NIEMAND IST VERGESSEN, NICHTS IST VERGESSEN!
 
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Niemals eine zentrale gemeinsame Vertretung

Drei Viertel aller deutschen Juden lebten in Preußen, ein Großteil davon – in der Provinz Brandenburg. Hier erlangte das Judentum volle Gleichberechtigung mit den christlichen Kirchen. Die ca. 570.000 Juden in Preußen waren in zwei von einander religiös, fiskalisch, politisch, administrativ und organisatorisch unabhängigen Religionsgemeinschaften organisiert und durch zwei Landesverbände vertreten:

Synagoge in Potsdam bis
zum Abriss 1955

Preußischer Landesverband (liberalen)
jüdischer Gemeinden KdöR (PLV) und
Preußischer Landesverband
Gesetzestreuer Synagogengemeinden KdöR
(sog. Halberstädter Verband (HV)).

Sowohl die preußische Landesregierung als auch das preußische Abgeordnetenhaus achteten bis zu ihrer Gleichschaltung durch die Behörden des Dritten Reiches im Jahre 1933 streng auf paritätische Behandlung der beiden Verbände. Im Jahre 1921 wurden die Rechtsansprüche der preußischen jüdischen Gemeinden auf laufende staatliche Beihilfen im Sinne von Artikel 138 Reichsverfassung (RV) in Verbindung mit dem Artikel 173 RV von Seiten des preußischen Kultusministeriums als Rechtsansprüche auf der Grundlage des Paritätsgrundsatzes, d.h. der Gleichbehandlung mit den Kirchen, anerkannt.

Die beiden Landesverbände waren von der preußischen Regierung als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt und erhielten durch das preußische Kultusministerium nach Prinzipien der Gleichbehandlung mit den christlichen Kirchen die Staatsleistungen (1921 – 1933).

Als Vertretung der gemeinsamen jüdischen Interessen in Preußen galt der beim Kultusministerium bestehende Beirat für jüdische Angelegenheiten, bestehend aus Herren Lilienthal (Mitglied des PLV) und Munk (Mitglied des Halberstädter Verbandes).

Vertreibung der Juden

Eingliederungsverfügung der Nazis

Trotz wechselvoller Zeitläufe entfalteten die gesetzestreuen Jüdischen Gemeinden eine beständige und segensreiche Tätigkeit. Sie überstanden nicht die Zeit des Nationalsozialismus. 1938 – 1939 war der Plan der Faschisten realisiert: alle jüdischen Gemeinden und Organisationen erst „unter ein Dach“ zusammenzubringen um danach zu liquidieren. Der Reichsbund Gesetzestreuer Jüdischer Gemeinden (ca. 200 jüdische Gemeinden, davon 21 im Regierungsbezirk Potsdam und 32 im Regierungsbezirk Frankfurt/Oder) wurde im Jahr 1939 durch eine Eingliederungsverfügung (AZ: 31 V/II RZ 520/39 – 590) einer Zwangsorganisation für Juden – einer Reichsvereinigung – zwangsweise einverleibt. Nur wenige Wochen später wurde diese Zwangsvereinigung von der Naziregierung aufgelöst.

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