„Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung, - keine Bildung“. John F. Kennedy
 
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 Teilnahmebedingungen

Die Jüdische Volkshochschule Potsdam (JVHS) ist eine öffentliche Einrichtung im Land Brandenburg. Rechtliche Grundlagen für die JVHS sind die Verfassung des Landes Brandenburg und das Brandenburgische Weiterbildungsgesetz (BbgWBG)

Teilnahmebedingungen
(Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Stand: 16. 03. 2020

Unsere Kurse, Seminare und Einzelveranstaltungen werden regulär als Präsenzveranstaltungen sowie auch online mithilfe von gängigen Videokonferenz-Tools angeboten und durchgeführt.

Vertrag
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen persönlichen Anmeldung zu einem Kurs oder zu einer Veranstaltung und ihrer Annahme durch die JVHS zustande.
Nachträgliche Änderungsersuchen, insbesondere die spätere Geltendmachung von Ermäßigungstatbeständen werden nicht berücksichtigt. Die Verträge erlangen nur Rechtswirksamkeit, wenn die geforderte und ausreichende Teilnehmerzahl für jeweiligen Kurse oder Veranstaltungen der JVHS erreicht ist und der Kurs bzw. die Veranstaltung eröffnet wird.

Anmeldung
Die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen der JVHS setzt eine vorherige persönliche Anmeldung und Bezahlung der Gebühr an den dafür vorgesehenen Terminen zum Trimesterbeginn bzw. vor der jeweiligen Einzelveranstaltung voraus.

Zahlungsmodalitäten
Die Anmeldung verpflichtet, unabhängig von der Teilnahme, zur Zahlung der in der Gebührenordnung ausgewiesenen Kosten. Barzahlung erfolgt in der Regel zum Zeitpunkt der Anmeldung. Zahlung per Überweisung ist nach Absprache mit der JVHS möglich.

Teilnehmerinnen/ Teilnehmer           
Das Mindestalter für die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen der JVHS beträgt grundsätzlich 16 Jahre. Für einzelne Kurse oder Veranstaltungen kann die JVHS bei Vorliegen konkreter Voraussetzungen ein höheres oder niedrigeres Mindestalter festsetzen.
Die Teilnahme an Kursen kann von bestimmten Nachweisen abhängig gemacht werden.
Die Teilnahmeberechtigung ist nicht übertragbar.
Jede/r Teilnehmerin/Teilnehmer erhält auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung für den belegten Kurs, wenn sie/er an mindestens 80 % der Lehrveranstaltungen teilgenommen hat.

Teilnehmerzahl
Kurse und Veranstaltungen der JVHS werden in der Regel nicht unter 7 Teilnehmern/ Teilnehmerinnen begonnen. Im Einzelfall und unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsprinzips kann die JVHS eine höhere oder eine niedrigere Teilnehmerzahl festlegen.

Pflichten der Teilnehmenden
Bei jeder Teilnahme an einer Lehrveranstaltung der JVHS ist die namentliche Eintragung in die Anwesenheitsliste – bestätigt durch Kurzzeichen der /des Teilnehmerin/Teilnehmers –
erforderlich.
Der/die Teilnehmende kann von dem Kurs/der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn die Teilnahmeberechtigung, insbesondere die Zahlung der Gebühren nicht nachgewiesen werden kann.
Jeder/jede Teilnehmer/-in ist verpflichtet die von ihm/ihr benutzten Geräte, Einrichtungen und Veranstaltungsräume der JVHS sorgsam zu behandeln und die Haus- und Brandschutzordnung der Gebäude, in denen die Kurse und Veranstaltungen stattfinden, einzuhalten.
Lehrbücher und andere Unterrichtsmaterialien  sind von den Teilnehmern/rinnen selbst käuflich zu erwerben.

Hausordnung
In den Gebäuden, die von der JVHS genutzt werden, besteht Rauchverbot.
Die Räume sind in einem sauberen und ordentlichen Zustand – so wie die TeilnehmerInnen sie vorgefunden haben – zu verlassen.

Leistungsumfang
Der Umfang der Leistung (Ort, Zeit, Dauer, Kursthema, Bildungsziel) ergibt sich aus dem Lehrplan in der zum Zeitpunkt der Anmeldung bekannt gemachten und in den Geschäftsräumen ausgehängten bzw. im Internet veröffentlichten Fassung.

Organisatorische Änderungen
Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem/der im Lehrplan angekündigten Kursleiter/-in durchgeführt wird.
Wird ein Kurs/eine Veranstaltung wegen einer zu geringen Zahl von Anmeldungen nicht durchgeführt, erhalten die Angemeldeten das bereits entrichtete Entgelt zurück.
Können Teile von Kursen/Veranstaltungen nicht in der vorgesehenen Form durchgeführt werden (Verhinderung der Kursleitung, Schließung von Veranstaltungsräumen), wird durch die JVHS gleichwertiger Ersatz zu einem späteren Termin angeboten. Eine Erstattung von Kosten und Auslagen ist ausgeschlossen.

Gebührenpflicht
Für die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen der JVHS ist eine Gebühr zu zahlen.
Die Gebühr wird von der JVHS erhoben. Es gilt die aktuelle Gebührenordnung der JVHS, die in den Geschäftsräumen ausgehängt/ausgelegt und im Internet veröffentlicht wird. Die Gebührenordnung ist Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen und gilt in der jeweils gültigen Fassung. Sie ist in der Geschäftsstelle sowie in den Regionalstellen ausgehängt und im Internet veröffentlicht. Die JVHS kann die Gebühren für jedes Trimester neu festlegen.

Ermäßigungen können nur bei ausreichender Teilnehmerzahl und aufgrund der spätestens bei der Anmeldung vorgelegten  Nachweise gewährt werden.Für eine Ermäßigung besteht kein Rechtsanspruch. Für bereits ermäßigte Veranstaltungen werden keine weiteren individuellen Ermäßigungen bewilligt.

Gebührenrückerstattung
Ein Rücktritt von Kursen oder Veranstaltungen und die Erstattung der Gebühren sind nur möglich, wenn dieser mindestens 14 Tage vor Beginn des Kurses oder der Veranstaltung schriftlich erklärt wird und ein wichtiger Grund vorliegt.

Für Bildungstage/Seminare für Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst gelten Stornierungssonderregelungen für BFD-Seminare, die als Anlage zum Anmeldeschein ausgehändigt werden.

Kündigung
Die JVHS kann während eines Unterrichtsabschnittes  den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor:

  • bei gemeinschaftswidrigem Verhalten,

  • bei groben Verstößen gegen die Hausordnung.

    Eine Erstattung der Gebühren ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
    Kündigt die JVHS den Vertrag nach dem Kurs- bzw. Veranstaltungsbeginn aus einem wichtigen, von Teilnehmern/innen nicht zu vertretenden, Grund (z.B. wegen langfristiger Ausfall des/der Kursleiters/-in usw.) außerordentlich, werden die gezahlten Gebühren teilweise zurückerstattet. Weitere Erstattungsansprüche sind ausgeschlossen.

    Der/ die Teilnehmende kann den Vertrag im Laufe des Kurses schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Die Gebühren werden nicht erstattet. Abmeldungen bei der/dem Kursleitenden oder das Fernbleiben vom Kurs gelten nicht als Kündigung.
    Soweit die Teilnahme an Veranstaltungen der JVHS aus öffentlichen Mitteln gefördert wird und die Förderungsbedingungen weitergehende Kündigungsmöglichkeiten zulassen, als in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehen sind, werden den Teilnehmenden die weitergehenden Kündigungsmöglichkeiten eingeräumt.

    Urheberschutz
    Das Kopieren und die Weitergabe von Lehrmaterialien sind ohne Genehmigung nicht gestattet. Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträgern in den Lehrveranstaltungen sind ohne Erlaubnis verboten.

    Datenschutz, Speicherung personenbezogener Daten
    Die Erhebung und der Schutz personenbezogener Daten erfolgt gemäß dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz.
    Zum Zwecke der Verwaltung der Lehrveranstaltungen kann die JVHS eine automatisierte Datenverarbeitung einsetzen.
    Mit der Anmeldung werden folgende Daten erhoben: Name, Vorname, Titel, Anschrift, Geschlecht, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Ermäßigungsgrund.
    Die Verarbeitung, Weiterleitung an die zuständigen Ämter und Behörden und Speicherung personenbezogener Daten im Rahmen der Programmabwicklung über die JVHS- Datenbank erfordert eine Einverständniserklärung des/ der Teilnehmenden, die mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular erfolgt.
    Ohne Einverständniserklärung ist keine Anmeldung möglich.

    Datenschutzerklärung

    1.    Verantwortlichkeit für den Datenschutz

    Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:

    Die gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Brandenburg e.V.

    Der Vorstand

    Postfach:  60 07 48,   14407 Potsdam


    2.    Kursanmeldung

    Die im Anmeldebogen abgefragten Daten werden zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Vertragserfüllung verwendet. Hierbei wird zwischen zwingend anzugebenden Daten (durch Sternchen gekennzeichnet) und freiwillig anzugebenden Daten unterschieden. Ohne die zwingend anzugebenden Daten (Name, Vorname, Adresse, Geburtsjahr) kann kein Vertrag geschlossen werden. Ihr Geburtsjahr erheben wir, um sicherzustellen, dass Sie volljährig sind, bzw. bei Minderjährigkeit etwaige Vorkehrungen zu treffen.

    Die Abfrage Ihrer Festnetz- bzw. Mobilfunknummer erfolgt in unserem berechtigten Interesse, Sie bei Kursänderungen unmittelbar kontaktieren zu können. Wenn Sie uns diese Daten nicht zur Verfügung stellen, können wir Sie ggf. nicht rechtzeitig erreichen. Auch die weiteren freiwilligen Angaben (E-Mail, Fax) werden zur Vertragsdurchführung verwendet. Die Nichtangabe von freiwilligen Daten hat keine Auswirkungen.

    Sämtliche von Ihnen bereitgestellten Daten werden elektronisch gespeichert. Die hierdurch entstehenden Datenbanken und Anwendungen können durch von uns beauftragte IT-Dienstleister betreut werden.

    3.    Weitergabe Ihrer Daten

    Wir geben Ihren Namen an den jeweiligen Kursleiter zur Vorbereitung und Durchführung des Kurses weiter. Für die Teilnahme an zertifizierten Prüfungen und Abschlüssen werden weitere Daten erhoben. Wir leiten die hierzu erforderlichen Daten an die Prüfungsinstitute weiter. Diese Übermittlungen dienen der Vertragserfüllung. Bei Kursen, die vom Land oder von den anderen öffentlichen Stellen gefördert werden, erfolgt eine Datenübermittlung an die entsprechenden Zuwendungsgeber. Diese Übermittlungen beruhen auf einer rechtlichen Verpflichtung.

    4.    Kontaktaufnahme

    Wenn Sie uns eine Nachricht senden, nutzt die JVHS Potsdam die angegebenen Kontaktdaten zur Beantwortung und Bearbeitung Ihres Anliegens. Die Bereitstellung Ihrer Daten erfolgt abhängig von Ihrem Anliegen und Ihrer Stellung als Interessent oder Kursteilnehmer zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen bzw. zur Vertragserfüllung.

    5.    Speicherdauer und Löschung

    Nach Vertragsabwicklung werden Ihre Daten gelöscht, es sei denn, es bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten. In diesem Fall werden diese Daten bis zu 10 Jahre aufbewahrt. Ihre Daten werden für jegliche zweckfremde Verwendung gesperrt.

    Ihre Daten, die Sie uns im Rahmen der Nutzung unserer Kontaktdaten bereitgestellt haben, werden gelöscht, sobald die Kommunikation beendet beziehungsweise Ihr Anliegen vollständig geklärt ist und diese Daten nicht zugleich zu Vertragszwecken erhoben worden sind. Kommunikation zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen wird für die Dauer der jeweiligen Verjährungsfrist gespeichert.

    6.    Ihre Rechte

    Sie haben jederzeit das Recht, kostenfrei Auskunft über die bei der JVHS Potsdam gespeicherten Daten zu erhalten, unrichtige Daten zu korrigieren sowie Daten sperren zu lassen. Sie können diese Daten löschen lassen, sofern sie nicht in die unter Punkt 5. genannte gesetzliche Aufbewahrungspflichten fallen. Weiterhin haben Sie das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.

    Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht

    Stahnsdorfer Damm 77
    14532 Kleinmachnow

    Telefon: 033203/356-0
    Telefax: 033203/356-49
    E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de

     

    Haftung und Haftungsausschluss
    Die Haftung der JVHS für Schäden jeder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstanden sind, ist auf Fälle beschränkt, in denen der JVHS Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Eine Haftung gemäß §§ 276 und 278 BGB ist ausgeschlossen.
    Für Unfälle und sonstige Schädigungen während des Hin- und Rückweges zu bzw. von den Veranstaltungen übernimmt die JVHS keine Haftung.

    Kursinformationen
    Das Arbeitsjahr der JVHS umfasst drei Timester. Der Starttermin der Kurse wird in jedem Jahr entsprechend der Schulferien festgelegt.
    Bei Sonderveranstaltungen gelten die Merkblätter der JVHS.

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