INTERVIEW: “Nur Herr Platzeck braucht diese Synagoge”
Für Shimon Nebrat
von der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde ist
der geplante Bau ein “Etikettenschwindel”

Foto: MAZ/ Bernd Gartenschläger
Was er vom Synagogenstreit hält, erklärt der Geschäftsführer der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde, Shimon Nebrat, im Gespräch mit Ildiko Röd.
MAZ: Glauben Sie, dass es in absehbarer Zeit eine Synagoge in Potsdam geben wird?
Shimon Nebrat: Der Streit zwischen dem Vorsitzenden des Bauvereins, Peter Schüler, und Ud Joffe von der Synagogengemeinde ist für mich, als würden sich zwei Eunuchen über Sex streiten. Soweit ich weiß, sind die beiden nicht religiös. Und Experten für Synagogenbau sind sie auch nicht. Weder der Bauverein noch die Synagogengemeinde sind Vertragspartner des Landes. Der Bauverein steht, rechtlich gesehen, in keiner Verbindung mit dem Synagogenbau, seine diesbezüglichen Beschlüsse sind für den Bauherrn nicht relevant und schon gar nicht bindend. Deswegen glaube ich sehr wohl, dass das Land für sich in Potsdam eine Synagoge bauen wird. Etwas anderes könnte sich Ministerpräsident Matthias Platzeck politisch gar nicht leisten. Meiner Ansicht nach ist Herr Platzeck der einzige in diesem Land, der diese Synagoge wirklich braucht.
Sollte die Landesregierung im Sinne der Jüdischen Gemeinde den Haberland-Entwurf für die Synagoge umsetzen, könnte die Synagogengemeinde eine Klage auf Gleichbehandlung erheben. Die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde hat bereits 2005 eine solche Klage erhoben. Weshalb?
Nebrat: In den Jahren 2000 bis 2005 hat es die Landesregierung immer wieder abgelehnt, die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde in die Verhandlungen über den Staatsvertrag einzubeziehen. In diesen Verhandlungen ging es unter anderem um die Frage der Wiederherstellung der vernichteten Synagogen. Wie bekannt, wurden im Land Brandenburg insgesamt elf Synagogen, zehn Gemeindehäuser und vier Gebetshäuser vernichtet, davon zwei Synagogen und zwei Gemeindehäuser in Potsdam und Babelsberg. Anfang 2005 hat das Land mit dem sogenannten Landesverband der jüdischen Gemeinden einen Vertrag abgeschlossen und damit alle Schlichtungsversuche scheitern lassen. Gleich nach Abschluss des Vertrags haben wir 2005 Klage eingereicht, weil die Platzeck-Regierung unseren Antrag auf Unterstützung eines Synagogenbaus in Potsdam für unsere Landesgemeinde abgelehnt und dadurch unsere Rechte auf paritätische Behandlung verletzt hat.
Wie ist der aktuelle Stand Ihrer Klage?
Nebrat: Der Termin ist am 29. Juli 2011. Dann geht es weiter bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung.
Sie sind also gegen eine Synagoge in der Schlossstraße?
Nebrat: Nein, ganz und gar nicht. Wir sind dafür! Das ist unsere einzige Chance, die Platzeck-Regierung zu zwingen, auch für die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde ein Synagogenzentrum zu bauen. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht im Mai 2009 bereits entschieden, dass das Land die Verpflichtung zu einer gleichmäßigen Förderung hat. Damit ist die Rechtslage endgültig geklärt, und das Potsdamer Verwaltungsgericht muss jetzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung berücksichtigen. Es wäre schlecht für uns, wenn die Leute hier den Bau verzögern.
Trotzdem kritisieren Sie das Bauvorhaben in der Schlossstraße.
Nebrat: Ja. Meines Erachtens liegt das rechtliche Problem beim Synagogenbau darin, dass die Platzeck-Regierung ihren Vertragspartner, den sogenannten Landesverband, nicht zum Eigentümer von Sakralräumen machen will, sondern selbst Bauherr und Eigentümer ist. Damit verletzt das Land das im Grundgesetz verankerte Trennungsprinzip zwischen Staat und Religion.
Warum weigert sich die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde, die geplante Synagoge mitzunutzen?
Nebrat: Wie kommt man auf die Idee, die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde zu zwingen, um eine Bleibe bei einer anderen jüdischen Gemeinde betteln zu müssen? Sie könnten genauso gut fragen: Warum weigert sich die evangelische Kirche in Potsdam, mit dem Heiligen Stuhl eine Mitnutzung seines Kirchengebäudes zu vereinbaren? Die sind doch alle Christen! Es liegt in der Natur der Sache, dass zwei unterschiedliche und miteinander konkurrierende Religionsgemeinschaften ein Gemeindezentrum nicht gemeinsam unterhalten, nutzen oder betreiben können und nicht in einer Synagoge beten können. Dass ein Synagogenzentrum von zwei jüdischen Religionsgemeinschaften betrieben oder genutzt wird, war in der jüdischen Geschichte nie der Fall! Eine gemeinsame Nutzung wäre auch ein unverzeihlicher Verstoß gegen das jüdische Gesetz, dem wir selbstverständlich treu bleiben!
Aber auch die Jüdische Gemeinde und die Synagogengemeinde bekennen sich zum orthodoxen Judentum.
Nebrat: Hier geht es um viel Missbrauch. Lassen Sie mich das schildern. Die Platzeck-Regierung will die Synagoge für ihre politischen Zwecke missbrauchen. Das erklärte Ziel des Landes ist, “ein repräsentatives Erscheinungsbild des Landtagsumfeldes“ zu schaffen und eine Synagoge zu errichten, die zukünftig als “Stätte der Begegnung und Zusammenarbeit mit anderen deutschen und internationalen Einrichtungen“ missbraucht werden soll. Das ist Etikettenschwindel. Und der russische Kulturverein, der sich als Jüdische Gemeinde Potsdam bezeichnet, will die Nutzungsrechte für die Synagoge bekommen, um damit die Bezeichnung “jüdische Gemeinde“ und die damit verbundene Landesförderung zu rechtfertigen. Wie der für diese Scheingemeinde zuständige Rabbiner, Herr Shlomo Afanasev, sagte, sind die jüdischen Zuwanderer in seiner Gemeinde “zu 99 Prozent nicht religiös“. Nachum Presman wiederum, der später die Synagogengemeinde gründete, hatte sich zuerst sehr begeistert zum Haberland-Entwurf geäußert. Erst als die Platzeck-Regierung 2010 ihre neue Förderpraxis eingeführt hat, nach der jede Gruppe von 50 Personen, Juden oder Nicht-Juden, die sich als jüdische Gemeinde bezeichnet, Landesförderungen beanspruchen kann, hat Herr Presman, der von der Potsdamer Jüdischen Gemeinde zehn Jahre lang keine Entlohnung für seine Tätigkeit bekam, die Synagogengemeinde gegründet, um die Landesförderungen zu erhalten. Für das Jahr 2011 bekommt schon diese frischgebackene jüdische Gemeinde vom Land rund 31 000 Euro. Und der plötzlich unter den Juden aufgetauchte Kirchenkantor Ud Joffe will die Synagoge für seine Galakonzerte missbrauchen und fordert dafür einen großen Saal. Die Position des Vorsitzenden der Synagogengemeinde gibt ihm die für diese Forderung benötigte Legitimation.
Sie fordern eine eigene Synagoge. Wie soll die aussehen?
Nebrat: Für die Wiederherstellung des vernichteten jüdischen Lebens wird nicht eine zur Schau getragene Schein-Synagoge benötigt, sondern in erster Linie ein gut erreichbares Gemeindezentrum mit Bildungseinrichtungen. Die meisten jüdischen Zuwanderer im Land Brandenburg sind völlig assimiliert, viele sind überzeugte Atheisten, verstehen nichts vom Judentum, können nicht einmal beten, halten keinen Schabbat und haben kein Bedürfnis nach einer Synagoge. Wir müssen dringend mit der jüdischen Erziehung und Bildung anfangen. Das hat auch der Landesrabbiner Shaul Nekrich klar gefordert. Dafür benötigt unsere Landesgemeinde ein Gemeindezentrum in Potsdam, das unter einem Dach einen Kindergarten, eine Schule, ein Jugend-, ein Seniorenzentrum und eine kleine Synagoge beherbergt. Und wir müssen unsere Rabbiner einsetzen können, die die Zuwanderer intensiv betreuen und sie in ihre eigene Religion integrieren werden. Nur so kann jüdisches Leben wieder entstehen und zukunftsfähig bleiben.
Mit diesen Wünschen stehen Sie nicht alleine da. Auch die Jüdische Gemeinde wünscht sich doch ausdrücklich die Unterbringung von Gemeinderäumen im Synagogenbau.
Nebrat: Diese Einrichtungen sind weder in dem bestehenden Architektenentwurf noch im Staatsvertrag zwischen der Platzeck-Regierung und dem sogenannten Landesverband vorgesehen! Wir brauchen ein Konzept, in dem klar definiert ist, wo und welche jüdischen Einrichtungen im Land Brandenburg wieder aufgebaut werden müssen. Die Platzeck-Regierung lehnt ein solches Konzept ab und verfolgt weiter das Ziel, in diesem Bundesland ein DDR-Judentum zu installieren – ein Judentum ohne Juden, ohne Rabbiner, ohne jüdische Schulen, ohne Kindergärten und mit einer Schein-Synagoge in Potsdam. Diese judenfeindliche DDR-Judenpolitik von Ministerpräsident Platzeck wird dazu führen, dass dieses Bundesland in zehn bis 15 Jahren judenfrei sein wird, wie es auch in der ehemaligen DDR der Fall war. Das ist für uns der pure Antisemitismus, ausgeübt durch das Land Brandenburg.
Wie begründen Sie diesen außerordentlich schwerwiegenden Vorwurf, gegen den sich die Landesregierung sicher aufs Energischste verwahren würde?
Nebrat: Wer Juden diskriminiert und vertreibt, ist ein Antisemit! Das Oberverwaltungsgericht Brandenburg und das Bundesverfassungsgericht haben die Diskriminierung der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg seitens des Landes Brandenburg festgestellt. Durch diese langjährige Diskriminierung der gesetzestreuen Juden und durch die ablehnende Haltung der Landesregierung, für das jüdische Leben unabdingbare jüdische Einrichtungen wiederherzustellen, wurden viele gesetzestreue jüdische Familien gezwungen, das Land wieder zu verlassen und fühlten sich vertrieben. Mehr als 5700 jüdische Zuwanderer haben das Land seit 1990 wieder verlassen. Wenn das Land jüdische Menschen vertreibt und durch Stolpersteine, die hier aktiv verlegt werden, ersetzt, dann gibt es einen Grund, Alarm zu schlagen.
Quelle: MAZ, 08.06.2011
DDR-Judenpolitik wird fortgesetzt
Die Landesregierung Brandenburg unter dem Ministerpräsidenten Matthias Platzeck verfolgt weiterhin das Ziel, in diesem Bundesland ein Scheinjudentum zu installieren – ein Judentum
ohne Juden, ohne Rabbiner, ohne jüdische Schulen und mit einer Schein-Synagoge in
Potsdam.
Die wenigen hunderte Zuwanderer mit jüdischen Wurzeln, die nach der 12-jährigen
Diskriminierungs- und Vertreibungspolitik noch in diesem Land geblieben sind, sollen sich
nach Platzeckskonzept entweder vollständig assimilieren, oder das Land verlassen.
Diesbezüglich erklären die Regierungsvertreter: „Landesregierung und Landesgesetzgeber
entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen, welche Maßnahmen dem Ziel der Reaktivierung
jüdischen Gemeindelebens dienlich erscheinen.“ In diesem Sinne ist es auch beabsichtigt,
zum Zweck eines „repräsentativen Erscheinungsbildes des Landtagsumfeldes“ eine
Scheinsynagoge zu bauen, die zukünftig als „Stätte der Begegnung und Zusammenarbeit mit
anderen deutschen und internationalen Einrichtungen“ missbraucht werden soll.
Dieses Konzept hat die Landesregierung mit der Einführung eines neuen Förderungsmodells
nun unmissverständlich bestätigt.
Vorgesehen ist die weitere Vertreibung der gesetzestreuen jüdischen Familien, die durch die
mit dem neuen Fördermodell einkalkulierte Diskriminierung und Benachteiligung der
Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg erzielt werden soll. An die seit 19
Jahren geförderten assimilierten jüdischen Gruppierungen soll dagegen weiterhin und gestärkt
Schweigegeld gezahlt werden.
Damit wird die vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und diskriminierend
erklärte Förderpraxis fortgesetzt und die einstimmige Forderung der Verfassungsrichter zur
gleichmäßigen Förderung beider vergleichbarer jüdischer Religionsgemeinschaften ignoriert.
Diese DDR-Judenpolitik von Ministerpräsidenten Platzeck wird dazu führen, dass dieses
Bundesland in 10 – 15 Jahren judenfrei sein wird, wie es auch in der ehemaligen DDR der
Fall war.
Der Vorstand
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – Beschluss 2 BvR 890/06 vom 12. Mai 2009 – stellt einen sehr bedeutenden Schritt im Verhältnis zwischen dem Deutschen Nationalstaat und der Jüdischen Nation nach dem Zweiten Weltkrieg dar.
Durch die Machtübernahme der deutschen Faschisten war den (gesetzestreue) Juden in Deutschland die Möglichkeit genommen worden, ihre Religion frei auszuüben.
Mit der jetzigen Entscheidung haben sie zum ersten Mal die Möglichkeit, ihr Gemeindeleben unabhängig von dem so genannten Zentralrat der Juden in Deutschland bzw. seinen Landesverbänden gestalten zu können.
Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass ein staatlicher Zwang zu einer einheitlichen organisatorischen Zusammenfassung aller Juden in Deutschland, wie die bisherige Praxis der Bundesregierung und der Landesregierungen war, mit dem im Grundgesetz garantierten Recht auf religiöse Selbstbestimmung nicht vereinbar ist.
Die gesetzestreuen Juden in Deutschland haben jetzt die Möglichkeit bekommen, das Vermächtnis der letzten Rabbiner des von den deutschen Faschisten vernichteten „Halberstädter Bundes“ (Bundes gesetzestreuer Jüdischer Gemeinden) in Erfüllung zu bringen.
Dieses Vermächtnis ist vom Rabbiner Izhak Hakohen Halberstadt (sel. A.) in Berlin bei der feierlichen Gründungsveranstaltung des Bundes gesetzestreuer Jüdischer Gemeinden in Deutschland im Mai 1999 übergeben worden:
„Wenn ihr irgendwann nach Deutschland zurück kehren solltet, müsst ihr aus dieser von den Nazis gegründeten Zentralen (Zwangs)Vereinigung der Juden wieder austreten. Im Judentum kann es keine Einheitsgemeinden geben“.
Die rabbinische Prophezeiung geht jetzt in Erfüllung. In Deutschland leben wieder gesetzestreue Juden. Neben den sogenannten progressiven Juden, sogenannten Einheitsgemeinden und nicht religiösen jüdischen Gruppierungen, die sich wegen der staatlichen Förderungen auch als jüdische Gemeinden bezeichnen, entstehen wieder Gesetzestreue Jüdische Gemeinden. Sie haben im Jahr 1998 die Möglichkeit bekommen, sich im Bund Gesetzestreuer Jüdischer Gemeinden in Deutschland zu organisieren.
Unbestritten bleibt, dass die „Progressiven“, Atheisten und Gesetzestreuen keine gemeinsamen Interessen haben und haben können und daher keine gemeinsame Interessenvertretung möglich ist. 1989 begann die Aufnahme von Juden aus der ehemaligen Sowjetunion. Damit begann auch die Wiederherstellung des Judentums in Deutschland, so dass der sogenannte Zentralrat der Juden in Deutschland nicht mehr als eine Interessenvertretung aller Juden in Deutschland zu verstehen war, sondern eher eine für die Bundesregierung besonders bequeme Regulierungs- und Beziehungsform mit der „jüdischen Seite“ darstellte.
Eine „jüdische Seite“ existiert jedoch genauso wenig wie eine „christliche Seite“. Ähnlich wie Protestanten und Katholiken im Christentum gesondert, aber jeweils gleichbehandelt werden, müssen auch gesetzestreue Juden und andere Juden paritätisch behandelt werden.
In den Augen vieler zugewanderter Juden stellt jetzt der sogenannte Zentralrat der Juden eine dem Judentum fremde Zweckgemeinschaft dar, die man für alle möglichen politischen Anlässe benutzen kann. Unter dem Dach dieses Zentralrates sind zwei einzigartige und typisch deutsche Phänomene entstanden: Einheitsgemeinde und Nichtjuden (nach der Halacha) als Vertreter der Jüdischen Gemeinden.
Es ist jetzt höchste Zeit, die Spreu vom Weizen zu trennen. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist nun geklärt, dass auch die Bundesregierung verpflichtet ist, den
Bund Gesetzestreuer Jüdischer Gemeinden in Deutschland und den sogenannten Zentralrat der Juden in Deutschland paritätisch zu behandeln. Dementsprechend wird der 1998 in Berlin wieder gegründete Bund Gesetzestreuer Jüdischer Gemeinden in Deutschland in den nächsten Monaten seine Vertretungs- und Förderungsansprüche gegenüber der Bundesregierung geltend machen.
Wir hoffen auf eine gute Partnerschaft und segensreiche Zusammenarbeit mit der Bundesregierung und den zuständigen Bundesbehörden, denn nur zusammen können wir unser gemeinsames Ziel – Wiederherstellung des vernichteten jüdischen Lebens in Deutschland – erreichen.
Gemeinsame Pressemitteilung des Bundes Gesetzestreuer Jüdischer Gemeinden in Deutschland und der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.
Im Auftrag des Präsidiums des Bundes Gesetzestreuer Jüdischer Gemeinden in Deutschland
Daniel Khaet
Im Auftrag des Vorstandes der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg
Semen Gorelik
Potsdam, 24.06.2009
2. Tamus 5769