogene Bevölkerung in dafür errichteten Militärlagern für Terrorangriffe auf Israel und auf Juden in der Diaspora aus. Sie werden von ihren muslimischen Geistlichen zum Töten von Juden motiviert und konnten bereits in zahlreichen antijüdischen Terrorangriffen entsprechende Erfahrungen sammeln.

 

Am 7. Oktober 2023, am Schabbat und am fröhlichen jüdischen Feiertag Schemini Azeret und Simchat Tora, hat die auf dem abgegrenzten Gazastreifen agierende arabische Terrororganisation Hamas einen beispiellosen Terrorangriff auf den Staat Israel begangen. Mehrere Dörfer und Städte, einschließlich Tel Aviv und Jerusalem, wurden mit tausenden Raketen massiv beschossen.

 

Arabische Terrorbrigaden sind aus dem Gazastreifen in benachbarte Dörfer und Kommunen eingedrungen, haben Zivilisten auf bestialischer Weise getötet und Geiseln genommen. Sie haben Babies enthauptet, Frauen vergewaltigt und erschossen, ihre Leichen geschändet, ganze Familien in ihren Häusern lebendig verbrannt.

 

Für diese Untaten sind Deutschland sowie die EU mitverantwortlich!!!

 

Es besteht keine Hoffnung, dass Deutschland von seiner staatspolitischen Ideologie, die darauf gerichtet ist, das Judentum zu vernichten, also vom Antisemitismus, abrückt und dementsprechend seine finanzielle und politische Unterstützung der Terroristen und Feinde des jüdischen Volkes einstellt. Die Finanzierung läuft weiter und wird zweifellos fortgesetzt.

 

 Der deutsche Kampf gegen das Judentum in Deutschland

 

Die abendländische menschenfeindliche und antisemitische Luther-Wagner-Hitler Ideologie wird in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges sehr erfolgreich vorangetrieben.

 

Es gibt in Deutschland kein jüdisches Leben. Eine jüdische Infrastruktur ist praktisch nicht vorhanden. Jüdische Kinder werden in deutschen Schulen zunehmend bedroht. Die meisten Absolventen der nur in sieben deutschen Städten existierenden jüdischen Schulen sprechen kein Hebräisch und leben nicht jüdisch. Sich draußen auf deutschen Straßen als Jude zu erkennen zu geben ist lebensgefährlich.

 

Mit den üblichen politischen Instrumentarien wie Erziehung, Bildung, massive staatspolitische Propaganda, Täuschung, Geschichts- und Tatsachenverdrehung, Diffamierung, Lügen, Etikettenschwindel, Provokationen usw. haben immer dieselben führenden politischen Kräfte in Deutschland seit 1945 bereits mehrere Generationen erzogen, die mehrheitlich antisemitische Grundsätze, die von Martin Luther entwickelt und von Richard Wagner und Hitler weiterentwickelt wurden, teilen.

 

Nachdem dieses Land in den letzten Jahren Millionen von antisemitisch erzogenen und überwiegend auf kriminelle Handlungen ausgerichteten Fachkräften aus arabischen Ländern aufgenommen hat, herrscht in Deutschland zunehmend eine Pogromstimmung.

 

Es besteht zunehmend die begründete und akute Gefahr, dass das Hamas-Szenario vom 7. Oktober 2023 auf jüdische Einrichtungen und einzelne Juden und jüdische Familien auch in Deutschland übertragen wird.

 

Auf die beruhigenden Erkenntnisse der verantwortlichen Geheimdienste wie auch auf eine vorbeugende wirksame Reaktion der zuständigen staatlichen Sicherheitsbehörden ist kein Verlass. Das haben uns die tragischen Ereignisse wie zum Beispiel bei den Olympiaspielen 1972 und bei dem Angriff auf die Synagoge in Halle vom 9. Oktober 2019, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, bereits gezeigt. Sogar die besten israelischen Geheimdienste konnten das Massaker vom 7. Oktober 2023 nicht verhindern.

 

Von der deutschen Politik können wir keine Unterstützung erwarten. Die deutsche Politik benötigt für die Tarnung ihres Antisemitismus nur „nützliche Juden“, nutzlose Antisemitismusbeauftragte und Schein-Synagogen. Die „nutzlosen“ Juden in Deutschland müssen jetzt auf das Schlimmste gefasst sein.





Potsdam, 12. Oktober 2023 27 Tischri 5784

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